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Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 10 Aug 2009, 20:48
von m1009
Hallo,
hab mich ein wenig durch's forum gelesen.
Nehmen wir an, mutter russin, vater deutscher, beide wohnen in russland, malisch soll in russland geboren werden und wird (voraussichtlich) in russland aufwachsen.
wenn ich das alles richtig verstanden habe, kann nach der geburt beim deutschen konsulat in moskau ein reisepass beantragt werden.
nun kommt aber bei uns die frage nach der nationalitaet.... meine schnell antwort war: in russland geboren, also russisch. wie sieht das rechtlich aus?
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 10 Aug 2009, 22:01
von Zeppelin
Hi Du,
meinerseits ganz unverbindlich, aber nach bestem Wissen: In Deutschland wurde der Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Nationalität schon vor langem abgeschafft.
Es zählt nur noch die Staatsangehörigkeit der Eltern. Und soweit ich richtig informiert bin, stimmen da deutsches und russisches Recht überein.
Das bedeutet ein Kind mit sowohl deutschem als auch russischem Elternteil hätte zumindest bis zum Erreichen der Volljährigkeit ein Anrecht auf beiderlei Staatsangehörigkeiten.
Ob danach eine Entscheidung notwendig wird, vermag ich derzeit nicht zu sagen. Es könnte sein, dass die Doppelstaatsangehörigkeit unter diesen Umständen lebenslänglich gilt. Da müsste man dann Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.
Was aber sicher ist: Das Kind eines / einer Deutschen erhält auch ohne Pass per Geburt die dt. Staatsangehörigkeit. Die Ausstellung eines Passes ist nur eine Frage der Organisation grenzüberschreitender Reisen.
Um sicher zu gehen würde ich in einem solchen Fall die Geburt beim zuständigen Standesamt in D anzeigen. Das wäre entweder das Standesamt, welches für den letzten Wohnsitz des dt. Elternteils zuständig ist (war) oder im Zweifelsfall auch das Standesamt I im Berlin. Aber auch über die dt. Konsulate müsste sich das abwickeln lassen.
Viele Grüße
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 10 Aug 2009, 22:06
von Axel Henrich
m1009 hat geschrieben:nun kommt aber bei uns die frage nach der nationalitaet.... meine schnell antwort war: in russland geboren, also russisch. wie sieht das rechtlich aus?
Russisch haette ich auch gesagt, aber laut den folgenden Links kann es auch deutsch sein, wenn du Malisch in D meldest:
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=6442
http://www.info4alien.de/einbuergerung/ ... kinder.htm
http://bundesrecht.juris.de/rustag/__4.html
-ah-
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 10 Aug 2009, 22:11
von m1009
Wie immer sehr ausfuehrlich, zeppelin.... vielen dank!
@Axel
die faq hatt ich mir auch schon durchgelesen....

... vielen dank fuer die links...
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 10 Aug 2009, 22:35
von wolk0815
Zeppelin hat geschrieben:Das bedeutet ein Kind mit sowohl deutschem als auch russischem Elternteil hätte zumindest bis zum Erreichen der Volljährigkeit ein Anrecht auf beiderlei Staatsangehörigkeiten.
Liegt der Grund, dass du hier die Volljährigkeit ins Spiel bringst, darin, dass du denkst eine Seite gibt dieses Anrecht nicht mehr, wenn man sich nicht schon vor Eintritt der Volljährigkeit die entsprechende Staatsangehörigkeit auch, sagen wir mal, in Form eines Passes fixiert hat? Oder denkst du, das Kind muss sich dann entscheiden? Letztes trifft aber bei der genannten Konstellation nicht zu. Man kann u.U. aber vielleicht eine Staatsangehörigkeit freiwillig abgeben wollen (denke da an das Thema Jungs und die Wehrpflicht in Russland)
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 10 Aug 2009, 22:48
von Nikolaus
Genau. Die Gesetze sind in D und Ru freilich verschieden, aber guenstig...
Das Kind erhaelt die russische Staatsangehoerigkeit per Geburt, da die Mutter Russin ist und die Geburt in Russland erfolgte.
Das Kind erhaelt die deutsche Staatsangehoerigkeit unabhaengig vom Geburtsort, da der Vater Deutscher ist. Im Konsulat anzeigen und Pass beantragen.
Es kann die Doppelstaatigkeit lebenslaenglich behalten, muss es aber nicht.
Aus heutiger Sicht wohl die "ideale" Konstellation.
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 11 Aug 2009, 02:38
von GIN
m1009 hat geschrieben:Hallo,
hab mich ein wenig durch's forum gelesen.
Nehmen wir an, mutter russin, vater deutscher, beide wohnen in russland, malisch soll in russland geboren werden und wird (voraussichtlich) in russland aufwachsen.
wenn ich das alles richtig verstanden habe, kann nach der geburt beim deutschen konsulat in moskau ein reisepass beantragt werden.
nun kommt aber bei uns die frage nach der nationalitaet.... meine schnell antwort war: in russland geboren, also russisch. wie sieht das rechtlich aus?
Nationalität und Staatsangehörigkeit in Unterscheidung gibt es in Deutschland nicht.. und gab es auch nie.
Die Unterscheidung der Nationalität zur Staatsangehörigkeit ist eine Erfindung der UdSSR .
Das Kind ist Deutsch und wird in der Botschaft oder in dem Konsulat registriert. Er wird immer einen Reisepass bekommen. Nur mit 18 wird er im Ausland die Beantragung einer Staatsangehörigkeitenbescheinigung (Golden) beantragen um in Moskau oder einem anderen Konsulat seinen Reisepass zu bekommen.
Also eine verwaltungstechnische Sache die aber über mehrere Monate geht.
Für die Russen würde ich in der Geburtsurkunde Deutsch eintragen lassen. Die Russen lieben es "russisch" in die Geburtsurkunde einzuschreiben. Sollten die das machen so verlange Deutsch oder Du hast vielleicht später ein Problem mit der Deutschen-Botschaft wegen dem Abstammungsnachweis. Bei einem Bekannten haben die "russisch" eingetragen und er hat einige Monate gebraucht um den Abstammungsnachweis der Botschaft zu erbringen.
P.S. ich bin in Russland geboren und Deutsch, mein Vater war es auch.. sein Vater usw... Staatsangehörigkeit Russisch.. Nationalität Deutsch
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 11 Aug 2009, 10:37
von wolk0815
"Nationalität" ist keine Erfindung der UdSSR. Aufgrund der Grösse und Zusammensetzung der Bevölkerung kommt dies halt einfach häufiger zur Anwendung. In Spanien wird zB von der baskischen oder katalonischen Nationalität geredet.
Das Kind ist deutsch und russisch. Von russischer Seite, soweit ich es kenne, sogar "automatischer" als wenn das Kind von denselben Eltern in D zur Welt kommt. Habe das Konstrukt "automatischer" kreeiert, denn eigentlich ist das Kind, welches in D geboren wird, ja auch russisch, aber das muss dann im Konsulat fixiert werden.
Zur Abstammung, wie es schon sagt, ist wichtig, von wem das Kind abstammt. Ist der Vater D, ergibt das für die deutsche Seite die deutsche Abstammung des Kindes. Habe im russ. Konsulat miterlebt, wie ein Vater mit D.RUS Staatsangehörigkeit, dessen Kind in RUS geboren war, dann wahnsinnige Schwierigkeiten hatte, weil er seinen deutschen Pass als Grundlage für die Angabe in der Geburtsurkunde angegeben hatte. Alle Details kenne ich natürlich nicht, aber es sah dann so aus, als stünde in der Geburtsurkunde kein Hinweis auf ein russisches Elternteil.
Da eine Nationalität gleich nach der Geburt ja nicht schon durch das Aufwachsen in einem Umfeld bestimmt ist, so muss dann nach meinem Verständnis jeweils zu 50 Prozent die Elternteile berücksichtigt werden. Also warum dann nicht deutsch-russisch (wenn es hier wohl schon ein ´Wunschkonzert´ bei der Ausstellung der Urkunde gibt)?
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 11 Aug 2009, 11:08
von Nikolaus
wolk0815 hat geschrieben: ... denn eigentlich ist das Kind, welches in D geboren wird, ja auch russisch, aber das muss dann im Konsulat fixiert werden.
Hm, vielleicht sollte man es genauer sagen: Wenn das Kind (mit einem russischen und einem deutschen Elternteil) in der RF geboren wird, ist es per Geburt russischer Staatsangehoeriger, wenn in D - nicht per Geburt, aber es hat das Recht, die russische Staatsangehoerigkeit im vereinfachten Verfahren zu beantragen. (in der Regel problemlos)
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 11 Aug 2009, 11:51
von wolk0815
Nikolaus hat geschrieben:Hm, vielleicht sollte man es genauer sagen: Wenn das Kind (mit einem russischen und einem deutschen Elternteil) in der RF geboren wird, ist es per Geburt russischer Staatsangehoeriger, wenn in D - nicht per Geburt, aber es hat das Recht, die russische Staatsangehoerigkeit im vereinfachten Verfahren zu beantragen. (in der Regel problemlos)
Stimmt, ist eigentlich besser so formuliert. Ich zögere nur immer in diesem Zusammenhang mit dem Wort ´beantragen´, denn dann kommt oft gleich die Frage nach ´Aber es heisst doch, man verliert seine D Staatsangehörigkeit, wenn man eine andere beantragt?!´