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Doppelbürgerin Russin - Schweizerin

Verfasst: 26 Feb 2009, 23:57
von Raketa062
Privet, hat jemand von euch Erfahrungen gemacht mit der Doppelbürgerschaft Russland - Schweiz. Geht das (rein rechtlich gesehen) überhaupt? Folgende Situation: Bin jetzt bald 5 Jahre mit meiner sibirischen Prinzessin verheiratet (und bereue keinen Tag :-). Nach 5 Jahren kann man in der Schweiz für seine ausländische Ehefrau die erleichterte Einbürgerung beantragen. Was ich schon gehört habe ist, das die Schweizer weniger ein Problem mit der Doppelbürgerschaft haben, die Russen hingegen schon. Meine Frau würde gerne beide Pässe behalten, da sie auch hin und wieder ihren Vater besuchen möchte. Allerdings ist die Erneuerung des russischen Passes (alle 5 Jahre) auch ein Problem was man anscheinend in der Schweiz nicht zufriedenstellend lösen kann (kompliziert, lange Wartezeiten auf den Pass, sehr teuer). Wäre schön von euch (Schweizern) hier im Forum zu hören welche Erfahrungen ihr mit diesem Thema gemacht habt. Spasibo!

Re: Doppelbürgerin Russin - Schweizerin

Verfasst: 27 Feb 2009, 16:31
von manuchka
Die russischen Gesetze erlauben grundsätzlich Doppelstaatsbürgerschaft, aber (mit wenigen Ausnahmen) nur in der Form, dass jemand zur russischen Staaatsangehörigkeit eine andere dazu nimmt - das wäre ja euer Fall. (Andersrum - wenn jemand eine andere hat und die russische will, verlangt das russische Gesetz die Aufgabe der ursprünglichen Staaatsbürgerschaft).

Du musst dich also mal direkt erkundigen oder im Internet forschen, was die Schweizer Gesetze bezüglich einer Doppelstaatsbürgerschaft sagen. Wenn das nicht geht, reicht ja ggf. auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz und der russische Pass. Um die Erneuerung alle 5 Jahre werdet ihr aber nicht herum kommen, entweder muss man dazu nach RUssland und dort entsprechend Wartezeiten in Kauf nehmen, oder man macht das über das Konsulat im jeweiligen WOhnbezirk und muss dafür kräftig zahlen. Vielleicht wissen die anderen Eidgenossen mehr.

Re: Doppelbürgerin Russin - Schweizerin

Verfasst: 09 Mär 2009, 16:19
von GIN
Raketa062 hat geschrieben:Privet, hat jemand von euch Erfahrungen gemacht mit der Doppelbürgerschaft Russland - Schweiz. Geht das (rein rechtlich gesehen) überhaupt? Folgende Situation: Bin jetzt bald 5 Jahre mit meiner sibirischen Prinzessin verheiratet (und bereue keinen Tag :-). Nach 5 Jahren kann man in der Schweiz für seine ausländische Ehefrau die erleichterte Einbürgerung beantragen. Was ich schon gehört habe ist, das die Schweizer weniger ein Problem mit der Doppelbürgerschaft haben, die Russen hingegen schon. Meine Frau würde gerne beide Pässe behalten, da sie auch hin und wieder ihren Vater besuchen möchte. Allerdings ist die Erneuerung des russischen Passes (alle 5 Jahre) auch ein Problem was man anscheinend in der Schweiz nicht zufriedenstellend lösen kann (kompliziert, lange Wartezeiten auf den Pass, sehr teuer). Wäre schön von euch (Schweizern) hier im Forum zu hören welche Erfahrungen ihr mit diesem Thema gemacht habt. Spasibo!
Die Schweiz versucht Doppelbürger zu vermeiden... das heisst es gibt so gut wie keine Möglichkeit den russischen Pass zu behalten nach einer Einbürgerung..
In Fällen wo der Staat keine Ausbürgerung auf Antrag kennt so wie Griechenland der Iran oder Laos (kann) die Doppelstaatsangehörigkeit akzeptiert werden... Der Bund entscheidet hier nicht der Kanton und auch nicht die Gemeinde. Die Doppelbürgerschaft muss beantragt werden...

In der Praxis kommen Iraner, Menschen aus Laos oder Griechenland in die Doppelstaatsbürgerschaft..dafür gibt es auch ein Bundesgerichtsurteil.. die Kinder der Oligos machen das anders.. sie verzichten auf die russische Staatsbürgerschaft und bekommen den Pass dann.. nach einer Zeit beantragen sie wieder den russischen Pass und verstossen damit gegen Bundesgerichtsurteile... gibt einige Fälle die jetzt in den Gerichten hängen und eins muss klar sein.... die Schweizer Staatsbürgerschaft muss wieder abgegeben werden und eine Bewilligung verweigert (Kantonalentscheidung). (So passiert mit vielen Türken)

Nun zum Pass.. ich habe meinen Pass in Bern geholt.. es hat 30 Minuten gedauert und dann hatte ich ihn.. Geht viel schneller als in Bonn und es gibt auch russisches Gebäck im zweiten Stock.. es gibt keine Probleme... Geburtsurkunde,alten Pass.. Passbilder... und das war es auch schon

P.S. Falls bei ihrer Frau Quellensteuer abgezogen wird wegen der Grundlage Bewilligung B dann verstösst dieses gegen ein Bundesgerichtsurteils.. Ehegatten mit Bewilligung B bekommen "keinen" Quellensteuerabzug.. Dieses wird oft von den Kantonen übersehen. Falls abgezogen worden ist dann mit einem Korrekturantrag( nicht Steuererklärung) zurückholen..
Nach 5 Jahren B (Ehegatte) kann sofort die C Bewilligung (Niederlassung) bekommen werden die dann für immer gilt. Der Antrag auf C muss mindestens 6 Monate vor Ende der B Bewilligung(Ehegatte) erfolgen.. passiert dieses nicht gilt ein Unterbruch.. dieser Unterbruch hat die Folge das noch einmal eine B Bewilligung für 5 Jahre zu beantragen ist und eine C Bewilligung unmöglich wird.
Die C Bewilligung bringt automatisch die Quellensteuerfreiheit.. das Wahlrecht in der Gemeinde und das Waffentragen. Länger als 1 Jahr darf aber nicht in Russland gelebt werden weil diese dann an Gültigkeit verliert...
Ich würde ihrer Frau auch die C Bewilligung Empfehlen weil sie nach ihrem 55 Lebensjahr dann die Möglichkeit hat die ganzen AHV-Einzahlungen aus der Kasse zu holen. Also die ganzen Rentenleistung in Bar auszahlen zu lassen. Mit dem Schweizer Pass oder einer EU Staatsangehörigkeit geht dieses nicht.

Re: Doppelbürgerin Russin - Schweizerin

Verfasst: 23 Sep 2009, 02:00
von wiwi
Die Schweiz erlaubt ausdrücklich mehrfache Staatsbürgerschaften. Es gibt keine Einschränkungen betreffend fremder Staatsbürgerschaften bei der Einbürgerung in der Schweiz. Es braucht (und gibt) keine spezielle Bewilligung seitens der Schweiz. (gilt so seit 1992). <http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/the ... recht.html>.

Nachtrag: Die Niederlassungsbewilligung hat auch Nachteile: Bei Abwesenheit von mehr als 6 Monaten (auf vorherigen Antrag auf max. 4 Jahre verlängerbar) erlöscht die Niederlassungsbewilligung. Ausserdem kann die Niederlassungsbewilligung bei schwerwiegenden Straftaten oder bei (Langzeit-)Sozialhilfeabhängigkeit (vor Ablauf von 15 Jahren) widerrufen werden. Stimmrecht (für Ausländer) gibt es in der Schweiz meines Wissens auch auf lokaler Ebene nur in wenigen (vor allem Westschweizer-)Kantonen (GE, FR, NE, JU, VD?, einige Gemeinden in AR).

Nachteil der Einbürgerung kann allenfalls Militärdienstpflicht sein (Kinder!).