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Einladung - Auslandskrankenversicherung

Verfasst: 10 Jun 2009, 00:24
von roj
Hallo Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage. Wir haben eine Einladung (geschäftlich)für Russland für 3 Monate (Juli,August,September), allerdings werden wir nur 2 Monate in Russland sein. Nun die Frage kann die Botschaft mir das Visa auch nur für 2 Monate ausstellen (z.B vom 15 Juli bis 13 September), wenn ich auf dem Visaantrag nur diese Frist eingetragen habe und einen Versicherungsnachweis nur für diese Zeit habe, oder muß der Antrag und der Versicherungsnachweis komplett mit der ganzen Frist auf der Einladung übereinstimmen. Der Grund der Nachfrage sind die Kosten für die Auslandsversicherung, da ich mich ja zusätzlich umsonst für einen Monat versichern müsste. Bei einer Person wäre dies ja noch "zu verkraften", aber wenn noch zusätzlich Personen (Ehefrau,Kinder) mitfahren, wird es ja deutlich teurer.
Nach einer Auskunft eines Visa Dienstes brauch ich bei der Botschaft einen kompletten Nachweis der Krankenversicherung für die ganzen 3 Monate, wobei ich mir nicht so sicher war, ob die Person sich wirklich perfekt auskannte.

MfG roj

Re: Einladung - Auslandskrankenversicherung

Verfasst: 10 Jun 2009, 01:19
von Apollo
roj hat geschrieben:Nach einer Auskunft eines Visa Dienstes brauch ich bei der Botschaft einen kompletten Nachweis der Krankenversicherung für die ganzen 3 Monate, wobei ich mir nicht so sicher war, ob die Person sich wirklich perfekt auskannte.
Bei mir hat bisher immer der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ausgereicht, ohne explizit genannten Geltungszeitraum.

Da Du aber länger als der übliche Standardzeitraum reisen wirst kommen die 14 Euro Versicherungen nicht in Frage. Die gelten in der Regel nur 30 Tage am Stück.Du wirst also auf Tagesbasis abschliessen müssen. Sprich doch mal mit Deinem VU in welcher Form Dir die Bestätigung ausgestellt wird. Ich denke kaum, dass man Dir eine Police zustellen wird.

Re: Einladung - Auslandskrankenversicherung

Verfasst: 10 Jun 2009, 02:06
von GastroService
Hallo roj,
bei Deinem Visa-Dienst (auch auf der Internetseite ueber Visainformationen) gibt es eine Liste der in Russland zugelassener Versicherer. Ich bin zum Beispiel Mitglied in einem bekannten Autoclub, der auch in der Liste zugelassen ist, hier habe ich eine Auslandskrankenversicherung (Jahreskosten ca. 18 € bis 45 Tage pro Reise) abgeschlossen. Diese Gesellschaft bietet auch Langzeit- Reisekrankenversicherungen an, diese Priese liegen bei ca. 40 € fuer 2 und ca. 98€ fuer 3 Monate in der Altersgruppe 27 bis 66 Jahre, darunter ist es preiswerter, darueber teurer. Ich wuerde das Visum nicht auf den 1. bis letzten Aufenthaltstag, sonder mit jeweils einigen "Karrenztagen" beantragen.
Moeglicher Weise konnte ich Dir einen Tipp geben.
Ich wuensche Dir gute Reise und gute Geschaefte
Guenter

Re: Einladung - Auslandskrankenversicherung

Verfasst: 10 Jun 2009, 09:41
von roj
Hallo,
Vielen Dank für die Antworten, aber ich glaube ich habe mich zu kompliziert ausgedrückt. Das mit der Krankenversicherung ist mir klar, wer länger als einen Monat oder 45 Tage, je nach Versicherungsunternehmen, eine Auslandsversicherung benötigt muss sich Monateweise oder für jeden Tag Zahlen. Meine obige Frage bezog sich jedoch mehr auf das Konsulat. Meine Einladung hat eine Frist von 3 Monaten, ich werde aber definitiv nur 2 Monate in Russland sein. Genügt es also dem Konsulat, bzw. kann es mir das Visum nur für 2 Monate ausstellen, wenn ich die Frist auf dem Visumsantrag und auf dem Versicherungskartenformular nur für diese 2 Monate beantrage, oder stellt das Konsulat mir das Visum prinzipiell nur für die ganzen 3 Monate aus, weil auf der Einladung eine Frist von 3 Monaten steht.

Gruß roj

Re: Einladung - Auslandskrankenversicherung

Verfasst: 10 Jun 2009, 15:50
von Veniamin
Berichtigung nach dem unten genannten Gespräch mit der Botschaft.

Gruß

Benjamin Brandt

Re: Einladung - Auslandskrankenversicherung

Verfasst: 13 Jun 2009, 01:29
von roj
Vielen Dank,

welch Wunder, ich habe doch tatsächlich im Konsulat jemanden ans Telefon bekommen und mir wurde gesagt, dass das Konsulat das Visum auch kürzer ausstellen kann, als in der Einladung, wichtig sein nur, dass im Antragsformular ebenfalls die reduzierte Zeit eingetragen sei.

MfG Roj

Re: Einladung - Auslandskrankenversicherung

Verfasst: 13 Jun 2009, 10:19
von m1009
Darf man fragen , welchen Sinn das Ganze hat?