Nach der Hochzeit: Familienzusammenführung oder Visum?

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

crion

Nach der Hochzeit: Familienzusammenführung oder Visum?

Beitrag von crion »

Hallo Ihr Lieben!

Meine Verlobte und ich möchten in diesem Jahr in ihrer russischen Heimatstadt heiraten, genauer im (Spät-)Sommer :-) Nun wissen wir leider noch nicht wirklich genau, wann unsere Hochzeit stattfinden wird, aber es sieht so aus, als würde es aufgrund der Anforderungen der Behörden noch eine Weile dauern. Wir vermuten/hoffen, es könnte Ende August/Anfang September werden. Dann möchten wir schnellstmöglich zusammen in meine Wohnung in Deutschland ziehen und darauf warten, dass es soweit ist: Wir erwarten unser gemeinsames Kind für Ende Januar/Mitte Februar 2010 :-) Meine Verlobte hat schon eine sehr liebe Tochter, und möchte aufgrund der Erfahrungen, die sie bei ihrer Geburt in Russland gemacht hat, dass unser gemeinsames Kind in Deutschland zur Welt kommt.
Was ist der sicherste Weg dafür, dass wir vom Datum unserer an Hochzeit innerhalb von maximal zwei Monaten, also im November, in Deutschland zusammen ziehen können? Wir haben beide recherchiert und es klang so, als könnte es bei einer FZF einige Probleme geben, eines dieser Probleme ist u.a. der Deutschtest. Kann man die FZF wirklich erst beantragen, wenn der Deutschtest erfolgreich absolviert worden ist, d.h. wenn man das Zertifikat bei der Botschaft vorlegt? Oder kann man die FZF beantragen, und während der Antrag/das Verfahren (über zwei Monate...) läuft, den Test machen und dann vor Abschluß der Bearbeitung des FZF-Antrags das Zertifikat des Tests einreichen? Meine Verlobte arbeitet derzeit noch und hat daher nicht so viel Zeit und Energie (gerade auch wegen der Schwangerschaft), nach der Arbeit noch jeden Tag 3 Stunden Deutsch zu lernen, sondern eher am Wochenende, und wir fürchten, dass das evtl. nicht reichen könnte. Oder ist es problemlos möglich, dass wir nach unserer Hochzeit ein "normales" Visum für sie beantragen, und dass sie den Deutschtest dann hier ablegt, sodass die Geburt unseres Kindes definitiv in Ruhe hier stattfinden kann? Gibt es vielleicht noch einen eleganteren, schnelleren Weg als eine FZF oder ein normales Visum?

Vielen herzlichen Dank!

Beste Grüße,
Marina & Christian
fich27
Grünschnabel
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Re: Nach der Hochzeit: Familienzusammenführung oder Visum?

Beitrag von fich27 »

Hallo,

leider werdet Ihr wohl um den Weg A1-Test - FZF beantragen nicht herum kommen. Wenn Ihr verheiratet seid, wird Deine Frau normalerweise kein Besuchsvisum bekommen (es sei denn, Ihr würdet gemeinsam in Russland wohnen). Eine Voraussetzung für ein Besuchsvisum ist die Rückkehrbereitschaft, und genau die ist ja dann nicht gegeben.
Der Hintergrund ist der, dass bei FZF ja auch deutsche Behörden beteiligt sind, die zustimmen müssen (ABH, Sicherheitsabfrage...). Das wird grundsätzlich vor Einreise gemacht, deshalb die relativ lange Bearbeitungszeit.
Soweit ich weiß, nehmen die Botschaften nur Anträge mit vollständigen Unterlagen an. Also braucht Ihr schon bei Beantragung das A1-Zertifikat. Die Unterlagen werden dann von der Botschaft nach Deutschland (ABH) weitergeleitet, deshalb kann man nichts nachreichen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme von der Forderung nach A1. Das sind Menschen mit einem Hochschulabschluss. Hier wird davon ausgegangen, dass diese Leute sich aufgrund ihres Bildungsstandes auch ohne A1 gut integrieren werden. Ob diese Möglichkeit für Euch in Betracht kommt, klärt Ihr am besten direkt mit den Botschaftsmitarbeitern. In welchem Konsularbezirk wohnt denn Deine Zukünftige?
Noch eine andere Sache: Habt Ihr eine Zustimmung des Vaters ihrer Tochter zur dauerhaften Ausreise nach Deutschland oder hat sie das alleinige Sorgerecht? Da sind die ABHs aufgrund eines Gerichtsurteils seit dem letzten Jahr restriktiver geworden. Mit diesem Thema solltet Ihr Euch auch frühzeitig auseinandersetzen.

Alles Gute,
fich27
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harald63
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Re: Nach der Hochzeit: Familienzusammenführung oder Visum?

Beitrag von harald63 »

Ihr solltet auch ein gutes Auge auf die Frage der Krankenversicherung haben. Ist sie bei Dir mitversichert, auch wenn sie nur mit Besuchsvisum hier wäre? Irgendwelche Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft werden nämlich von keiner Reisekrankenversicherung gedeckt.
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Dietrich
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Re: Nach der Hochzeit: Familienzusammenführung oder Visum?

Beitrag von Dietrich »

(ich sehe gerade, Harald war scheller, aber trotzdem...)
Also wenn deine Frau ihr Kind in D zur Welt bringen soll, dann nützt euch ein "normales Visum" überhaupt nichts. Denn ihr werdet keine Versicherung finden, die (für einen normalen Beitrag) eine Geburt in Deutschland bezahlen wird. Und mit "Selber bezahlen", kann das selbst bei nur kleineren Komplikationen (normale Frühgeburt, Kaiserschnitt) schnell 5-stellig werden.

Was auch fich schon zu Bedenken gab: Wie sieht denn das überhaupt mit dem bereits vorhandenen Kind aus? Gibt es einen Vater? Ist der einverstanden, dass das Kind nach Deutschland zieht? Kannst du das Kind nach der Hochzeit u.U. adoptieren?

Ohne Deutschtest kann es wirklich schwierig werden. Ob sie wirklich kein Besuchervisum kriegt, nur weil ihr verheiratet seid.... glaube ich eigentlich weniger. Allerdings wird ihr das auf Dauer nichts nützen und es ersetzt kein Visum zur Familienzusammenführung. Wie weit ist deine Frau denn mit dem Deutschlernen?
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crion

Re: Nach der Hochzeit: Familienzusammenführung oder Visum?

Beitrag von crion »

Hallo Ihr Lieben!

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten - und sorry für mein lahmes Feedback ;/
Einen Hochschulabschluss hat sie - aber wir fürchten, dass das noch unberechenbarer wird, als mit A1-Test, da ja dann scheinbar ein quasi-Deutschtest innerhalb der Botschaft durchgeführt wird, der durchaus abhängig von der Laune des Botschaftsmitarbeiters positiv oder negativ ausgehen kann. Und ein bestandener A1-Test sollte ein bestandener A1-Test sein, auch wenn der Botschaftsmitarbeiter mit dem falschen Fuß aufgestanden sein sollte... Hat da jemand Erfahrungen für Ekaterinburg parat?
Ihre Tochter bleibt erstmal zuhause, da sie Anfang September eingeschult wird. Das ist ihrer Tochter und ihrer Mutter auch ganz recht, da die beiden sich sehr gern haben - möglicherweise weil ihre Mutter ihre Tochter seeeeehr verwöhnt ;) Wenn meine Frau sich dann hier eingelebt und vor allen Dingen entbunden hat, geht es irgendwann im Spätsommer 2010 mit unserem Winzling zurück in ihre Heimat, um ihre Tochter von ihren Großeltern abzuholen. Dann bzw. davor will sie auch die Details mit dem Vater klären und hofft, dass er sich bereiterklärt, auf die Vaterschaft zu verzichten, wenn wir ihn von seiner Pflicht entbinden, Unterhalt zu zahlen, d.h. ich werde ihre Tochter dann adoptieren. Mal schauen, was er sich einfallen lässt - wir hoffen auf seine Menschlichkeit.
Und ja, die Geburt werden wir nicht selbst bezahlen können :-( Ich hatte auch schon überlegt, mich kurzzeitig in die Niederlande oder nach Österreich zu melden, aber das macht ja zumindest für mich alles noch komplizierter und wahrscheinlich auch fürchterlich teuer, weil ich ja dann dort eine Wohnung benötige etc. :(
# Spannende Frage: Wenn sie dann mit dem FZF-Visum (3 Monate gültig, oder?) hier ist, dann geht es zur ABH, und dann bekommt sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, die sie dann verlängern lassen muss, oder? Wonach wird entschieden, ob sie eine Arbeitserlaubnis bekommt oder nicht? Ich habe gelesen, dass ihr ohne Arbeitserlaubnis kein Elterngeld gewährt wird? Wobei das ja wenn überhaupt bestenfalls nach ihrem letzten russischen Gehalt bezahlt wird, also wahrscheinlich sagenhafte ~350 Euro *seufz* Aber immerhin, fast ein Ticket zur ihren Eltern und zurück! ;)
* Die interessanteste Frage: Sobald unser EFZ mit Apostille aus Braunschweig zurückkommt, hoffentlich kommenden Montag, muss ich mich (natürlich nachdem es übersetzt worden ist) auf den Weg nach Hamburg zum russischen Konsulat machen, um allemöglichen Dokumente stempeln zu lassen - ihr Standesamt will es so. Aber auch, um mein Visum für unsere Hochzeit zu beantragen, die Einladung habe ich schon :-) Dann muss ich unsere Dokumente zu ihr schicken, da sie sie ihrem Standesamt vorlegen muss/will, in der Hoffnung, relativ schnell (~4 Wochen) einen Termin zu bekommen. DHL scheint das günstigste zu sein (~52 Euro), braucht aber trotzdem noch 6 Tage (man kann sich online die Laufzeit berechnen lassen, und Dokumente sollten ja nicht zollpflichtig sein...) - welche sicheren, evtl. schnelleren, aber nicht teureren Alternativen gibt es zum Versand von Dokumenten in die RusFöd? UPS und FexEx liegen bei ~100 Euro, waren aber scheinbar noch langsamer. Die Deutsche Post hat ein interessantes Angebot: Brief International + Eil International für nur 8,50 Euro, leider aber ohne die Angabe, ob dieses Angebot auch für die RusFöd gilt. Hat jemand Erfahrungen damit, bzw. kann etwas empfehlen?

Beste Grüße & dankeschön,
Christian, derzeit etwas gestresst :)
Marco
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Re: Nach der Hochzeit: Familienzusammenführung oder Visum?

Beitrag von Marco »

crion hat geschrieben: # Spannende Frage: Wenn sie dann mit dem FZF-Visum (3 Monate gültig, oder?) hier ist, dann geht es zur ABH, und dann bekommt sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, die sie dann verlängern lassen muss, oder? Wonach wird entschieden, ob sie eine Arbeitserlaubnis bekommt oder nicht? Ich habe gelesen, dass ihr ohne Arbeitserlaubnis kein Elterngeld gewährt wird?
Als Ehefrau bekommt sie automatisch mit der AE eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis
crion hat geschrieben: Alternativen gibt es zum Versand von Dokumenten in die RusFöd? UPS und FexEx liegen bei ~100 Euro, waren aber scheinbar noch langsamer. Die Deutsche Post hat ein interessantes Angebot: Brief International + Eil International für nur 8,50 Euro, leider aber ohne die Angabe, ob dieses Angebot auch für die RusFöd gilt. Hat jemand Erfahrungen damit, bzw. kann etwas empfehlen?
Bloß nicht, dann wird es in RU von der russischen Post befördert. Dann dauert es viel länger, wird evtl geöffnet oder kommt gar nicht dan.
Du solltest schon DHL Express nehmen, dann wird alles durch DHL schnell und zuverlässig erledigt

Oder evtl. hier fliegt jemand aus dem Forum in die Stadt deiner Zukünftigen. Das kostet am wenigsten


Ach ja und das mit der Tochter solltet ihr nicht auf die lange Bank schieben, das mit dem Vater sollte JETZT geregelt werden. Was macht ihr, wenn er nicht zustimmt und sie sich dann ggf. zwischen dir und ihrer Tochter entscheiden muss? Ohne Zustimmung des Vaters keine AE für die Tochter hier
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Re: Nach der Hochzeit: Familienzusammenführung oder Visum?

Beitrag von Zeppelin »

crion hat geschrieben:...# Spannende Frage: Wenn sie dann mit dem FZF-Visum (3 Monate gültig, oder?) hier ist, dann geht es zur ABH, und dann bekommt sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, die sie dann verlängern lassen muss, oder? Wonach wird entschieden, ob sie eine Arbeitserlaubnis bekommt oder nicht? Ich habe gelesen, dass ihr ohne Arbeitserlaubnis kein Elterngeld gewährt wird? Wobei das ja wenn überhaupt bestenfalls nach ihrem letzten russischen Gehalt bezahlt wird, also wahrscheinlich sagenhafte ~350 Euro *seufz* Aber immerhin, fast ein Ticket zur ihren Eltern und zurück! ;)
Im "Normalfall" bekommt eine russ. Staatsangehörige als Ehegattin eines Deutschen hier eine AE für zunächst drei Jahre, die eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis beinhaltet. Diese wird nach insgesamt 5 Jahren auf Antrag in eine NE umgewandelt, sofern keine Sozialleistungen bezogen werden.

Mit der Arbeitserlaubnis hat sie auch Anspruch auf Hatz IV und entsprechend ggf. für Euer Kind, falls Dein Einkommen nicht hoch genug für alle von Euch ist.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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harald63
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Re: Nach der Hochzeit: Familienzusammenführung oder Visum?

Beitrag von harald63 »

Marco hat geschrieben:Ach ja und das mit der Tochter solltet ihr nicht auf die lange Bank schieben, das mit dem Vater sollte JETZT geregelt werden. Was macht ihr, wenn er nicht zustimmt und sie sich dann ggf. zwischen dir und ihrer Tochter entscheiden muss? Ohne Zustimmung des Vaters keine AE für die Tochter hier
Sollten sie auf jeden Fall jetzt klären. Wenn sie verheiratet sind etc sind sie doch viel erpressbarer. Jetzt können sie immer noch gut pokern.
fich27
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Re: Nach der Hochzeit: Familienzusammenführung oder Visum?

Beitrag von fich27 »

Zeppelin hat geschrieben:Im "Normalfall" bekommt eine russ. Staatsangehörige als Ehegattin eines Deutschen hier eine AE für zunächst drei Jahre, die eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis beinhaltet. Diese wird nach insgesamt 5 Jahren auf Antrag in eine NE umgewandelt, sofern keine Sozialleistungen bezogen werden.
Das stimmt so nicht ganz. Drei Jahre AE sind das Maximum. In Berlin bekommt man das auch normalerweise als Ehegattin eines Deutschen. Aber viele ABHs geben zunächst nur ein Jahr oder zwei Jahre, je nach behördeninterner Regelung. Aber egal wie lange: die Arbeitserlaubnis ist immer inclusive.

Die NE für Ehegatten Deutscher gibt es auf Antrag bereits nach 3 Jahren, wenn die Voraussetzungen vorliegen (keine Sozialleistungen, ausreichende Sprachkenntnisse, Ehe mit Deutschem besteht fort)!
crion

Re: Nach der Hochzeit: Familienzusammenführung oder Visum?

Beitrag von crion »

Hallo Ihrs :-)

Späte, aber freudige Neuigkeiten: Nach einigen anstrengenden "Grabenkämpfen" auf dem Gelände des russischen Generalkonsulats in Hamburg und nach zwei frühen und langen Fahrten im "Urlaub" ebendorthin, nach dem Expressversand der in HH bestätigten Dokumente EFZ, erweiterte Meldebescheinigung (beide apostilliert und übersetzt) und unterschriebener SAGS-Antrag per DHL Express nach Russland haben wir nun ein Datum für unsere Hochzeit für Mitte August in der Heimatstadt meiner Verlobten, jipee :-D Und sie lernt fleißig bei einer älteren Deutschlehrerin, die schon seit ein paar Jahren in Rente ist und deshalb glücklicherweise viel Zeit für meinen Schatz hat :)
Von daher können wir nach unserer Hochzeit unser gemeinsames Bergfest feiern und müssen dann nach bestandenem Deutschtest mal schauen, was die Deutsche Botschaft in Ekaterinburg so für Anforderungen stellt. Inwieweit ist eigentlich Eurer Erfahrung nach unsere Anwesenheit (die meiner Frau, meine) bei der Antragstellung auf unsere FZF vor Ort in Ekaterinburg erforderlich oder zumindest "begünstigend"? Oder ist sie vielleicht gar generell erforderlich?

Vielen Dank!

Beste Grüße,
Christian

P.S: Dankeschön auch für Eure Tipps zum Thema FZF, solange mich mein Job nicht verlässt sollte er in der Steuerklasse 3 für uns vier grad reichen :)
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