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Russisches Erbrecht

Verfasst: 18 Mär 2009, 15:04
von fich27
Hallo,
kann mir hier irgendjemand sagen, wie im russischen Erbrecht Ausländer behandelt werden? Folgende Konstellation: Deutscher Staatsbürger, eingebürgert, erbt die Wohnung der russischen Eltern. Geht das so einfach? Oder ist mit der Einbürgerung der Erbanspruch weg? Und wo finde ich die Rechtsgrundlage? Googeln war nicht sonderlich erfolgreich...

Vielen Dank :D
fich27

Re: Russisches Erbrecht

Verfasst: 18 Mär 2009, 22:56
von manuchka
Auch ein Ausländer kann selbstverständlich in Russland erben. Wohneigentum kann er auch haben, also sollte es grundsätzlich keine Probleme geben. Ist halt nur ein wenig umständlich, denn du musst ja die Erbschaft annehmen, dazu brauchst du ein paar Papierchen, und dann musst du die Wohnung als dein Eigentum registrieren, dass ist auch mit Papierkram und Rennerei verbunden.

Erbrecht ist im Grazhdanskij Kodeks (dem Zivilgesetzbuch) Teil 3 geregelt, insgesamt dem deutschen Erbrecht ziemlich ähnlich. Es geht wie in Deutschland gewillkürte (also per Testament) oder gesetzliche (nach den gesetzlichen Regeln) Erbfolge. Da du ja trotz deutscher Staatsangehörigkeit Kind deiner russischen Eltern geblieben bist, bist du (nach gesetzlicher Erbfolge) Erbe erster Ordnung - neben deinen Geschwistern, wenn du welche hast. Wenn deine Eltern ein Testament zugunsten jemandes anderen gemacht haben, geht das vor, aber wenn ich mich nicht irre, gibt es auch im russischen Recht einen Pflichtteilsanspruch - auf jeden Fall für den überlebenden Ehegatten, ansonsten müsste ich nachlesen. Aber das machst du besser selber - als ehemaliger Russe sprichst du ja bestimmt russisch, oder?

http://www.consultant.ru/popular/gkrf3/

Re: Russisches Erbrecht

Verfasst: 19 Mär 2009, 00:41
von Naila
Ach, ich lasse meinen Bruder alles ganz allein erben. Er kümmert sich um die Eltern und macht so vieles da. Er hat es verdient.

Re: Russisches Erbrecht

Verfasst: 21 Mär 2009, 20:08
von manuchka
Naila, kannst du ja, dann musst du das Erbe aber ausschlagen bzw. drauf verzichten, weil du ja per Gesetz trotzdem Erbin wirst.

Re: Russisches Erbrecht

Verfasst: 22 Mär 2009, 19:18
von 7punkt
Naila hat geschrieben:Ach, ich lasse meinen Bruder alles ganz allein erben..... Er hat es verdient.
Wie grosszuegig :-P

Re: Russisches Erbrecht

Verfasst: 23 Mär 2009, 23:32
von Naila
Als mein Bruder geboren wurde, war ich totunglücklich. Vom Thron gestoßen :x . Und jetzt, im Erwachsenenalter, bin ich so froh, daß ich ihn habe! Obwohl er so weit weg ist. Und er liebt mich auch. Wir würden, da bin ich mir sicher, uns gegenseitig immer helfen und uns alles gönnen.

Re: Russisches Erbrecht

Verfasst: 31 Mär 2009, 11:50
von Glider
Naila hat geschrieben:Wir würden, da bin ich mir sicher, uns gegenseitig immer helfen und uns alles gönnen.
Behaltet Euch diese Einstellung. Gerade hier gilt im Ernstfall, dass die Pferde vor der Apotheke am besten kotzen. Ich dachte bei mir wäre es alles eigentlich klar, zackere jetzt aber mit meinem Miterben erster Ordnung herum. Dies hätte durch ein rechtzeitiges Klarstellen der Erblasser, nämlich mit der "warmen Hand" zu geben und zu regeln, durchaus vermieden werden können.
Das Problem ist nur, dass der Tod und das damit verbundene Erben als Gesprächsthema zu Lebzeiten tabuisiert werden.
Ich möchte nur raten: Ihr Kinder solltet Euch mit Euren Eltern beizeiten hinsetzen undf alles besprechen, so dass hinterher möglichst wenig Interprettaionsspielräume bleiben.
D.h. Wer erbt was. Wenn einer deutlich mehr erbt, warum das so ist (z.B. Pflege). Wenn es im russischen Recht so etwas wie einen Pflichtteil gibt, der nur bei grob anstössigen Verhalten des Erben gegenüber dem Erblasser entzogen werden kann, dann sollte sich auch dazu eine Regelung finden. Denn es wird immer etwas geben, das man von den Eltern haben möchte. Das ganze dann biete noch formgültig abgefasst.
Damit ersparst Du Dir und Deinem Bruder jede Menge Ärger und Frustration.