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Verzollung von Umzugsgut

Verfasst: 17 Mär 2009, 19:28
von surfdonegal
Hallo,

ich werde sehr bald einen Teilumzug von Russland nach Deutschland durchführen und möchte dieses von St. Petersburg nach Lübeck mit der Fähre durchführen. Als Transportmittel werde ich einen auf mich zugelassenen Wagen mit russischem Kennzeichen tun, mit dem ich nach meinem Urlaub in Deustchland wieder nach Russland zurückkehre.

Was muss ich für mein Umzugsgut (Übersiedlungsgut) beachten ? Muss ich auch Zoll für die Ausfuhr meiner persönlichen Sachen wie Fernseher, Küchengeräte usw. bezahlen . Was ist weiterhin zu beachten ?

Gruss

surfdonegal

Re: Verzollung von Umzugsgut

Verfasst: 17 Mär 2009, 19:45
von Dietrich
Du solltest eine Liste (russisch UND deutsch) der Sachen haben und vor allem solltest du keinerlei wertvolle Kulturgüter (alte Bücher, Ikonen, etc.) dabeihaben.
Eigentlich musst du für Privatsachen nicht bezahlen, wenn du nicht gerade 5 niegelnagelneue LCD-Fernseher dabeihast. Für solche Sachen wie TV oder andere wertvollere Dinge sind Quittungen nicht schlecht, mit denen man nachweisen kann, dass die Sachen nicht neu sind.

Und du solltest nachweisen können, dass du wirklich die letzte Zeit in RU gelebt hast. Registrierung, Arbeitserlaubnis, Vid na Shitelstvo oder sowas.

Was das Auto betrifft, da kann ich dir leider nichts dazu sagen...

Re: Verzollung von Umzugsgut

Verfasst: 17 Mär 2009, 20:06
von surfdonegal
Vielen Dank für diese Antwort, es geht mir nicht um das Auto, sondern nur um mein Hab und Gut .

Re: Verzollung von Umzugsgut

Verfasst: 18 Mär 2009, 11:12
von Dietrich
Deshalb könnte es trotzdem sein, dass die sich näher mit der "Verzollung" deines Autos beschäftigen, wenn du erzählst, dass du Russland verlassen willst.