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Ausbildung nach Eheschließung

Verfasst: 17 Jun 2009, 01:02
von Doc
Servus miteinander,

ein paar Restfragen bleiben mir da noch nach der Eheschließung. Papiere etc. ist uns klar und wir sammeln derzeit alles was nötig ist, um die Heiratspapiere zu komplettieren. Frage an die Erfahrenen: Besteht die Möglichkeit nach der Heirat in Deutschland und der Aufenthaltsgenehmigung die Chance eine Ausbildung zu beginnen?

Zur Vorgeschichte:
Meine Verlobte studiert seit 3 Jahren an der Uni in Omsk. Fachrichtung Englisch, Pädagogik und Kulturwissenschaften. Ferner hat sie Deutsch als Zweitsprache. Lesen ist dabei kein Thema, nur mit dem flüssigen Sprechen an sich gibt es noch Probleme. Englisch dafür in Schrift und Sprache perfekt.

Wir werden im Herbst in Deutschland heiraten. Sie kommt im Juli mit Besuchervisa rüber (Verpfl.Erklärung ist bereits in ihren Händen). Diese Zeit werden wir auch gleich nutzen, um ihre zuvor apostillierten Unterlagen hier von einem anerkannten Übersetzer ins deutsche übersetzen zu lassen und den Antrag auf Heirat beim Standesamt zu stellen.

Nach ihrer Rückkehr Ende August wird sie den A1 Test im Göthe Inst. Omsk ablegen, der für das Heiratsvisum nötig ist (hier sehe ich kein Problem).

Ok, wenn alle Unterlagen abgesegnet sind und wir heiraten können, wird sie für immer nach Deutschland kommen.


Meine konkreten Fragen:
Mit der Aufenthaltsgenehmigung und der damit verbunden Arbeitserlaubnis will sie natürlich studieren oder eine Ausbildung machen. Mir ist klar, dass der A1 Test z.B. für ein Studium (die nötige Stufe ist mir auch klar) nicht ausreichen wird. Wann wird der Einbürgerungstest fällig? Welches Sprach-Zertifikat benötigt sie, um eine Ausbildung beginnen zu können. Da eine Ausbildung im Regelfall dual ist, sprich Ausbildungsbetrieb und Schule, welche Voraussetzungen werden an sie gestellt?
Jeder Anhaltspunkt ist hilfreich! Klar kann man sich durch die Mühlen der Bürokratie durchtelefonieren aber vielleicht hat ja jemand Erfahrung darin oder gute Vorschläge dazu..

Viele Grüße,
Doc

Re: Ausbildung nach Eheschließung

Verfasst: 17 Jun 2009, 10:13
von Sibirier
Hi Doc,

Du schreibst hier, das Deine "Zukünftige" eine Ausbildung beginnen möchte. Die Anforderungen an einen Ausbildungsplatz sind so unterschiedlich, wie es Berufe gibt. Es gibt Ausbildungsbetriebe die Auszubildende aufgrund einer Bewerbung und einem kurzen Gespräch einstellen, andere wiederum, wo man einen Eignungstest und Gespräch führen muss... Sicherlich ist es auch noch regional bedingt.... Auch die Aufnahmekriterien an den Universitäten und Fachhochschulen sind unterschiedlich. Bei manchen Betrieben reicht auch schon die Vitamine B (=Beziehung).

Deswegen kann Dir hier wohl niemand darauf antworten, welche Anforderungen an sie gestellt werden, das können nur die Ausbildungsbetriebe/-einrichtungen selbst.

Gruß und viel Glück

Sibirier

Re: Ausbildung nach Eheschließung

Verfasst: 17 Jun 2009, 11:14
von Marco
Doc hat geschrieben: ein paar Restfragen bleiben mir da noch nach der Eheschließung. Papiere etc. ist uns klar und wir sammeln derzeit alles was nötig ist, um die Heiratspapiere zu komplettieren. Frage an die Erfahrenen: Besteht die Möglichkeit nach der Heirat in Deutschland und der Aufenthaltsgenehmigung die Chance eine Ausbildung zu beginnen?
Sicherlich.
Doc hat geschrieben: Nach ihrer Rückkehr Ende August wird sie den A1 Test im Göthe Inst. Omsk ablegen, der für das Heiratsvisum nötig ist (hier sehe ich kein Problem).
Sie kann anscheinend schon einigermaßen Deutsch. Der A1 Test ist nicht zwingend. Man muss dann bei der Botschaft in einem kurzen Gespräch die Deutschkenntnisse nachweisen. Aber falls der Test nicht teuer ist, kann er sicherlich nicht schaden.
Doc hat geschrieben: Meine konkreten Fragen:
Mit der Aufenthaltsgenehmigung und der damit verbunden Arbeitserlaubnis will sie natürlich studieren oder eine Ausbildung machen. Mir ist klar, dass der A1 Test z.B. für ein Studium (die nötige Stufe ist mir auch klar) nicht ausreichen wird.
Sprachtest Uni und wahrscheinlich auch FH: TestDAF http://de.wikipedia.org/wiki/TestDaF
Doc hat geschrieben: Wann wird der Einbürgerungstest fällig? Welches Sprach-Zertifikat benötigt sie, um eine Ausbildung beginnen zu können. Da eine Ausbildung im Regelfall dual ist, sprich Ausbildungsbetrieb und Schule, welche Voraussetzungen werden an sie gestellt?
Der Einbürgerungstest ist nur fällig, wenn sie einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft stellt, was erst nach ein paar Jahren möglich ist
Bei der Ausbildung kommt es eher darauf an, wie groß die Sprachkenntnisse dafür sein müssen, wie mein Vorposer schon sagte. In der Berufsschule sollte sie aber dem Unterricht folgen können.

Re: Ausbildung nach Eheschließung

Verfasst: 18 Jun 2009, 08:43
von Doc
Ok, danke für die Antworten!
So wie ich das verstehe, ist kein spezielles Deutsch-Zertifikat für die Einschreibung an der Berufsschule nötig? Ich habe ihr geraten, den A1 auf jeden Fall zu machen, auch wenn ihre Deutschkenntnisse sicherlich ausreichen um das Heiratsvisa ohne zu bekommen.
Die Zugangsvoraussetzung für die Uni ist die Deutschprüfung TestDAF (wie Marco schon geschrieben hat) des Göthe-Instituts und diese ist derzeit einfach zu hoch. Ja, deutsch lesen ist kein Problem. Es hakt einfach nur an der Sprachpraxis und dem Verstehen von schnell gesprochenen Worten. Sie wird hier auch den staatlich angebotenen Migrationskurs Deutsch in Anspruch nehmen. Kann sicher nicht schaden.
Unser Ziel ist, sie schnellstmöglich sprachlich soweit "fit" zu machen, dass sie eine Ausbildung beginnen kann.