Seite 1 von 3
erstes schengen-visum nur fuer einen monat?
Verfasst: 27 Mai 2004, 15:59
von Anonymous
hallo zusammen,
ist es normal, dass russische staatsbuerger(innen) das erste erteilte schengen-visum nur fuer 1 monat bekommen?
hat jemand aehnliche erfahrungen gemacht?
Rene

Verfasst: 27 Mai 2004, 16:06
von Dietrich
Auf welcher Basis hast du das Visum denn beantragt?
Hattest du eine Einladung? Wie lange war die gueltig?
Oder ein Touristenvisum? Hotelreservierung?
Ansonsten kann man doch, glaube ich, im Visa-Antrag auch angeben, wie lange man das Visum gerne haette (im Rahmen der Moeglichkeiten die einem die Einladung etc. bietet!)
Schilder uns den Fall mal etwas genauer!
Dietrich.
Verfasst: 27 Mai 2004, 16:19
von Anonymous
hallo,
ich bin deutscher staatsbuerger. russische freundin beantragt fuer sich schengen-visum im deutschen konsulat in saratov.
sie ist im besitz aller notwendigen unterlagen (krankenversicherung fuer besuchszeitraum, verpflichtungserklaerung...), also mit allem zipp & zapp.
darueberhinaus wurde jetzt von mir jetzt noch eine erklaerung gefordert, dass ich sie waehrend ihres besuches in deutschland nicht heiraten werde und dass sie nach einem monat wieder nach russland zurueckkehrt.
rene
Verfasst: 27 Mai 2004, 16:34
von Anonymous
die seite schon gesehen??? vielleicht beantwortet das einige fragen!
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/a ... index_html
Verfasst: 27 Mai 2004, 16:49
von Dietrich
cookiey hat geschrieben:hallo,
sie ist im besitz aller notwendigen unterlagen (krankenversicherung fuer besuchszeitraum, verpflichtungserklaerung...), also mit allem zipp & zapp.
darueberhinaus wurde jetzt von mir jetzt noch eine erklaerung gefordert, dass ich sie waehrend ihres besuches in deutschland nicht heiraten werde und dass sie nach einem monat wieder nach russland zurueckkehrt.
rene
Hallo Rene...
Was stand denn fuer ein Zeitraum auf der Verpflichtungserklaerung?
Diese Heiratserklaerung hat ansich rechtlich kein Belang (soweit ich weiss) und betrifft euch doch auch nicht, oder?
Der 'eine Monat' kann entweder an der Verpflichtungserklaerung liegen, am Visums-Antrag oder an der behoerdenwillkuer :-)
Dietrich
Verfasst: 27 Mai 2004, 16:51
von AnGro
Diese Internetseite erklaert nichts dazu.
Von dieser Praxis deutscher Vertretungen in Russland habe ich auch gehoert. In unserer Firma bekommen wir Mehrfachdauervisa fuer Russische Geschaeftspartner auch nur ab dem zweiten Visa. Das erstemal ist nach nem Monat Schluss. Die dazugehoerige gesetzliche Grundlage ist ziemlich schwammig ("die Botschaft muss sich von der Rueckkehrbereitschaft des Reisenden ueberzeugen"). Was sie dafuer verlangt, liegt im Ermessen der Botschaft. Man kann aber gegen all diesen Spass juristisch vorgehen - Erfolg ungewiss.
Mich regt diese Vorverurteilung massiv auf, um nicht zu sagen: Es kotzt mich an. Es ist eine Tatsache, dass es in Deutschland an jungen Familien mangelt, aber trotzdem werden Jugendliche (Hochschulabsolventen) zu solchen Erklaerungen genoetigt. Die Beamtenaersche koennen nicht verstehen, dass es durchaus Studentinnen gibt, die waehrend ihrer Sommersemesterferien gerne drei Monate Deutschland besuchen wollen ohne gleich als Prostituierte arbeiten oder heiraten und dableiben zu wollen. Dazu muss man Visa eben beim ersten Mal begrenzen und solche Erklaerungen fordern. Die Befrageweise bei dem Interview fand mein Maedel seinerzeit uebrigens sehr unfreundlich. Mit diesen Leuten bin ich ein fuer alle Mal fertig.
Verfasst: 27 Mai 2004, 16:58
von Dietrich
Ruhig Brauner!!!!
Wann hast du eigentlich Geburtstag... vielleicht gibt es irgendwo einen Sandsack mit Botschaftslogo zu kaufen....
Natuerlich ist diese Art der Behandlung ziemlich pauschal, was dann wieder die Frage aufwirft WIE du die Sache dann regeln willst...
Das die "Prostitution aus dem Osten" nun mal ein ziemliches Problem ist laesst sich ja nicht leugnen. Und das nach "Hochschulabschluss oder nicht" zu unterscheiden ist auch keine Loesung!
Meine Frau musste dieses Interview damals auch mitmachen und es hat sie auch ziemlich angekotzt. Zumal ich da schon hier wohnte und die Einladung von meinem Bruder war :-)
Dietrich.
Verfasst: 27 Mai 2004, 17:05
von AnGro
Na ist doch wahr. Der eine hat nen deutschen Ururgrossvater, spricht kein Deutsch und bekommt sofort nen deutschen Pass und der andere kann den Ururgrossvater nicht nachweisen und kriegt nichtmal bei seinem ersten Besuch ein Dreimonatsvisum? Was soll denn das?
Der mit dem Ururgrossvater bekommt sofort alle soziale Unterstuetzung in Deutschland und wenn Deine Kinder hier gross werden und sie die russische Staatsbuergerschaft haben, koennen sie nichtmal nach Deutschland umziehen, wenn sie aelter als 18 Jahre sind. Obwohl sie nen deutschen Papa haben! Was bitte soll der Scheiss?
Entweder die Russen sind alle boese und generalverdaechtig oder man reduziert den Visastress auf das noetigste. Das diplomatische "so wie Du mir so ich Dir" erinnert mich an Sandkastenstreitereien.
...
Verfasst: 27 Mai 2004, 17:10
von Sibirier
Erst mal ist es wichtig, auf welche Dauer die Einladung ausgestellt war.
Wenn die Einladung nur für 1 Monat ausgestellt war, bekommt man auch nur ein Visum für 1 Monat.
Über das Verfahren bei der Botschaft möchte ich mich nicht weiter äußern, da ich mich dazu schon geäußert habe.
Verfasst: 27 Mai 2004, 17:16
von AnGro
@Sibirier:
1.) in letzter Zeit haben wir oefter den Fall, das erstmalige Schengenvisa unabhaengig von der Einladung nur fuer einen Monat ausgestellt werden. Jahresvisaantraege werden regelmaessig abgelehnt.
2.) dass Du die Arbeitsweise der Botschaft auch von der Botschaftsseite her kennst, duerfte der Grund sein, dass Du sie verteidigst, da Du die Ursachen der Handlungen und deren Begruendungen kennst. Fuer Aussenstehende sind sie aber oft nicht nachvollziehbar und sogar beleidigend. Ich glaube auch nicht, dass sich die Einheimischen der moeglichen Rechtsmittel gegen Visaentscheidungen bewusst sind. Sie sehen in deutschen Behoerden die deutschen Pendants zu den russischen Behoerden, da sind Widersprueche meist zwecklos.
3.) Nix fuer ungut und viele Gruesse. 8)