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Vereinfachte Migrationsregeln
Verfasst: 29 Jun 2009, 14:57
von Zejtnot
Wir hatten den Link schon an anderer Stelle:
http://www.aktuell.ru/russland/panorama ... _2751.html
Interessant wäre, ob Elternteile russischer Kinder damit auch eine doppelte Staatsbürgerschaft haben dürfen?
Re: Vereinfachte Migrationsregeln
Verfasst: 29 Jun 2009, 16:33
von Dietrich
Ich gehe davon aus, dass mit der "neuen Regelung" für "Eltern russischer Kinder" der Erwerb eines Vid na Schitelstvo dann genauso "vereinfacht" wird, wie er das (angeblich) ja schon für Ehepartner von Russen ist.
Also ohne Quote, aber mit dem ganzen restlichen unappetitlichen Rattenschwanz.
Im Gegensatz zur Sonnenoberfläche ist es dort in 100m Höhe merklich kühler....
Re: Vereinfachte Migrationsregeln
Verfasst: 29 Jun 2009, 22:36
von bella_b33
klingt nicht schlecht, schade daß wir noch keine Eltern sind

, ich probiere trotzdem Ende des Jahres mein Vid na Shittelstwo zu beantragen, da ich derzeit mit meiner "60Tage Arbeitserlaubnis" fürs Ausland fast nichts anfangen kann!
Gruß
Silvio
Re: Vereinfachte Migrationsregeln
Verfasst: 30 Jun 2009, 07:53
von Zejtnot
Naja, aber da steht ja sogar etwas von russischem Pass ... das macht mich hellhörig.
Re: Vereinfachte Migrationsregeln
Verfasst: 01 Jul 2009, 15:29
von Manuel_at
Zejtnot hat geschrieben:Naja, aber da steht ja sogar etwas von russischem Pass ... das macht mich hellhörig.
Werd mich demnächst erkundigen wenn ich wieder in Abakan bin - die Voraussetzungen würde ich ja erfüllen und österreichischer & russischer Reisepass klingt irgendwie verlockend für mich

Re: Vereinfachte Migrationsregeln
Verfasst: 01 Jul 2009, 18:22
von Nikolaus
Ich weiss nicht, wie es in Oesterreich ist, aber die deutsche Staatsbuergerschaft verliert man doch sofort, wenn man eine andere annimmt...
Uebrigens: Hat jemand die Originaldokumente oder Gesetzesbegruendungen gelesen? Da steht wohl vieles ein klein wenig anders als in dem Artikel.
In diesem Fall hat Dietrich mit seinem Misstrauen gegenueber der russischen Buerokratie mal recht, fuer Deutsche mit russischer Ehefrau und russischem Kind aendert sich nichts ausser der Moeglichkeit, "schnell", aber anstrengend russischer Staatsbuerger zu werden. Ok, wenn das das Lebensziel ist...

Re: Vereinfachte Migrationsregeln
Verfasst: 01 Jul 2009, 19:10
von Zejtnot
Nikolaus hat geschrieben:Ich weiss nicht, wie es in Oesterreich ist, aber die deutsche Staatsbuergerschaft verliert man doch sofort, wenn man eine andere annimmt ...
Grundsätzlich ja, aber es gibt wohl Ausnahmeregelungen. Zum Beispiel wenn man deutsche Kinder hat - quasi zur Erhaltung der engen Beziehungen.
Eigentlich muss man aber seine bisherige Staatsbürgerschaft abgeben, um überhaupt die russische zu bekommen. Nun wäre es spannend, ob man mit der Begründung "Kind" nun hier und da Ausnahmeregelungen hat.
Re: Vereinfachte Migrationsregeln
Verfasst: 01 Jul 2009, 22:03
von manuchka
Zejtnot, nur weil dein Kind - per Abstammung von einem russischen und einem deutschen Staatsbürger - Recht auf zwei Staatsbürgerschaften hat, ändert sich ja an deiner Abstammung nichts, warum sollst du nun Anspruch auf eine zweite StaaBü haben?
Re: Vereinfachte Migrationsregeln
Verfasst: 01 Jul 2009, 22:27
von wolk0815
Zejtnot hat geschrieben:Eigentlich muss man aber seine bisherige Staatsbürgerschaft abgeben, um überhaupt die russische zu bekommen. Nun wäre es spannend, ob man mit der Begründung "Kind" nun hier und da Ausnahmeregelungen hat.
Wo aber siehst du das unüberwindliche Hindernis, dass dies nicht auch mit (nur) russischem Pass geht? Man muss ja dann auch erst einmal davon aussgehen, dass das Kind in der nötigen Konstellation dann auch in Russland ist. Spielt man da das ganze noch etwas weiter könnte man ja auch mit Verweis auf das Visaerleichterungsabkommen EU-RUS dir zeigen, dass ein Visum für D ja nun nicht mehr so schwer zu erlangen ist (OK, die Sache mit der Verpflichtungserklärung wird dann beim Kind noch etwas kompliziert

). Aber das Visum wäre ja dann sogar noch kostenlos. Und wenn du anständig immer wieder zurückreist, bekommst du ja sogar bald ein Jahresmultivisum

Re: Vereinfachte Migrationsregeln
Verfasst: 01 Jul 2009, 23:28
von Nikolaus
Also ich meinte bisher von russischer Seite ist der Sachverhalt (Auslaender mit russischer Ehefrau) "schon lange" im Staatsbuergerschaftsgesetz
Artikel 14, 2.b) geregelt:
2. Иностранные граждане и лица без гражданства, проживающие на территории Российской Федерации, вправе обратиться с заявлениями о приеме в гражданство Российской Федерации в упрощенном порядке без соблюдения условия о сроке проживания, установленного пунктом "а" части первой статьи 13 настоящего Федерального закона, если указанные граждане и лица:
...
б) состоят в браке с гражданином Российской Федерации не менее трех лет;
...
Danach kann ein Auslaender mit Wohnsitz in der RF, der mindestens drei Jahre mit einer Russin verheiratet ist, das vereinfachte Einbuergerungsverfahren beantragen (ohne Mindestfrist fuer Wohnsitz in der RF).
Das russische Kind bringt also nur eine Verkuerzung der Ehefrist.
Zejtnot hat natuerlich recht, auch Deutschland laesst in Ausnahmefaellen Doppelstaatigkeit fuer Auswanderer zu. Man kann ja den sogenannten "Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit stellen.
http://www.bva.bund.de/cln_115/nn_38530 ... ltung.html
Aber in der Praxis scheint man das ziemlich restriktiv zu handhaben, kann man jedenfalls in anderen Foren lesen, z.B.
http://www.carookee.com/forum/Auswander ... 5.html?p=1
Ich selbst kenne keinen Deutschen mit russischer Ehefrau, der es zum russischen und deutschen Pass gebracht hat. Waere schon interessant, wenn jemand hier es doch durchgestanden hat und seine Erfahrungen mitteilen wuerde.