Geschäftsvisum nach dem Visaerleichterungsabkommen
Verfasst: 20 Jul 2009, 09:54
Hallo Forum,
heute habe ich folgende Frage, vielleicht hatte jemand von euch damit schon zu tun und kann seine Erfahrungen beschreiben?
Also, im Visaerleichterungsabkommen Artikel 4 Absatz 1 b steht:
Wisst ihr, wie das gehandhabt wird? Könnte also ein dt. Geschäftspartner hier vereinfacht und ohne diese A5-Einladung ein Visum beantragen - nur mit dem formlosen Firmenschriebs/Ersuchen des russischen Partners unter Angabe eines triftigen Grundes? Habt ihr sowas schon mal gemacht?
Und dann noch: In Artikel 2 irritiren mich die 90 Tage. Heißt das, es ist kein 180-in-360-Tagen-Visum nach dem Abkommen möglich?
Vielen Dank schon mal für eure Mühen,
E.P.H.
heute habe ich folgende Frage, vielleicht hatte jemand von euch damit schon zu tun und kann seine Erfahrungen beschreiben?
Also, im Visaerleichterungsabkommen Artikel 4 Absatz 1 b steht:
Artikel 4: Nachweise über den Zweck der Reise
(1) Folgende Kategorien von Bürgern der Europäischen Union und Staatsangehörigen der Russischen Föderation haben zum Nachweis des Zwecks ihrer Reise in das Gebiet der anderen Vertragspartei lediglich die nachstehenden Dokumente vorzulegen:
b) Geschäftsleute und Vertreter von Unternehmensverbänden:
— ein schriftliches Ersuchen der gastgebenden juristischen Person, des gastgebenden Unternehmens oder der gastgebenden Organisation, der Repräsentanz oder deren Agenturen, von zentralstaatlichen oder örtlichen Behörden der Russischen Föderation bzw. der Mitgliedstaaten oder von Organisationskomitees von Handels- und In-dustrieausstellungen, Konferenzen und Symposien, die im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaats stattfinden;
Wisst ihr, wie das gehandhabt wird? Könnte also ein dt. Geschäftspartner hier vereinfacht und ohne diese A5-Einladung ein Visum beantragen - nur mit dem formlosen Firmenschriebs/Ersuchen des russischen Partners unter Angabe eines triftigen Grundes? Habt ihr sowas schon mal gemacht?
Und dann noch: In Artikel 2 irritiren mich die 90 Tage. Heißt das, es ist kein 180-in-360-Tagen-Visum nach dem Abkommen möglich?
Artikel 2
d) „Visum“ ist eine von einem Mitgliedstaat oder von der Russi-
schen Föderation erteilte Genehmigung/Erlaubnis oder eine
Entscheidung, die für folgende Zwecke erforderlich ist:
— für die Einreise für einen geplanten Aufenthalt von ins-
gesamt höchstens 90 Tagen in dem betreffenden Mit-
gliedstaat oder in mehreren Mitgliedstaaten bzw. in der
Russischen Föderation,
Vielen Dank schon mal für eure Mühen,
E.P.H.