Registrierung der Ehe in RUS/Konsul.? -> Namensänderung?
Verfasst: 18 Jul 2009, 21:13
Hallo alle zusammen
So wie ich sehe gibt es hier einige Leute die das gleiche durchgemacht haben, was meiner Frau und somit auch mir bevorsteht. Ich hoffe daher, dass ihr mir hier und da ein paar Tipps geben könnt.
Nun zu meinem Fall.
Ich bin deutscher. Meine Frau ist Russin, wir haben vor kurzem in Dänemark geheiratet. Dementsprechend führt sie weiterhin ihren Namen und ich meinen. Dies soll aber nicht so bleiben. Und da beginnt das Problem.
1. Als erstes muss doch den russischen Behörden gemeldet werden das meine Frau nun verheiratet ist? Kann man das im Konsulat machen? Oder muss sie auch dafür nach Russland reisen? (hier noch ohne Namensänderung!)
2. Wenn sie nun in Russland ihren Namen ändert, und einen neuen Inlandspass bekommt, kann sie dann mit dem alten Reisepass wieder nach Deutschland ausreisen und sich hier weiter aufhalten?? Und erst ein oder zwei Jahre später den Reisepass tauschen? Vielleicht sogar im Konsulat?
Es geht darum das wir von der Zeit her sehr begrenzt sind und wohl nicht so lange warten können bis beide Pässe fertig sind.
3. Sieht das russische Gesetz Fristen für die Registrierung oder die Namensänderung nach einer Ehe vor? Oder kann man sich da auch Zeit lassen?
4. Man hat uns gesagt, dass sie in Russland, wenn sie den Namen ändert nicht angeben soll, dass sie das nicht im Zuge der Hochzeit macht sondern auf eigenen Wunsch hin. Geht das überhaupt? Kann man sich in Russland einfach mal eben einen neuen Nachnamen aussuchen?
5. Ich habe hier schon oft davon gelesen, dass es aufgrund der Transskription in und aus dem Russischen wohl eher „unwahrscheinlich“ ist das sie genau den gleichen Namen bekommt wie ich. Und das man das Problem bei der Einbürgerung endgültig klären kann, wenn sie dann mal einen deutschen Pass bekommen sollte. Stimmt das?
Könnte man die Eigentliche Namensänderung auch bei der Einbürgerung vollziehen? Das man also erst in den deutschen Pas ihren neuen Nachnamen angibt, und sie bis dahin ihren Mädchennamen führt?
Fragen über Fragen also.
Ach ja, meine Frau ist noch in RUS gemeldet und hat auch schon ihre Aufenthaltserlaubnis für D. Sie wird die nächsten Jahre hier in D leben.
Ich würde mich freuen wenn ihr mir da etwas weiterhelfen könntet…
So wie ich sehe gibt es hier einige Leute die das gleiche durchgemacht haben, was meiner Frau und somit auch mir bevorsteht. Ich hoffe daher, dass ihr mir hier und da ein paar Tipps geben könnt.
Nun zu meinem Fall.
Ich bin deutscher. Meine Frau ist Russin, wir haben vor kurzem in Dänemark geheiratet. Dementsprechend führt sie weiterhin ihren Namen und ich meinen. Dies soll aber nicht so bleiben. Und da beginnt das Problem.
1. Als erstes muss doch den russischen Behörden gemeldet werden das meine Frau nun verheiratet ist? Kann man das im Konsulat machen? Oder muss sie auch dafür nach Russland reisen? (hier noch ohne Namensänderung!)
2. Wenn sie nun in Russland ihren Namen ändert, und einen neuen Inlandspass bekommt, kann sie dann mit dem alten Reisepass wieder nach Deutschland ausreisen und sich hier weiter aufhalten?? Und erst ein oder zwei Jahre später den Reisepass tauschen? Vielleicht sogar im Konsulat?
Es geht darum das wir von der Zeit her sehr begrenzt sind und wohl nicht so lange warten können bis beide Pässe fertig sind.
3. Sieht das russische Gesetz Fristen für die Registrierung oder die Namensänderung nach einer Ehe vor? Oder kann man sich da auch Zeit lassen?
4. Man hat uns gesagt, dass sie in Russland, wenn sie den Namen ändert nicht angeben soll, dass sie das nicht im Zuge der Hochzeit macht sondern auf eigenen Wunsch hin. Geht das überhaupt? Kann man sich in Russland einfach mal eben einen neuen Nachnamen aussuchen?
5. Ich habe hier schon oft davon gelesen, dass es aufgrund der Transskription in und aus dem Russischen wohl eher „unwahrscheinlich“ ist das sie genau den gleichen Namen bekommt wie ich. Und das man das Problem bei der Einbürgerung endgültig klären kann, wenn sie dann mal einen deutschen Pass bekommen sollte. Stimmt das?
Könnte man die Eigentliche Namensänderung auch bei der Einbürgerung vollziehen? Das man also erst in den deutschen Pas ihren neuen Nachnamen angibt, und sie bis dahin ihren Mädchennamen führt?
Fragen über Fragen also.
Ach ja, meine Frau ist noch in RUS gemeldet und hat auch schon ihre Aufenthaltserlaubnis für D. Sie wird die nächsten Jahre hier in D leben.
Ich würde mich freuen wenn ihr mir da etwas weiterhelfen könntet…