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INN - wann und wo?

Verfasst: 15 Jun 2009, 18:12
von daveg
hallo, kann mir jemand helfen und weiß wann und wo ich in Russland die INN (Steuernummer) bekomme? Mit Erhalt der Arbeitserlaubnis oder später? Ich benötige sie um ein Konto zu eröffnen. Danke

Re: INN - wann und wo?

Verfasst: 21 Jun 2009, 21:01
von Aniki
INN gibts nur mit unbegrenzter Aufenthaltsgenehmigung. Die vorläufige Registrierung in Russland reicht nicht. INNs werden im Finanzamt ausgegeben. Die haben mich Ende letzten Jahres mit dem gleichen Anliegen wg. nur vorläufiger Registrierung wieder nach Haus geschickt.

Re: INN - wann und wo?

Verfasst: 22 Jun 2009, 07:51
von Sibirier
Also das ist mir neu, dass man bei einer Kontoeröffnung eine INN benötigt....

Eine INN gibt es nicht nur mit unbegrenzter Aufenthaltsgenehmigung. Dann wären ja alle, die mit einem Geschäftsvisum hier in Russland mehr als 180 Tage sich aufhalten, nicht in der Lage ihre Steuererklärung hier abgeben und die Steuern zu zahlen.....

Eine INN bekommst Du von dem zuständigen Finanzamt...

Re: INN - wann und wo?

Verfasst: 22 Jun 2009, 08:49
von Aniki
Sibirier - zum Steuern zahlen brauchst Du keine INN. Zur Kontoeröffnung auch nicht.
http://217.106.225.26/index.php?showtopic=7529

Re: INN - wann und wo?

Verfasst: 22 Jun 2009, 09:20
von Sibirier
Siehst Du, das ist was ich meine. Du bist nämlich steuerlich resident, wenn Du Dich im Jahr mehr als 183 Tage in Russland aufhält....
Итак, кто является налоговым резидентом РФ?
Это физическое лицо, которое фактически находится в Российской Федерации не менее 183 календарных дней в течение 12 следующих подряд месяцев.

Здесь необходимо обратить внимание на то, что гражданство для налогового резидентства никакого значения не имеет, т.е. налоговым резидентом может быть как гражданин РФ, так и иностранный гражданин, не говоря уже о лицах без гражданства и лицах с двойным гражданством.

Du willst doch vielen Expats nicht die Möglichkeit nehmen, in DE bis 45% Einkommensteuer wieder zu bekommen und in Russland 13% zu zahlen.

Re: INN - wann und wo?

Verfasst: 22 Jun 2009, 11:36
von Nikolaus
Ich brauchte auch keine INN, als ich vor etlichen Jahren ein Konto eroeffnet habe. Und als Arbeitnehmer auch nicht fuer die Einkommenssteuer.

Jeder, der in Russland steuerpflichtig ist, hat aber wohl doch das Recht (!) eine INN zu erhalten, auch nur zeitweilig sich in Russland aufhaltende Auslaender (ohne vid na shitelstvo oder razreshenije na vremenoje prebyvanie).

Hinsichtlich des steuerlichen Status (Resident oder Nichtresident) ist das aber schon etwas schwieriger: In der letztlich ausschlaggebenden Jahressteuererklaerung bestimmt er sich nach den Aufenthaltstagen im Kalenderjahr. Wenn Deine (russische) Firma aber die monatliche Abfuehrung der Steuer bestimmt, muss sie jeoch die letzten 12 Monate fuer den (zeitweiligen) Status beruecksichtigen.

Ein kleiner Ueberblick ist u.a. hier
http://www.audit-it.ru/articles/account ... 85719.html

Mit Geschaeftsvisum mehr als 183 Tage in Russland, naja vielleicht klappt es manchmal (in Grenzfaellen), aber eigentlich ist es ja ein Visaverstoss... Und das dann auch noch in der Steuererklaerung dokumentiert!? Hm, risikofreudige Expats! Man sollte heutzutage schon entweder ein Arbeitsvisum haben, oder Nichtresident bleiben...

Re: INN - wann und wo?

Verfasst: 22 Jun 2009, 11:43
von Sibirier
Ich meinte natürlich nicht Geschäftsvisum, sondern Arbeitsvisum.... Sorry. Den sonst könnte ja kein DE Generaldirektor werden.... ;)

Re: INN - wann und wo?

Verfasst: 22 Jun 2009, 17:49
von Nikolaus
Aber es gibt natuerlich auch (einzelne) Auslaender, die trotz Businessvisa russische Steuerresidenten sind. Visa-Gueltigkeitszeitraum und Steuerjahr stimmen ja selten ueberein... Mein Steuerberater hat mich auch darauf hingewiesen, dass seit vergangenem Jahr das Finanzamt die Reisetage anders zaehlt, als die Migrationsbehoerde.

Generaldirektor?! Nicht verstanden ...

Re: INN - wann und wo?

Verfasst: 25 Jun 2009, 22:25
von daveg
inzwischen hat die Bank auch gemerkt, dass ich doch Ausländer bin und keine INN benötige. Danke

Re: INN - wann und wo?

Verfasst: 29 Jun 2009, 14:54
von Zejtnot
Ich hatte eine INN bevor ich die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung bekam. Musste ich in der zentralen Steuerinspektion beantragen - ging ziemlich fix und ohne Probleme. Allerdings bekam ich nur einen vorläufigen Nachweis und kein Zertifikat. Das habe ich erst nach Erhalt des вид на жительство bekommen.

Die INN wurde bei mir aber für den Erhalt des вид на жительство gefordert!