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Spachprüfung A1 für Hochzeit

Verfasst: 23 Mär 2009, 17:21
von Alekseji.yar
Hallo alle miteinander,
ich habe schon einige Forumeinträge gelesen, leider habe ich noch nicht auf alle meine fragen
eine Antwort bekommen.
Meine Freundin und ich wollen in Deutschland heiraten. Sie hat keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Bei meinem Standesamt (Berlin) habe ich mich über die notwendigen Dokumente informiert, die wir auch
jetzt schon anfangen zu sammeln.
Unser derzeitiges Problem ist, dass sie kein Deutsch kann und somit die Sprachprüfung A1 ableisten muss.
So dachte wir uns, dass es sinnvoll wäre eine Sprachschule in Deutschland zu besuchen.
Doch um erfolgreich diese Prüfung zu bestehen, muss man 1-2 Monate lang die Kenntnisse erwerben, nach Angaben
der Sprachschule.
So wie ich das hier im Forum gelesen habe, ist es unrealistisch ein Schengenvisum für 2 Monate zu erhalten, da
sie noch nie eins beantragt hat.

Kurz Info zu uns:
Ich bin 21 Jahre alt und Berufstätig doppelte Staatsangehörigkeit Deutsch/ Russisch,
Sie ist 20 und Arbeitet als Kellnerin (Vollzeit), hat ein Studium angefangen, aber abgebrochen, Staatsangehörigkeit Russisch
Wir kennen uns seit 3 Jahren

Könnt ich mir Ratschläge geben, wie man am besten vorgehen könnte?
Ich weis, dass es keine 100% Antworten auf solche Fragen gibt, aber ihr habt schon Erfahrungen gesammelt

1. Ein Visum für Eheschließung, Ehegattennachzug bekommt man erst, wenn man den Nachweis des Sprachtest vorbringen kann
also geht das schon nicht..

2. Möglichkeit Visum für eine Sprachschule?

3. Möglichkeit Schengenvisum für einfach Besuch in Deutschland, wo man dann zu Standesamt geht und eine Heirat
anmeldet. Da es mehrere Monate dauert, bittet man das Visum zu verlängern und in der Zeit die Sprachprüfung zu absolvieren.
Das habe Bekannte von mir gemacht und mir dies auch geraten, doch das war vor 4 Jahren. Und ich habe es auch gelesen, kann sein,
dass ich es hier gelesen habe ich habe schon so viele Foren besucht.

Es wäre auch super, wenn ich auch schreiben könnt welche Probleme bei uns noch auftauch könnten

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich beschäftige mich mit diesem Thema erst seit Tagen und habe noch nie persönlich Erfahrungen damit gesammelt.
Ich bitte euch um Verständnis, falls ich etwas nicht sofort verstehe oder dumme Frage stelle.

Vielen Danke im Voraus

Re: Spachprüfung A1 für Hochzeit

Verfasst: 23 Mär 2009, 21:27
von Magdeburg-Moskva
Alekseji.yar hat geschrieben:
2. Möglichkeit Visum für eine Sprachschule?
Klingt für mich OK und plausibel
Alekseji.yar hat geschrieben:3. Möglichkeit Schengenvisum für einfach Besuch in Deutschland, wo man dann zu Standesamt geht und eine Heirat
anmeldet. Da es mehrere Monate dauert, bittet man das Visum zu verlängern und in der Zeit die Sprachprüfung zu absolvieren.
Das habe Bekannte von mir gemacht und mir dies auch geraten, doch das war vor 4 Jahren. Und ich habe es auch gelesen, kann sein,
dass ich es hier gelesen habe ich habe schon so viele Foren besucht.
Ich kenne das Prozedere auch aus meinem Dunstkreis... Sie reist mit Besuchsvisum ein, beantragt Verlängerung (du musst eine Verpflichtungserklärung abgeben), ihr meldet gleichzeitig die Eheschließung an. Mittlerweile muss vor der Eheschließung der Sprachtest erbracht werden (so in Sachsen-Anhalt, andernorts kann es anders sein).

Dafür wird niemand in der Botschaft und der Ausländerbehörde Hurra schreien, aber es hat in dem mir in der beschriebenen Form bekannten Fall geklappt.

Doch immer, Vorsicht dabei walten lassen.


Erkundige dich auch, ob du wegen deiner doppelten Staatsangehörigkeit, dir vom zuständigen russischen Konsulat [Standesamt am letzten registrierten Wohnsitz in Russland] eine Bescheinigung über das Nichtvorhandensein von Eheschließungseinträgen holen und die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragen musst.

Re: Spachprüfung A1 für Hochzeit

Verfasst: 23 Mär 2009, 23:13
von Alekseji.yar
Danke für die rasche Antwort.

Wenn wir die 2 Möglichkeit mit der Sprahschule wählen, soll sie dann auch im Konsulat sagen, dass sie Deutsch lernt um dann zu Heiraten?

Ich habe noch mal nach geguckt, es gibt ja ein FAQ: Eheschließung in Deutschland von Zeppelin http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=6594, da beschreibt er, das Verfahren und was man alles an Dokumenten brauch. Doch ich habe da anscheinend etwas nicht ganz verstanden:
Neuerdings wird (bis auf Weiteres) gefordert, dass ausl. Ehepartner für den Familiennachzug nach D dt. Sprachkenntnisse des Mindestlevels A 1 haben müssen.Die Zeit von der Anmeldung der Eheschließung (in welcher Form auch immer) bis zur letztlichen Entscheidung des OLG ist eh lang genug, um sich die paar Brocken Dt. anzueignen.
Wenn man auf die Antwort vom OLG wartet, erhält meine Verlobte ein Visumverlängerung?

Und noch zusätzlich Fragen zu den benötigten Dokumenten. Russischkenntnisse vom Vorteil ;)
Ledigkeitsbescheid = справка о брачной правоспособности ?
Familienstandsbescheinigung = справку о семейном состоянии ?
Und die bekommt man im Standesamt?

Eidesstattliche Erklärung zu den Personalien....vor dem Notar im Heimatland des Antragstellers durch : Eltern
So wie ich das verstanden habe, müssen die Eltern meiner Verlobten, vor einem Notar bezeugen, dass meine Verlobte noch nie in Ehe war und auch nicht derzeit ist, richtig?
Ich weiß, dass es eigentlich wieder in eine andere Rubrik des Forums gehört, aber es ist schwierig von einander zu trennen, genau wie mich und meine Verlobte 8)

Re: Spachprüfung A1 für Hochzeit

Verfasst: 24 Mär 2009, 07:50
von Zejtnot
Das Problem ist, dass es in Russland keine Ledigkeitsbescheinigung gibt, sie aber in Deutschland gefordert wird. Einen richtigen Ausweg gibt es nicht - hier musst Du Dein Standesamt fragen, welchen Weg sie gewöhnlich wählen. Die Varianten:
* eidesstattliche Erklärung Deiner Frau, dass sie nie verheiratet war (die Eltern braucht ihr nicht!)
* Eintrag im Reisepass Deiner Frau, dass im Inlandspass kein Heiratsvermerk ist (macht das ОВИР), dann übersetzen
* Kopie des Inlandspasses, der leeren Seite "Familienstand"

Wie gesagt, dass kannst Du nur in Deinem Standesamt herausfinden.

Zum Deutschkurs: Es gibt in Russland etliche Goethe-Sprachlernzentren, die Kurse für A1 anbieten. Die laufen zwei bis sechs Monate - danach besteht man den Test ziemlich sicher.

Re: Spachprüfung A1 für Hochzeit

Verfasst: 25 Mär 2009, 17:11
von Glider
Was den Ledigkeitsnachweis angeht, könnte auch eine Bescheinungung des dortigen Standesamts helfen, wonach deine Liebst dort als nicht verheiratet geführt wird. Dieses und eine entsprechende eidesstattliche Versicherung ebnete uns damals den Weg...

Re: Spachprüfung A1 für Hochzeit

Verfasst: 26 Mär 2009, 07:50
von Zejtnot
Glider hat geschrieben:Was den Ledigkeitsnachweis angeht, könnte auch eine Bescheinungung des dortigen Standesamts helfen, wonach deine Liebst dort als nicht verheiratet geführt wird.
Novosibirsker Standesamt: "So etwas gibt es nicht!"

Re: Spachprüfung A1 für Hochzeit

Verfasst: 26 Mär 2009, 13:14
von Magdeburg-Moskva
Alekseji.yar hat geschrieben:Danke für die rasche Antwort.

Wenn wir die 2 Möglichkeit mit der Sprahschule wählen, soll sie dann auch im Konsulat sagen, dass sie Deutsch lernt um dann zu Heiraten?
Besser nicht. Das untergräbt die Rückkehrwilligkeit.


Alekseji.yar hat geschrieben:Und noch zusätzlich Fragen zu den benötigten Dokumenten. Russischkenntnisse vom Vorteil ;)
Ledigkeitsbescheid = справка о брачной правоспособности ?
Familienstandsbescheinigung = справку о семейном состоянии ?
Und die bekommt man im Standesamt?
Извещение об отсутствии запсей о браке

Re: Spachprüfung A1 für Hochzeit

Verfasst: 29 Mär 2009, 18:38
von Zeppelin
Alekseji.yar hat geschrieben:Wenn wir die 2 Möglichkeit mit der Sprahschule wählen, soll sie dann auch im Konsulat sagen, dass sie Deutsch lernt um dann zu Heiraten?
Das wäre eher ungünstig. Man sollte zwar grundsätzlich sehr ehrlich gegenüber dem Konsulat und sonstigen Behörden sein, aber der Wunsch hier Deutsch zu lernen, nur um dann hier zu heiraten, wird nicht reichen, um ein Visum für einen Sprachkurs zu bekommen,
Da sollte man eher mit einer beruflichen Begründung argumentieren, was ja bei einem Job in der Gastronomie durchaus verständlich ist.
Die Konsulate und auch alle anderen Behörden wissen nur zu genau, dass viele Leute versuchen, über einen Sprachkursbesuch das FZF bzw. Eheschließungsverfahren zu umgehen. Da hatte schon viele Leute Pech.
Ich habe noch mal nach geguckt, es gibt ja ein FAQ: Eheschließung in Deutschland von Zeppelin http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=6594, da beschreibt er, das Verfahren und was man alles an Dokumenten brauch. Doch ich habe da anscheinend etwas nicht ganz verstanden:
Neuerdings wird (bis auf Weiteres) gefordert, dass ausl. Ehepartner für den Familiennachzug nach D dt. Sprachkenntnisse des Mindestlevels A 1 haben müssen.Die Zeit von der Anmeldung der Eheschließung (in welcher Form auch immer) bis zur letztlichen Entscheidung des OLG ist eh lang genug, um sich die paar Brocken Dt. anzueignen.
Wenn man auf die Antwort vom OLG wartet, erhält meine Verlobte ein Visumverlängerung?
Ein Besuchsvisum kann man praktisch so gut wie gar nicht verlängern; bzw. nur in extremen Ausnahmefällen, wie z.B lebensbedrohliche Erkrankung oder offizielles Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einem längeren Aufenthalt.
Ein Sprachkursvisum kann man aber durchaus von vorn herein für einen längeren Zeitraum beantragen. Nur muss dann auch die Finanzierung sichergestellt sein. :roll:
Und noch zusätzlich Fragen zu den benötigten Dokumenten. Russischkenntnisse vom Vorteil ;)
Ledigkeitsbescheid = справка о брачной правоспособности ?
Familienstandsbescheinigung = справку о семейном состоянии ?
Und die bekommt man im Standesamt?
Du bist Dir darüber im Klaren, dass die Dokumente Deiner Verlobten nicht älter als sechs Monate sein dürfen, wenn Ihr die Heirat anmeldet? Wenn sie aber vor ihrer Einreise in den Schengenraum ausgestellt wurden, würde das als Visamissbrauch ausgelegt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis direkt nach der Hochzeit würde dann nicht erteilt werden. Deine künftige Frau müsste dann erst mal wieder ausreisen und über das Konsulat die FZF beantragen. Aber ihre Glaubwürdigkeit wäre dann beschädigt.
Und da Du ja auch die russische Staatsangehörigkeit hast, könnte es durchaus passieren, dass man es für zumutbar hält, dass ihr Eure Ehe auch in Russland führt.

Mit anderen Worten: Es gibt heute kaum noch Schlupflöcher, um um das FZF-Verfahren herumzukommen, oder man muss alles logistisch sehr genau organisieren und ganz genau kalkulieren können.

Wesentlich mehr Aussicht auf Erfolg hättet ihr meiner Meinung nach, wenn Deine Verlobte bereits jetzt in RUS mit CDs, Büchern etc. anfängt, Deutsch zu lernen und Ihr den regulären Weg wählt. Das geht vermutlich schneller und preiswerter.

Re: Spachprüfung A1 für Hochzeit

Verfasst: 10 Apr 2009, 17:50
von Alekseji.yar
Erstmal danke ich euch sehr! Wir haben überlegt und wollen, dass Sie für 2 Wochen kommt und sich an einer Sprachschule anmeldet, damit Sie dann für 2 Monate her kommen kann.
jetzt habe ich wieder Fragen, bezüglich eines Sprachkurses. Diese werde ich in diesen thread posten:
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.p ... ule#p76792

Das alle Dokumente für eine Hochzeit nicht älter als 6 Monate sein dürfen, ist mir bekannt.
Aber den Antrag für eine Hochzeit zustellen, wäre doch kein Visamissbrauch?
Die persönliche Vorsprache beider Verlobter beim Standesamt kann im Rahmen jedes erdenklichen legalen Aufenthalts hier erfolgen
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=6594

Re: Spachprüfung A1 für Hochzeit

Verfasst: 10 Apr 2009, 18:01
von Marco
Du kannst den Antrag stellen,heiraten könnt ihr sogar auch ;), aber ihr müsst damit rechnen, dass bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis deine Frau dann zurück nach Russland geschickt wird, um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Manche ABHs sind da sehr konsequent andere lassen mit sich reden.

Denn um in D zu heiraten, sollte der künftige Ehepartner mit Visum zur Eheschließung einreisen. Aber dazu braucht man wieder Sprachkurs A1....