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Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 08 Aug 2009, 20:13
von justmee
Ich werde bald meine russische Freundin in Deutschland heiraten. Dazu haben wir noch ein paar Fragen:
Müssen wir etwas besonders bei der Heirat beachten (sie hat ein Studentenvisum)? Soweit ich mich hier durchgelesen habe sollte das ja eigentlich problemlos gehen und beim Standesamt haben die mir auch nichts hinderliches nennen können; die mussten aber selbst im Aktenordner nachschlagen (welche Dokumente wir brauchen).
Wo und wie kann sie am problemlosesten ihren Namen (Inlands- und Reispass) ändern lassen? Sie ist in Deutschland gemeldet, hat ihren Wohnsitz in Russland allerdings noch nicht aufgegeben. Kann sie den Namen nun an der Botschaft/am Konsulat ändern lassen oder muss sie dazu nach Russland (was ja ne Zeit dauern kann und ihr Studium unterbrechen würde) oder wie machen wir das am unkompliziertesten?
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 08 Aug 2009, 20:37
von lixil
Den Inlandspas mus sie in Russland ändern, den Reisepas könnte sie auch hier in Deutschland im Konsulat ändern. Wobei, wenn es die Zeit erlaubt man wohl am besten beides in Russland machen sollte.
Wäre sie in Russland abgemeldet, dann könnte sie auch den Inlandspas im Konsulat ändern, so aber nicht.
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 08 Aug 2009, 20:56
von justmee
Also einfach in Russland abmelden und alles wird gut?

Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 08 Aug 2009, 22:16
von lixil
justmee hat geschrieben:Also einfach in Russland abmelden und alles wird gut?

Nun ja, wenn sie sich den abmelden will? Hat ja nicht nur Vorteile.
Und das Abmelden an sich ist wohl auch nicht immer einfach. Entweder mus sie nach Russland oder zum Konsulat. Wenn sie es über das Konsulat macht, dann kann es schon recht lange dauern. Und kosten tut das auch was.
Ach ja, die Namensänderung mus innerhalb von 3 bis 6 Monaten eingetragen werden. Kann aber auch sein, dass es keinen kümmert wenn sie die Frist überzieht.
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 10:36
von justmee
Da ich eh momentan noch dabei bin meinen Namen zu aendern, werden wir wohl sowieso erst einmal beide unsere Namen behalten und das dann aendern, wenn das (hoffentlich) erfolgreich abgeschlossen ist.
Wir wollten uns nur rechtzeitig informieren
Was fuer Nachteile haette man denn? Die Staatsbuergerschaft bliebe ja russisch und entsprechend duerfte sie kein Visum brauchen, um ihre Eltern zu besuchen, oder?
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 15:35
von Axel Henrich
justmee hat geschrieben:Was fuer Nachteile haette man denn? Die Staatsbuergerschaft bliebe ja russisch und entsprechend duerfte sie kein Visum brauchen, um ihre Eltern zu besuchen, oder?
Abmelden ist wohl hier so gemeint, dass Sie die russ. Staatsbuergerschaft aufgibt und die deutsche annimmt. Dann allerdings braeuchte Sie zum Besuch auch ein Visum. Wenn Sie Russin bleibt, aber im Ausland lebt, braucht Sie sich ja nicht "abmelden".
Sie koennte ja bei einem Besuch in Ru die Aenderung im Inlandspass beantragen und zwischendurch - wenn es doch laenger dauert - ausreisen. Sie muss ja waehrend der Bearbeitung des Inlandspasses nicht im Land verbleiben, Sie hat ja einen gueltigen Reisepass ...
-ah-
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 15:46
von wolk0815
Axel Henrich hat geschrieben:Abmelden ist wohl hier so gemeint, dass Sie die russ. Staatsbuergerschaft aufgibt und die deutsche annimmt.
Nein, vergleicht man es mit D, so entspricht es in etwa einer Aufgabe von Haupt- und Nebenwohnsitz in D (zur dauerhaften Wohnsitznahme im Ausland). Die Staatsangehörigkeit ist davon nicht betroffen. Allerdings wird dann wohl z.B. die ´Registration´ - wie für uns - bei einem Besuch in RUS nötig. Man ist ja sonst nirgends mehr in RUS gemeldet.
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 15:52
von lixil
wolk0815 hat geschrieben:Axel Henrich hat geschrieben:Abmelden ist wohl hier so gemeint, dass Sie die russ. Staatsbuergerschaft aufgibt und die deutsche annimmt.
Nein, vergleicht man es mit D, so entspricht es in etwa einer Aufgabe von Haupt- und Nebenwohnsitz in D (zur dauerhaften Wohnsitznahme im Ausland). Die Staatsangehörigkeit ist davon nicht betroffen. Allerdings wird dann wohl z.B. die ´Registration´ - wie für uns - bei einem Besuch in RUS nötig. Man ist ja sonst nirgends mehr in RUS gemeldet.
Ja, und dazu kommt noch dass man den Anspruch auf die Imobilie verliert, in der man rigistriert ist. Je nach Situation sollte auch dieser Faktor berücksichtigt werden.
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 15:54
von wolk0815
lixil hat geschrieben:Ja, und dazu kommt noch dass man den Anspruch auf die Imobilie verliert, in der man rigistriert ist.
Das kommt darauf an, was du unter Anspruch verstehst. Enteignet wird man dadurch nicht.
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 16:07
von lixil
wolk0815 hat geschrieben:lixil hat geschrieben:Ja, und dazu kommt noch dass man den Anspruch auf die Imobilie verliert, in der man rigistriert ist.
Das kommt darauf an, was du unter Anspruch verstehst. Enteignet wird man dadurch nicht.
Wenn ich keine "propiska" mehr habe, dan werde ich doch auch nicht mehr als Miteigentümer geführt. Oder sit das so nicht ganz richtig?