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Visum mit zweifacher Einreise

Verfasst: 07 Jul 2009, 15:40
von Golfer4
Hallo zusammen

welche Verpflichtungserklärung müssen wir für die Botschaft machen, wenn unsere Eltern ein Visum mit 2facher Einreise (1.Reise im August 19 Tage und 2. Reise im Dezember 29 Tage). Gibt es unterschiedliche VEs oder nur nur die stinknormale vom Ausländeramt? Die vom Amt haben keinen Plan und die in der Botschaft noch weniger (oder tun nur so..) Wir haben schon eine ganz normale gemacht, die ab August gilt...

Kann jemand helfen??

Gruß Olja und Armin

Re: Visum mit zweifacher Einreise

Verfasst: 07 Jul 2009, 20:40
von wolk0815
Auch wenn es so einige lokale Unterschiede in Sachen binationalen Paaren und deren Leben gibt, so glaube ich nicht, dass sich das Formular ´Verpflichtungserklärung´ unterscheidet. Kommt ja immerhin von der Bundesdruckerei (bei meiner steht unten links Bundesdruckerei Artikel Nr 10150).
Auf dem Formular mit welchem wir dann meine Schwiegermutter zuerst als jeweils einmalige Einreise, dann später je als Jahresmultivisum eingeladen haben, lautet die Formulierung für die Dauer der Verpflichtung: ´vom Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit am ... (und dieses Datum wird dann unter den Satz geschrieben) bis zur Beendigung des Aufenthaltes o.g. Ausländers/in oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck´
Es stand also immer nur eine Anfangsdatum.
Was steht denn bei euch auf der Verpflichtungserklärung für August?
Wird das der Erstbesuch (bei euch oder eines Schengenlandes) sein? Wenn ja, lasst mal hören, ob gleich so ein Visum, wie von euch gewünscht, erteilt wurde.
Redest du im Zusammenhang mit dem ´keine Plan´ von der deutschen Botschaft in Moskau? Fände ich schon merkwürdig. Die sollten doch fast täglich zumindest auch einen solchen Fall wie euren haben.
Denkt auch dran, dass das Visum für die Mutter deiner Frau kostenlos sein wird, wenn man mit Hinweis auf das Visaerleichterungsabkommen EU-RUS ein paar Zeilen als Einladung (das bringt das ganze dann wohl hoffentlich gleich auf den richtigen, kostenfreien Weg, ohne noch diskutieren zu müssen) und dann noch eine Kopie des Aufenthaltstitels deiner Frau beilegt.
Habe in meinem Schreiben kurz dargelegt, das meine Frau ihre Mutter einlädt und ich die Verpflichtungserklärung abgegeben habe. Unter Verwandtschaftsbeziehung steht zwar ja auch Schwiegermutter, aber sicher ist sicher ;)

Re: Visum mit zweifacher Einreise

Verfasst: 08 Jul 2009, 00:45
von Golfer4
Danke für die schnelle Antwort.. wir waren uns nach einigen erfolglosen Anrufen bei der Botschaft unsicher, ob es mit der normalen VE klappt. Den "Beamten" dort schien es wichtiger zu sein, wie unsere Eltern eigentlich soooooo viel Urlaub von ihren Arbeitgebern bekommen...ggg... .
Bei unserer VE steht auch das Anfangsdatum und dann bis zur Beendigung des Aufenthalts. Das hat uns aber unsicher gemacht, denn das Ende des 1. Aufenthalts ist nach 2 Wochen und somit auch das Ende der VE..oder??
Zu deiner Frage, es wäre das zweite Visum für unsere Eltern...deswegen denken wir, dass alles klappen sollte...

Für Tipps sind wir aber immer dankbar

Bis denn...

Olja und Armin