Anwaltszulassung in Russland
Verfasst: 14 Aug 2009, 21:19
Ich habe eine rechtliche Frage zur Zulassung von ausländischen Bürgern als Anwalt in Russland.
Angenommen, man ist deutscher Anwalt. Auf welche Weise kann man die Anwaltszulassung für Russland erhalten?
In Deutschland kriegt man die Zulassung soweit ich weiß entweder nach einer 3-jähriger Tätigkeit in Deutschland oder nach Abelegen eines Examens (wobei dieser glaube ich nur für EU-Bürger gilt).
Gibt es in Russland etwas Vergleichbares?
Ich habe eine ältere Publikation im Netz entdeckt, die besagt, dass Ausländer überhaupt nicht als Anwälte zugelassen werden könnten.
http://www.trunov.com/content.php?act=showcont&id=1332
Wäre für eine adäquate Antwort sehr dankbar.
MfG
Angenommen, man ist deutscher Anwalt. Auf welche Weise kann man die Anwaltszulassung für Russland erhalten?
In Deutschland kriegt man die Zulassung soweit ich weiß entweder nach einer 3-jähriger Tätigkeit in Deutschland oder nach Abelegen eines Examens (wobei dieser glaube ich nur für EU-Bürger gilt).
Gibt es in Russland etwas Vergleichbares?
Ich habe eine ältere Publikation im Netz entdeckt, die besagt, dass Ausländer überhaupt nicht als Anwälte zugelassen werden könnten.
http://www.trunov.com/content.php?act=showcont&id=1332
Wäre für eine adäquate Antwort sehr dankbar.
MfG