Ausbildung nach Eheschließung
Verfasst: 17 Jun 2009, 01:02
Servus miteinander,
ein paar Restfragen bleiben mir da noch nach der Eheschließung. Papiere etc. ist uns klar und wir sammeln derzeit alles was nötig ist, um die Heiratspapiere zu komplettieren. Frage an die Erfahrenen: Besteht die Möglichkeit nach der Heirat in Deutschland und der Aufenthaltsgenehmigung die Chance eine Ausbildung zu beginnen?
Zur Vorgeschichte:
Meine Verlobte studiert seit 3 Jahren an der Uni in Omsk. Fachrichtung Englisch, Pädagogik und Kulturwissenschaften. Ferner hat sie Deutsch als Zweitsprache. Lesen ist dabei kein Thema, nur mit dem flüssigen Sprechen an sich gibt es noch Probleme. Englisch dafür in Schrift und Sprache perfekt.
Wir werden im Herbst in Deutschland heiraten. Sie kommt im Juli mit Besuchervisa rüber (Verpfl.Erklärung ist bereits in ihren Händen). Diese Zeit werden wir auch gleich nutzen, um ihre zuvor apostillierten Unterlagen hier von einem anerkannten Übersetzer ins deutsche übersetzen zu lassen und den Antrag auf Heirat beim Standesamt zu stellen.
Nach ihrer Rückkehr Ende August wird sie den A1 Test im Göthe Inst. Omsk ablegen, der für das Heiratsvisum nötig ist (hier sehe ich kein Problem).
Ok, wenn alle Unterlagen abgesegnet sind und wir heiraten können, wird sie für immer nach Deutschland kommen.
Meine konkreten Fragen:
Mit der Aufenthaltsgenehmigung und der damit verbunden Arbeitserlaubnis will sie natürlich studieren oder eine Ausbildung machen. Mir ist klar, dass der A1 Test z.B. für ein Studium (die nötige Stufe ist mir auch klar) nicht ausreichen wird. Wann wird der Einbürgerungstest fällig? Welches Sprach-Zertifikat benötigt sie, um eine Ausbildung beginnen zu können. Da eine Ausbildung im Regelfall dual ist, sprich Ausbildungsbetrieb und Schule, welche Voraussetzungen werden an sie gestellt?
Jeder Anhaltspunkt ist hilfreich! Klar kann man sich durch die Mühlen der Bürokratie durchtelefonieren aber vielleicht hat ja jemand Erfahrung darin oder gute Vorschläge dazu..
Viele Grüße,
Doc
ein paar Restfragen bleiben mir da noch nach der Eheschließung. Papiere etc. ist uns klar und wir sammeln derzeit alles was nötig ist, um die Heiratspapiere zu komplettieren. Frage an die Erfahrenen: Besteht die Möglichkeit nach der Heirat in Deutschland und der Aufenthaltsgenehmigung die Chance eine Ausbildung zu beginnen?
Zur Vorgeschichte:
Meine Verlobte studiert seit 3 Jahren an der Uni in Omsk. Fachrichtung Englisch, Pädagogik und Kulturwissenschaften. Ferner hat sie Deutsch als Zweitsprache. Lesen ist dabei kein Thema, nur mit dem flüssigen Sprechen an sich gibt es noch Probleme. Englisch dafür in Schrift und Sprache perfekt.
Wir werden im Herbst in Deutschland heiraten. Sie kommt im Juli mit Besuchervisa rüber (Verpfl.Erklärung ist bereits in ihren Händen). Diese Zeit werden wir auch gleich nutzen, um ihre zuvor apostillierten Unterlagen hier von einem anerkannten Übersetzer ins deutsche übersetzen zu lassen und den Antrag auf Heirat beim Standesamt zu stellen.
Nach ihrer Rückkehr Ende August wird sie den A1 Test im Göthe Inst. Omsk ablegen, der für das Heiratsvisum nötig ist (hier sehe ich kein Problem).
Ok, wenn alle Unterlagen abgesegnet sind und wir heiraten können, wird sie für immer nach Deutschland kommen.
Meine konkreten Fragen:
Mit der Aufenthaltsgenehmigung und der damit verbunden Arbeitserlaubnis will sie natürlich studieren oder eine Ausbildung machen. Mir ist klar, dass der A1 Test z.B. für ein Studium (die nötige Stufe ist mir auch klar) nicht ausreichen wird. Wann wird der Einbürgerungstest fällig? Welches Sprach-Zertifikat benötigt sie, um eine Ausbildung beginnen zu können. Da eine Ausbildung im Regelfall dual ist, sprich Ausbildungsbetrieb und Schule, welche Voraussetzungen werden an sie gestellt?
Jeder Anhaltspunkt ist hilfreich! Klar kann man sich durch die Mühlen der Bürokratie durchtelefonieren aber vielleicht hat ja jemand Erfahrung darin oder gute Vorschläge dazu..
Viele Grüße,
Doc