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Zurück nach Russland wegen PASS ???

Verfasst: 23 Feb 2009, 14:09
von Mischa R.
Hallo alle zusammen,
ich habe ein großes Problem und zwar: mein PASS ist abgelaufen, war deswegen auch schon im Konsulat die haben mir allerdings nur gesagt da ich jetzt 21Jahre alt bin müsste ich einen PASS und einen Reisepass beantragen und dies habe ich in Russland zu erledigen...
Mein Problem ist ich habe mache hier eine Ausbildung bin in ein Paar Monaten fertig und will danach weiter Schule machen, lebe hier schon seit 10 Jahren sprich mein ganzes Leben existiert nur hier. Wenn ich allerdings nach Russland zurück muss seien es auch "nur" ein Paar monate und nicht für immer ist meine derzeitige Existenz hier vorbei. Uuuund da ich ja 21 bin und noch russ.Staatsbürger muss ich doch auch noch meine Wehrpflicht dort absolvieren oder nicht ?
Vielleicht ist/war jemand in der gleichen Situation und kann mir da weiterhelfen, achso noch ein paar brauchbare Ergänzungen meine Mutter und mein Bruder leben hier sind beide noch russ.Staatsbürger meine Mutter ist mit einem russland-Deutschen verheiratet undmein Vater lebt lebt allerdings immernoch in Russland...

Ich kann nicht einfach für ein paar Monate dahin und dort müsste ich wahrscheinlich auch noch wie gesagt meine Wehrpflicht absolvieren d.h. meine Zukunft hier wäre erstmal beendet wenn ich überhaupt zurückkäme da ich ja jetz nur eine Fictionsbescheinigung besitze und kein Visum da ich ja widerum keinen Pass mehr habe.

Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???

Verfasst: 23 Feb 2009, 15:04
von Dietrich
Wenn dich das Konsulat abgewiesen hat, dann bist du also noch in RU gemeldet, denn sonst könnte dir das Konsulat einen neuen Pass machen.
Ob und wie du mit abgelaufenem Pass nach RU reinkommst, das weiss ich nicht.
Aber wenn du schon nach RU gehst, dann solltest du dich auf jeden Fall abmelden, damit du mit 26 nicht das gleiche Problem wieder hast.

Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???

Verfasst: 23 Feb 2009, 15:12
von Mischa R.
Hey danke schonmal für Antwort,
das Konsulat erteilt mir die dazu benötigten Paiere also damit ich nach Russland einreisen darf .... allerdings weiß ich nicht ob ich wieder zurückkomme da ich ja kein Visum besitze und was mir die größten Sorgen bereitet ist dass ich mich ja dort bei den Behörden melden muss und die deswegen vielleicht drauf aufmerksam werden dass ich meine Wehrpflicht noch absolvieren muss usw.

Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???

Verfasst: 23 Feb 2009, 15:16
von Dietrich
Mit neuem Pass und Fiktionsbescheinigung kommst du schon wieder zurück.
Wie "schnell" die bei der Erfassung der Wehrpflichtigen sind, weiss ich nicht. Auf den neuen Pass wirst du aber wohl 3 oder 4 Wochen warten müssen. Hauptsache du hast auch alle notwendigen Papiere dabei und musst nicht erst noch mal auf Post aus D warten, bis du den Antrag auf einen Pass einreichen kannst.
Außerdem weiß ich auch nicht, wie das mit Inlands- und Reisepass aussieht. Ob man da erst den einen und dann den anderen beantragen muß. Wundern würde es mich nicht.....

Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???

Verfasst: 23 Feb 2009, 15:21
von Mischa R.
Ja bei meinen Landsleuten wurdert mich garnichts mehr, aber weißt du/Sie (weiß nicht ob ich Sie schon DUtzen darf :D) wie es denn aussieht mit einem Gläubiger, sprich dass mein Vater z.B die Unterlagen einreichen kann weil die Leute im Konsulat haben mal davon gesprochen wusstens aber selbst nicht genau ob ich das noch machen darf, wusste lediglich nur dass ich AUFJEDENFALL dahin muss nur ob ich die Pässe dort nur abhole und wieder heimfliege oder ob ich selbst alle Unterlagen einreichen und dort solange warten muss

Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???

Verfasst: 23 Feb 2009, 16:22
von Dietrich
Hier im Forum allgemein "du"....
Ob deinem Vater eine Vollmacht ausreicht, um dort für dich die Pässe zu beantragen, dass muss dein Vater am besten direkt im zuständigen Passportni Stol in Erfahrung bringen. Die Vollmacht selber wirst du aber auf jeden Fall wohl in der Botschaft machen müssen. Ein deutscher Notar reicht da nicht aus.
Wie sieht das denn von deutscher Seite aus? Wie lange darfst du denn ohne gültigen Pass in D bleiben? Da würde ich mich auch erstmal erkundigen!

Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???

Verfasst: 23 Feb 2009, 16:51
von Mischa R.
von deutscher Seite sieht es so aus dass ich halt eine Fiktionsbescheinigung bekommen habe und somit max.6 Monate hier noch verweilen darf allerdings weiß ich garnicht wies rechtlich aussieht da mein Pass und Visum ja abgelaufen waren und ich deswegen noch ne Strafanzeige bekommen habe :evil:
und ob die Anzeige ne Rolle bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit eine Rolle spielen wird

Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???

Verfasst: 23 Feb 2009, 17:59
von Zeppelin
Mischa R. hat geschrieben:von deutscher Seite sieht es so aus dass ich halt eine Fiktionsbescheinigung bekommen habe und somit max.6 Monate hier noch verweilen darf allerdings weiß ich garnicht wies rechtlich aussieht da mein Pass und Visum ja abgelaufen waren und ich deswegen noch ne Strafanzeige bekommen habe
Wieso Visum? Du müsstest Doch eigentlich eine Niederlassungserlaubnis gehabt haben, zumindest aber eine Aufenthaltserlaubnis.
Bitte beachte die Unterschiede zwischen diesen Begriffen, da sie enorm wichtig sind.
und ob die Anzeige ne Rolle bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit eine Rolle spielen wird
Ich frage mich sowieso, warum Du nicht längst deutscher Staatsbürger bist.
Die Einbürgerungsbehörde wird schon wissen wollen, warum Du gegen das Passrecht verstoßen hast. Dafür gibt es eigentlich keinen vernünftigen Grund.
(Es einfach nur nicht zu beachten, ist kein vernünftiger Grund.)
Ein Grund, Deine Einbürgerung abzulehnen wird das sicher nicht sein.
Das Problem ist meiner Meinung nach eher, dass vor Deiner Einbürgerung hier, erst einmal die Entlassung aus der russ. StAng. erfolgen muss. Und ob RUS Dich als Wehrpflichtigen da herauslässt, weiß wohl niemand.

Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???

Verfasst: 23 Feb 2009, 19:13
von Mischa R.
ja Aufenthaltserlaubniss is mit dem Pass erloschen...
Wehrpflicht ... weiß vll jemand ob man sich da iwie rauskaufen kann ? Soweit ich weiß gehts in manchen ländern Türkei z.B
weil wenn nicht dann muss ich noch 6 jahre warten da die Wehrpflicht bis zum 27.Lebensjahr in Russland besteht dann könnte ich erst alles in die Wege leiten sodass ich irgendwann mal "Deutscher"werde

Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???

Verfasst: 23 Feb 2009, 20:43
von wolk0815
Mischa R. hat geschrieben:ja Aufenthaltserlaubniss is mit dem Pass erloschen...
Ist das eine bestätigte Aussage bzw. galt die Aufenthaltserlaubnis nur bis zum Ende des Passes (oder zumindest halt bis zu einem Termin der mittlerweile in der Vergangenheit liegt) ?