Aufenthaltserlaubnis nach Studienabschluss in Russland ?

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Apollo
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Aufenthaltserlaubnis nach Studienabschluss in Russland ?

Beitrag von Apollo »

Da lese ich hier : http://www.aktuell.ru/russland/panorama ... _2751.html im letzten Abschnitt "...Personen, die in Russland einen Schul- oder Hochschulabschluss gemacht haben."

Hört sich für mich so an, als ob 1 Jahr Studium, irgendein Master an der Lomonossow, ausreicht für eine mittelfristige Perspektive. Gibts hier jemanden der nach einem Studienabschluss in Russland das Prozedere durchlaufen hat ?
Wo ist das Bernsteinzimmer versteckt ?

http://stjgfb.blogspot.de/
Nikolaus
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Re: Aufenthaltserlaubnis nach Studienabschluss in Russland ?

Beitrag von Nikolaus »

Hm, das stimmt wohl so absolut nicht.

Ich meine gelesen zu haben (im Gesetz der RF ueber die Staatsangehoerigkeit?!), dass die "vereinfachte" Form der Beantragung der russischen Staatsangehoerigkeit u.a. Buergern eines der Nachfolgestaaten der UdSSR, die in der RF einen "Fach- oder Hochschulabschluss" erworben haben, gestattet ist.
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