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Anwaltszulassung in Russland

Verfasst: 14 Aug 2009, 21:19
von Soviet Pride
Ich habe eine rechtliche Frage zur Zulassung von ausländischen Bürgern als Anwalt in Russland.

Angenommen, man ist deutscher Anwalt. Auf welche Weise kann man die Anwaltszulassung für Russland erhalten?
In Deutschland kriegt man die Zulassung soweit ich weiß entweder nach einer 3-jähriger Tätigkeit in Deutschland oder nach Abelegen eines Examens (wobei dieser glaube ich nur für EU-Bürger gilt).

Gibt es in Russland etwas Vergleichbares?

Ich habe eine ältere Publikation im Netz entdeckt, die besagt, dass Ausländer überhaupt nicht als Anwälte zugelassen werden könnten.
http://www.trunov.com/content.php?act=showcont&id=1332


Wäre für eine adäquate Antwort sehr dankbar.



MfG

Re: Anwaltszulassung in Russland

Verfasst: 14 Aug 2009, 22:00
von Apollo
Frag doch einfach mal bei den einschlägigen Kanzleien in Moskau, bzw. mit Russlandniederlassung nach.
Rödel und Partner zum Beispiel.

Re: Anwaltszulassung in Russland

Verfasst: 14 Aug 2009, 22:23
von manuchka
Ausländer können eine Anwaltszulassung bekommen, ich kenne zumindest einen, der eine hat. Russen müssen ein ziemlich schwieriges Examen ablegen, wenn sie Anwalt werden wollen, wie das bei Ausländern ist, weiß ich aber leider nicht.