Seite 1 von 2

Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?

Verfasst: 07 Aug 2009, 16:34
von Aniki
Ich bekomme hier gerade die Information von einer Freundin, die ihren russischen Freund vor ein paar Monaten in Rostow geheiratet hat und nun auf dem deutschen Standesamt war, um sich die Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen.

Aussage der Standesbeamtin: "Die apostillierte russische Heiratsurkunde ist in der jeweiligen (beglaubigten) Übersetzung weltweit gültig, eine Anerkennung in Deutschland ist nicht mehr nötig".

In unserer Heirats-FAQ stehts hier aber ganz anders...

Hat sich da wirlich was getan? Wer kann bestätigen oder dementieren?

Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?

Verfasst: 07 Aug 2009, 17:12
von Dietrich
Welche Stelle in welcher FAQ meinst du?

Zumindest in den Foren wurde immer darauf hingewiesen, dass die Ehe auch mit der russischen Heiratsurkunde gültig ist. Für deutsche Ämter sollte natürlich auf jeden Fall eine Apostille und eine Übersetzung gemacht werden.
Und ZUSÄTZLICH KANN man auch ein Familienbuch oder sowas beantragen...

Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?

Verfasst: 07 Aug 2009, 17:58
von Zeppelin
Ich wüsste auch nicht, welche Stelle in den FAQ Du meinst.

Meines Wissens ist eine russische Heiratsurkunde mit der entsprechenden Übersetzung und Überbeglaubigung (Apostille) international gültig; bedarf also auch keiner Anerkennung durch die Standesbehörden eines anderen Staates.

Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?

Verfasst: 07 Aug 2009, 18:18
von Aniki
Ich meinte aus fremantles FAQ Punkt 9
"- Zum Hauptstandesamt gehen, in meinem Fall Berliner Standesamt I (s.o.) (oder per Post schicken) und die Hochzeit in Deutschland anerkennen lassen, sowie Familienbuch beantragen. Dazu sind Pässe bzw. deren (beglaubigte?) Kopien, übersetzte Geburts- und Heiratsurkunden (auch der Eltern) sowie die eigene apostillierte und beglaubigt übersetzte Heiratsurkunde notwendig."

Das Familienbuch gibt es ja auch nicht mehr seit 1.1.2009, das geht jetzt rein per Computer im Standesamt.

Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?

Verfasst: 09 Aug 2009, 18:50
von Magdeburg-Moskva
Das Personenstandsgesetz wurde zum 1.1.09 geändert. Inwieweit jetzt noch eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, nachbeurkundet werden kann, weiß ich nicht. Standesamt fragen. Wenn die sich blöd stellen. Standesamtsaufsicht in der Regierungsbehörde fragen (E-Mail). Sinn der Nachbeurkundung wäre z.B. eine automatische Meldung, z. B. vom Standesamt ans Finanzamt. Und dass man nicht mit einer russischen Urkunde nebst Übersetzung, die bei gewissen Übersetzern aus einem Blatt mal eben drei macht, locker beschrieben + angehängte Kopie, durch die deutsche Behörden- usw. Welt tingeln muss und erstmal blöde Blicke ob der exotischen Heiratsurkunde erntet.

Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?

Verfasst: 10 Aug 2009, 18:04
von Andy
Hallo,
eine Bestaetigung einer Eheschliessung im Ausland durch das Standesamt (nennt sich auch deutscher Eheschein oder so), wurde jetzt von uns in der Schweiz eingefordert. Wenn man als EU Buerger dort hinziehen und seine Nicht-EU ParterIN mitbringen moechte, so muss diese Ehe durch das Standesamt des EU Buergers bestaetigt werden (sorry, klingt daemlich). Kurz gesagt: die Schweizer akzeptieren die russische, apostillierte Heiratsurkunde nicht. Vielleicht ist das ja auch in anderen Nicht-EU Laendern so ....

Die deutsche Botschaft in Moskau teilte mir mit, dass die Bearbeitungszeit im Berliner Standesamt No.1 zur Zeit zwischen 4 Wochen und 2 Jahren betraegt. Arbeiten dort jetzt russische Beamte ? :shock:

Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?

Verfasst: 18 Aug 2009, 07:22
von Zejtnot
Freunde haben trotz der Abschaffung des Familienbuchs die Ehe noch in Deutschland registrieren lassen - schon allein damit sie später nicht jedes Mal eine Übersetzung anschleppen müssen, damit die Kinder gleich beide Pässe bekommen, etc.

Notwendig ist es keinesfalls.
Andy hat geschrieben:Die deutsche Botschaft in Moskau teilte mir mit, dass die Bearbeitungszeit im Berliner Standesamt No.1 zur Zeit zwischen 4 Wochen und 2 Jahren betraegt. Arbeiten dort jetzt russische Beamte ? :shock:
Diese Aussage habe ich auch gehört. Vier Wochen - wenn Kinder im Anmarsch sind und es eilt, ansonsten länger. Bei mir hat es dennoch "nur" ein halbes Jahr gedauert. Aber eilt ja auch nicht - ist nur eine Formsache.

Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?

Verfasst: 18 Aug 2009, 21:26
von sven186
Hallo,

meine Erfahrung aus August 2008: Nach der Heirat in RU habe ich die russ. Heiratsurkunde zum amtlich beglaubigten Übersetzer in D gebracht. Danach bin ich zum Bürgerbüro (heißt überall anders, dort, wo man halt Pässe beantragt usw.). Ich wollte die Ehe in D registrieren lassen. Die schickten mich jedoch zum Standesamt, da die Ehe dort irgendwie anerkannt werden solle. Dort aufgeschlagen, ohne Termin, konnte ich gleich zur Standesamtsleiterin. Diese erklärte mir, aufgrund irgendeines Gesetzes, ist die Heirat hier ohne Weiteres anerkannt. Die Appostille und Übersetzung reicht für die Registrierung der Ehe in Deutschland. Punkt. Sie rief dann noch im Bürgerbüro an und machte ein wenig Ärger dort, da man mich unnötig zum Standesamt schickte. Dort zurück, dauerte der Vorgang 5 Minuten. Hoffe, kann damit zur Frage beitragen.

LG Sven

Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?

Verfasst: 18 Aug 2009, 23:26
von Nikolaus
sven186 hat geschrieben: Dort zurück, dauerte der Vorgang 5 Minuten.
"Registrierung der Ehe" oder "Anmelden Deiner Frau"?

Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?

Verfasst: 19 Aug 2009, 01:08
von Aniki
Eine Anerkennung der russischen Ehe ist nicht mehr nötig, kann jedoch freiwillig durchgeführt werden. Und erleichtert m.E. einiges -wer will schon ständig seine übersetzte russische Eheurkunde anschleppen.
Die Anerkennung nennt sich Nachbeurkundung, dauert ein paar Tage und kostet 80 Euronen. Die deutsche Eheurkunde dann noch einmal 10. Je nach Standesamt vielleicht etwas mehr oder weniger.

Das Standesamt kann in die deutsche Eheurkunde den deutschen Ehenamen aufnehmen, auch wenn im russischen Reisepass des Ehepartners Transliterationsmüll steht.
Da gibt es ein aktuelles Gerichtsurteil, das hat jemand durchgeklagt.
Die Eheurkunde kann dann zur Ausländerbehörde getragen werden, die den deutschen Original-Ehenamen dann in die Aufenthaltserlaubnis einträgt.