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Probleme mit russischen Reisepasses

Verfasst: 03 Jun 2009, 00:42
von AdamAdam
Hallo,

Ich stelle mich erst einmal vor.
Ich heiße Alexandra und bin 1984 in Moskau geboren.
Wohne seit 1992 in Deutschland

Jetzt zu meinem Problem bezüglich meines russischen Reisepasses. Ich habe seit 1996 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die BRD. Da mein aktueller Reisepass diesen Monat ausläuft habe ich mir einen neuen in Russland (Moskau) beantragt, dieser ist schon ausgestellt und abholbereit. Nun habe ich dass Problem das ich nicht nach Moskau kann um ihn abzuholen. Ich habe jedoch eine Tante die in Moskau wohnt und ihn abholen könnte, das Amt jedoch will ihr den Pass nicht aushändigen obwohl sie meinem russischen Personalausweis vorgelegt hat.
Falls ich ihn persönlich abhole besteht die Gefahr dass ich von der russichenbehörde daran gehindert werde wieder nach Deutschland zu fliegen, weil die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland nur im alten pass ist und nicht mehr gültig sei (habe mich darüber erkundigt).

Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte und mir mit rat zur Seite stehen könnte…

Freu mich schon von euch zu lesen!

Re: Probleme mit russischen Reisepasses

Verfasst: 03 Jun 2009, 00:53
von Marco
AdamAdam hat geschrieben: Falls ich ihn persönlich abhole besteht die Gefahr dass ich von der russichenbehörde daran gehindert werde wieder nach Deutschland zu fliegen, weil die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland nur im alten pass ist und nicht mehr gültig sei (habe mich darüber erkundigt).
Bei wem hast du dich erkundigt? Das ist falsch.
1. Die russichen Behörden interessieren sich weniger dafür, ob man eine AE hat oder nicht. Das interessiert vielmehr die Fluggesellschaften, da sie dich umsonst zurückfliegen dürfen, falls man dich in D nicht "reinlässt."
2. Deine Niederlassungserlaubnis kann nicht ungültig werden, da sie nicht an dem Pass oder dem Aufkleber "hängt", sondern an dem Verwaltungsakt mit dem man dir mitgeteilt oder entschieden hat, dass du eine unbeschränkte AE bekommst
3. Muss dir der alte Reisepass mitgegeben werden, da du damit gegenüber FLuggesellschaft und Grenzbehörden nachweisen kannst, dass du eine Niederlassungserlaubnis hast. Notfalls einen Aufstand in der Paßstelle machen, falls man den einbehalten will.
4. Wenn du deinen alten und neuen Reisepass vorzeigst, sollte man dich normalerweise mitfliegen lassen. Kann aber auch Einzelfälle geben, wo das nicht klappt. Also vorher bei der Fluggesellschaft erkundigen. In D lässt man dich auch rein, weil sie im Computer sehen können, dass du im Besitz einer Niederlassungserlaubnis bist. So hat es schon bei Bekannten geklappt.
5. Warum bist du nicht vor ein paar Monaten zum russischen Konsulat in D gegangen und hast ihn dort verlängert?

Re: Probleme mit russischen Reisepasses

Verfasst: 03 Jun 2009, 01:11
von AdamAdam
erst mal vielen dank für die schnelle antwort.

meine Tante war schon in Moskau beim Amt (als Sie vor kurzen dort meinen Pass versucht hat abzuholen) und ihr wurde es dort gesagt, dass es möglich sein kann, dass sie mich nicht nach deutschland einreisen lassen weil ich im neuen pass dann kein Visum für deutschland drin stehen habe, egal ob im alten Pass eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis drin steh oder nicht.( das interessiert die nicht!) Denn kein russischer Staatsbürger darf nach Deutschland einreisen ohne gültiges Visum. Das wurde Ihr dort ausdrücklich gesagt. Also jetzt bin ich echt verwirrt.
Man weiß ja nie, manchmal lassen sie einen durch, manchmal nicht, wie die gerade lust haben, und ich habe einfach Angst dass es mich erwischt.

Re: Probleme mit russischen Reisepasses

Verfasst: 03 Jun 2009, 01:26
von Marco
AdamAdam hat geschrieben: meine Tante war schon in Moskau beim Amt (als Sie vor kurzen dort meinen Pass versucht hat abzuholen) und ihr wurde es dort gesagt, dass es möglich sein kann, dass sie mich nicht nach deutschland einreisen lassen weil ich im neuen pass dann kein Visum für deutschland drin stehen habe, egal ob im alten Pass eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis drin steh oder nicht.
Sorry, frag mal einen deutschen Beamten im Einwohnermeldeamt, die für die Passausgabe zuständig sind, zum russischen Aufenthaltsrecht. Die Antwort wäre genauso viel wert, wie die von russischen Beamten zum deutschen Aufenthaltsrecht. Nämlich gar nichts. ;)
AdamAdam hat geschrieben:Denn kein russischer Staatsbürger darf nach Deutschland einreisen ohne gültiges Visum. Das wurde Ihr dort ausdrücklich gesagt. Also jetzt bin ich echt verwirrt.
Man weiß ja nie, manchmal lassen sie einen durch, manchmal nicht, wie die gerade lust haben, und ich habe einfach Angst dass es mich erwischt.
Natürlich darf kein russischer Staatsbügrer ohne Visum oder Aufenthaltstitel hier einreisen. Aber du hast einen GÜLTIGEN Aufenthaltstitel. Ob er im Pass steht, ist ziemlich wurscht. Es gibt kein den lassen wir durch und den nicht. Entweder man hat ein Visum oder einen Aufenthaltstitel oder man hat ihn nicht. Mit dem alten Pass weist du den Aufenthaltstitel nach. Der Aufkleber im alten Pass wird erst ungültig gestempelt, wenn sie dir in den neuen Pass einen neuen Aufkleber geklebt haben. Der Aufkleber ist letztendlich ein Ausdruck dafür, dass du einen Aufenthakltstitel hast. Es ist aber nicht der Aufenthaltstitel selber. Das ist zwar ziemlich abstrakt, aber mal ein Beispiel: Nehmen wir an, du verlierst deinen russischen Pass in D samt Aufkleber mit der Aufenthaltserlaubnis. Wenn der Aufkleber deine Aufenthaltserlaubnis wäre, würdest du nach der Denkweise dich illegal in D aufhalten bis du wieder einen neuen Pass samt Aufenthaltserlaubnis hast. Da das nicht sein kann und auch nicht gewollt ist, hängt der Aufenthaltstitel nicht am Aufkleber, sondern an der Entscheidung (dem sogenannten Verwaltungsakt) über die Erteilung einer unbefristeten AE an dich.

Zudem sind Visum und Niederlassungserlaubnis auch wieder zwei grundverschiedene Dinge.
Wenn dann scheitert die Einreise höchstens an der Fluggesellschaft (sofern man den alten Pass noch hat), da die manchmal auch nicht so sicher sind und einen dann nicht mitfliegen lassen. An den deutschen Grenzbehörden wird es mit Sicherheit nicht scheitern. Und wenn du es nicht glaubst, dann kannst du bei der Bundespolizei selber nachfragen

Re: Probleme mit russischen Reisepasses

Verfasst: 03 Jun 2009, 05:10
von Zejtnot
Ich kenne auch mehrere Leute, die ein Visum im alten Pass hatten, aber schon mit dem neuen Pass eingereist sind. Dies ist ein ganz normaler Vorgang.

Einziges Problem: Die russischen Behörden wollen den alten Pass einziehen, wenn er noch gültig ist. Bei meiner Frau wurde er beispielsweise eingezogen, trotz des Hinweises, dass sie ihn zum Nachweis früherer Visa braucht. Kommentar: "Wäre er schon abgelaufen, könnten wir das machen, aber, da er noch einige Wochen gültig ist, leider nicht." Darüber solltest Du Dich informieren, meine ich.

Re: Probleme mit russischen Reisepasses

Verfasst: 03 Jun 2009, 09:41
von wolk0815
In dem von Zejtnot beschriebenen Fall sollte man dann fragen, ob man den alten als ungültig gestempelt/gelocht (sonst z.B. auch bei uns üblich) wieder mitbekommen kann.

Re: Probleme mit russischen Reisepasses

Verfasst: 03 Jun 2009, 10:10
von Sibirier
Der Fehler ist eigentlich der, das Du in DE wohnst und Dich nicht umgemeldet hast (bei den russ. Behörden). Hättest Du das gemacht, hättest Du den Reisepass bei der russ. Botschaft in DE beantragen können....

Re: Probleme mit russischen Reisepasses

Verfasst: 03 Jun 2009, 10:16
von wolk0815
Sibirier hat geschrieben:Der Fehler ist eigentlich der, das Du in DE wohnst und Dich nicht umgemeldet hast (bei den russ. Behörden). Hättest Du das gemacht, hättest Du den Reisepass bei der russ. Botschaft in DE beantragen können....
Das Ummelden ist für so etwas schon seit einiger Zeit nicht einmal nötig. Geht auch so. Es müssen nur ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Die Wichtigste ist, dass der aktuelle Pass noch eine gewisse Zeit- ich glaube es waren 6 Monate - gültig ist. Das steht aber dann auch auf der Webseite (haben es, als es bei uns letztes Jahr aktuell war, sowohl für Bonn als auch für Frankfurt so gesehen).

Re: Probleme mit russischen Reisepasses

Verfasst: 03 Jun 2009, 10:39
von Marco
wolk0815 hat geschrieben:Das Ummelden ist für so etwas schon seit einiger Zeit nicht einmal nötig. Geht auch so. Es müssen nur ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Die Wichtigste ist, dass der aktuelle Pass noch eine gewisse Zeit- ich glaube es waren 6 Monate - gültig ist.
Stimmt, in Hamburg sind es 3 Monate, warum auch immer. Zusätzlich muß die Aufenthaltserlaubnis noch eine gewisse Gültigkeitsdauer haben, was aber bei einer Niederlassungserlaubnis keine Rolle spielt.

Re: Probleme mit russischen Reisepasses

Verfasst: 03 Jun 2009, 10:45
von CSB_Wolf
AdamAdam hat geschrieben:erst mal vielen dank für die schnelle antwort.

meine Tante war schon in Moskau beim Amt (als Sie vor kurzen dort meinen Pass versucht hat abzuholen) und ihr wurde es dort gesagt, dass es möglich sein kann, dass sie mich nicht nach deutschland einreisen lassen weil ich im neuen pass dann kein Visum für deutschland drin stehen habe, egal ob im alten Pass eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis drin steh oder nicht.( das interessiert die nicht!) Denn kein russischer Staatsbürger darf nach Deutschland einreisen ohne gültiges Visum. Das wurde Ihr dort ausdrücklich gesagt. Also jetzt bin ich echt verwirrt.
Man weiß ja nie, manchmal lassen sie einen durch, manchmal nicht, wie die gerade lust haben, und ich habe einfach Angst dass es mich erwischt.
Wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis hast, dann brauchst Du gar kein Visum mehr für die Einreise nach Deutschland. Du kannst dir aber zur Sicherheit von der Ausländerbehörde eine Bestätigung geben lassen dass Du eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hast, somit sollte es keine Probleme bei der Einreise geben.
AdamAdam hat geschrieben:Man weiß ja nie, manchmal lassen sie einen durch, manchmal nicht, wie die gerade lust haben, und ich habe einfach Angst dass es mich erwischt.
Doch dass weiss man und ob die Lust und Laune haben dich nach Deutschland Einreisen zulassen interessiert niemand, die sind sogar verpflichtet, dich nach Deutschland einreisen zu lassen weil Du als Russische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis die gleichen Rechte hast wie eine Deutsche. Mit dem kleinen Unterschied dass Du nicht zur Wahl gehen kannst 8)

Gruss
wolf