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Wohnungsverkauf; Problem
Verfasst: 22 Mai 2009, 17:32
von Mika.H
Hallo ihr

also, ich habe folgendes Problem...
Ich habe vor zusammen mit meiner Mutter unsere Wohnung in Russland zu verkaufen.
Leider ist mein Russischer Pass schon abgelaufen und ich besitze nurnoch einen Finnischen.
Nach einigen Notaren aus Moskau, soll ich meinen Teil der Wohnung nur mit einem Russischen Pass verkaufen können...
Ich wollte nun euch fragen, ob Ihr vielleicht ein wenig besser bescheid wisst oder an wen ich mich da wenden kann um nachzufragen.
Ich verzweifel langsam, weil ich nicht weiß ob das nun funktioniert... meinen Russischen Pass möchte ich auch nicht verlängern, weil:
1. Dauert zu lange
2. Müsste sonst in die Russische Armee um meinen Wehrdienst abzuleisten...
Hoffe so, dass ihr mir weiterhelfen könnt!
LG,
Mika
Re: Wohnungsverkauf; Problem
Verfasst: 23 Mai 2009, 13:04
von picolina
Hallo Mika,
Ich glaube (ich bin sicher) Du hast keine andere Wahl ausser deinen russischen Pass zu verlaengern. Mein Eltern haben selbst eine Immobilien Firma in Moscow und ich kann Dir versichern dass Du NIX one Pass machen kannst. Wohnungsverkauf in Russland ist eine laaaangwierige Geschichte, deswegen der Grund "Passverlaengerung dauert zu lang" ist ungueltig. Die ganze Geschichte dauert SEHR lang!!! Du kannst anfangen Kaeufer zu suchen und bis jemand gefunden worden ist, hast Du Deinen Pass 5 mal verlaengert. Ich habe meinen Pass in Botschaft in Berlin verlaengert. Es hat 3 Monaten gedaurt (inklusive Weihnachtsferien dazwischen).
Wegen Armee... Ich weiss nicht wie alt Du bist, aber man wird nicht zu Armee nach 27sten Lebensjahr genommen. Also wenn Du nicht zu weit von diesem Alter bist, kannst Du am bisschen warten. Aber generell, wenn Du nur sehr selten in Russland bist, und kommst nur kurzzeitig fuer die Abwicklungen des Wohnungsverkaufs, solltest Du keine Probleme mit der Armee bekommen. Es gibt keine Polizisten am Flughafen, die alle junge Maenner, die zu Armee sollen, sofort von Flughafen abfuehren, Uniform anziehen und los geht's...

Es ist eine lange Prozedure..
Ich hoffe das hilft.
Gruesse,
Picolina
Re: Wohnungsverkauf; Problem
Verfasst: 23 Mai 2009, 19:37
von m_petrovitsh
Also mit der Aussage, dass am Flughafen keine Polizei steht u einen gleich mitnimmt, würde ich doch vorsichtiger sein.
Zugegeben weiß ich nicht, wie es in Russland gehandhabt wird. Ein russischer Israeli hat mir jedoch erzählt, dass man ihnen bei der Einreise nach Israel den Pass abnehmen würde, wenn man eingezogen wurde. Also kann man dann das Land nicht mehr verlassen. Da braucht man keine Polizei mehr, die einen abführt.
Re: Wohnungsverkauf; Problem
Verfasst: 24 Mai 2009, 14:56
von Mika.H
Also, vielen Dank erstmal für eure Antworten

Naja gut, das mit der Einreise kann ich noch hinbekommen, indem ich mit meinem finnischen Pass durch den Zoll gehe.
Mir wurde jedoch gesagt, dass ich eine Strafe zahlen muss, da mein russischer Pass schon seit 7 Monaten abgelaufen ist und ich bis jetzt nicht unternommen habe um ihn zu verlängern.
Wie hoch soll denn die Strafe sein? wißt ihr das?
Geht das denn vielleicht, dass ich meiner Mutter eine Vollmacht ausstelle, dass sie dann in meinem Namen die Wohnung verkaufen kann?
Oh man, das ist alles ein Stress...
hoffe nur die Wohnung lässt sich bis Januar verkaufen...
LG,
Mika
Re: Wohnungsverkauf; Problem
Verfasst: 25 Mai 2009, 12:02
von fich27
Hallo picolina,
kannst Du da genaue Angaben machen (z.B. gesetzliche Grundlage), warum man zum Wohnung verkaufen einen Paß braucht?
Folgende mögliche Fallkonstellation: Russin erbt in Rußland eine Wohnung. Dann wird sie in Deutschland eingebürgert und muß ihre russische Staatsangehörigkeit aufgeben. Heißt das dann, sie hat zwar immer noch eine Wohnung in Rußland, kann sie aber ohne russischen Paß nicht verkaufen???
Variante: Russin wird erst eingebürgert und erbt erst danach eine Wohnung in Rußland. Kann sie ohne russischen Paß etwa auch das Erbe gar nicht antreten?
Bin für jeden Tip dankbar.
Viele Grüße,
fich27
Re: Wohnungsverkauf; Problem
Verfasst: 26 Mai 2009, 00:01
von manuchka
Einen Pass brauchst du auf jeden Fall, ohne den geht gar nichts. Wie willst du denn sonst nachweisen, dass du der Wohnungseigentümer bist? Da kann ja jeder kommen und sagen, hier, ich bin Horst Maier, die Wohnung gehört mir, glaubt mir, ich bins wirklich. na und der Notar oder die Registrierungsbehörde, die den Kauf beurkundet, will auch ein Ausweisdokument sehen.
Wenn jemand zwei Staatsangehörigkeiten hat, dann ist er in Russland verpflichtet, sich mit seinem russischen Pass auszuweisen - nach dem russischen Staatsbürgerschaftsgesetz gilt ein russischer Staatsbürger mit mehreren Staatsangehörigkeiten in RUS immer (nur) als russischer Staatsbürger. Deswegen gibt es schon ein Problem bei der Einreise - wenn jemand russischer Staatsbürger ist, kriegt er ja kein Visum in seinen ausländischen Pass.
Wenn jemand aber seine (russische) Staatsangehörigkeit aufgibt, kann die Person sich selbstverständlich mit dem ausländischen Pass ausweisen. Allerdings muss dann vor dem Wohnungsverkauf die Person ggf. das Wohnungseigentum auf die neuen Passangaben ummelden, das weiß ich aber nicht genau. Erben können Ausländer auf jeden Fall - entweder per Testament oder auch in gesetzlicher Erbfolge (z.B. wenn eine Russin sich in DE einbürgern lässt - sie bleibt ja dennoch Tochter ihrer Eltern, und wenn die sterben, ist die Tochter auch als dt. Staatsbürgerin gesetzliche Erbin). Ist halt alles immer sehr viel Rennerei und Papierkram - und ein Ausländer braucht immer auch notariell beglaubigte Übersetzungen seiner ausländischen Dokumente.
Re: Wohnungsverkauf; Problem
Verfasst: 26 Mai 2009, 08:43
von Zejtnot
Mika.H hat geschrieben:2. Müsste sonst in die Russische Armee um meinen Wehrdienst abzuleisten...
Dazu gab es hier mehrere Threads, nutze mal die Suchfunktion. Wenn Du irgendwo in Europa schon gedient hast, droht wohl keine Gefahr.
Re: Wohnungsverkauf; Problem
Verfasst: 26 Mai 2009, 12:26
von Mika.H
Naja, die Tatsachen sehen eher düster bei mir aus.
Habe zwar einen Finnischen pass aber meinen Wehrdienst habe ich noch nicht abgeleistet (bin 20 Jahre alt).
Beginne aber hoffentlich im August eine Ausbildung...
habe mich jetzt dazu entscchlossen meiner Mutter meine Hälfte über eine Vollmacht zu überlassen, somit sollte es nicht so schwer sein das Ding zu verkaufen, oder?.
Und, joa, die Einreise... k.a. wie ich das machen soll... wie ihr gesagt habt, kann ich mit meinem Finnischen kein Visum bekommen...
SHIt...
was jetzt?
Re: Wohnungsverkauf; Problem
Verfasst: 26 Mai 2009, 14:40
von Marco
m_petrovitsh hat geschrieben: Ein russischer Israeli hat mir jedoch erzählt, dass man ihnen bei der Einreise nach Israel den Pass abnehmen würde, wenn man eingezogen wurde. Also kann man dann das Land nicht mehr verlassen. Da braucht man keine Polizei mehr, die einen abführt.
Israel ist Isreal und Russland ist Russland. Da Israel sich ja fast in permanentem Kriegszustand befindet ist dieses Vorgehen eher als Ausnahme als die Regel zu betrachten. Die brauchen nun mal jeden Mann.
Mit solchen Analogien wie du sie bildest, kann man sich fast alles irgendwie begründen.

Weil in der Türkei die Sonne scheint, scheint sie in D auch oder so ähnlich......
@Mika
Das, was du machen mußt, hat man dir schon gesagt: Deinen russischen Pass verlängern
Ein Wohnungsverkauf ist nun mal ein stark formaler Vorgang. Das ist in RU so, das ist in D so und ich gehe davon aus, dass es in SF nicht anders ist. Du wirst um Pass überhaupt nicht und um kurze Reise nach RU wahrscheinlich nicht herumkommen.
Ansonsten bleibt dir höchstens deine russische Staatsangehörigkeit abzugeben und danach dann die Wohnung zu verkaufen, wenn du dich bei der Einreise sofort in der Armee siehst
Re: Wohnungsverkauf; Problem
Verfasst: 31 Mai 2009, 11:14
von Ralf
Ich denke, wenn Du überhaupt mal nach Russland einreisen willst, egal ob wegen Wohnungsverkauf oder einfach so, brauchst Du einen gültigen russischen Pass, also eine Verlängerung. Weil bei Doppelstaatsbürgerschaft bist Du Russe in Russland und kannst nicht mit einem Visum auf Deinem SF-Pass einreisen. Das könnte Probleme geben.