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Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Verfasst: 19 Aug 2009, 07:42
von Zejtnot
Daveg hatte in einem Thread angedeutet, dass in seiner Firma für Ausländer mit Arbeitsgenehmigung (also ohne Aufenthaltsgenehmigung) keine Rentenversicherung abgeführt wird. Ich habe mal nachgefragt und hier die Erläuterung:
daveg hat geschrieben:Also unser Anwalt sagt, dass hier Art. 7 des föderalen Gesetzes "Über die obligatorische Rentenversicherung in der RF" zum tragen kommt. Da heisst es, dass Ausländer die ständig oder zeitweilig in der RF wohnhaft sind der Rentenversicherung unterliegen. Gem. Ausländergesetz sind aber Personen welche auf Basis eines Visums in der RF sind nicht wohnhaft, sondern halten sich nur zeitweise auf Basis eines Sichtvermerkes in der RF auf. Ist wohl ein Unterschied, steht zum nachlesen direkt in Art. 1 Ausländergesetz. Jedenfalls zahlen wir nicht, und noch hat sich auch niemand beschwert.
Ich denke, dies ist für viele interessant!
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Verfasst: 19 Aug 2009, 08:18
von Sibirier
Das bedeutet jedoch nur, die mit Visum hier sind. Unsereiner (mit Aufenthaltsgenehmigung) muss weiterhin bezahlen (lassen

).
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Verfasst: 19 Aug 2009, 10:50
von bella_b33
irgendwie denkt man wohl bei dieser Regelung so nur so engstirning, daß die Visainhaber in ihrem Ursprungsland sich um eine Rente kümmern, macht jedenfalls genau diesen Eindruck auf mich. Mit Aufenthaltsgenehmigung ist man dann ja in der RF rentenversichert. Schöner wäre es, wenn man den Arbeitsvisainhabern, welche einen russischen Arbeitgeber haben auch eine Rentenzahlungsmöglichkeit des AG in der RF einräumt.
Gruß
Silvio
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Verfasst: 19 Aug 2009, 12:51
von Zejtnot
bella_b33 hat geschrieben:Schöner wäre es, wenn man den Arbeitsvisainhabern, welche einen russischen Arbeitgeber haben auch eine Rentenzahlungsmöglichkeit des AG in der RF einräumt.
Was willst Du mit einer russischen Rente?
Ferner hat sich die Rentenkasse nicht beschwert, als für mich (wie sich nun herausstellt) zwei Jahre umsonst eine Rente gezahlt wurde.
Übrigens muss man - wenn man dieser Deutung folgt, auch mit der vremennoe nichts zahlen, da diese ja auch nur vorläufig ist. Absatz wurde nachfolgend korrigiert! Siehe unten!
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Verfasst: 19 Aug 2009, 13:40
von daveg
Ich möchte das von Zejtnot oben geschriebene mal korrigieren. "prozhivaniye" egal ob zeitweilig oder länger ist ja wohnhaft - also rentenversicherungspflichtig.
So wie ich das vom Anwalt verstanden habe liegt der Akzent auf wohnhaft vs. Aufenthalt, egal ob zeitweilig oder nicht. Einfach nur Aufenthalt entspricht einem Visum, egal was für eines.
Und ich persönlich bin froh, dass ich hier nichts zahlen muss (bzw. die Firma für mich). Was sollte ich denn damit? Mich dann mit 70 in Ru melden und Rente haben wollen. Ich wage die Prognose, dass man mich auslachen wird bzw. die Rentenhöhe lachhaft ist. Lachen wird wohl auf jeden Fall jemand.
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Verfasst: 19 Aug 2009, 14:00
von Sibirier
Ob das lachhaft ist oder nicht, werden wir erst sehen, wenn wir in Rente gehen. In einem anderen Thread habe ich ja schon mal die Information mit der BfA reingestellt. Wenn das wirklich kommt, das Russland und DE dieses Sozialversicherungsabkommen unterschreiben, kann es passieren, das unsere Beiträge zur russischen Rentenversicherung in der deutschen Rente mit eingerechnet werden und somit -wenn auch minimal- die deutsche Rente höher wird.
Ich habe noch über 20 Jahre zu arbeiten, in 20 Jahren kann vieles passieren. Wer weiß, vielleicht werden wir froh sein, wenn wir russische Rente beziehen können. Auch wenn es nur umgerechnet 100 Euro sein sollten, wenn Du aber am Existenzminimum bist, wirst Du schon froh sein, wenn Du 100 EUR bekommst.
Einfache Rechnung: Dt. Rente = 500,00 EUR - Ausgaben zum Leben 500,00 EUR = 0, jedoch plus 100 EUR russische Rente, Möglichkeit sich 50 Eis für 2 EUR zu kaufen!
Zumal auch in Russland nicht wir als Arbeitnehmer zahlen, sondern nur der Arbeitgeber. Wenn Du persönlich was davon haben solltest, dann sollte der AG Dir seine Ersparnis auf dem Gehalt zuschlagen und das machen die meisten nicht....
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Verfasst: 19 Aug 2009, 14:38
von daveg
Sibirier hat geschrieben:Ob das lachhaft ist oder nicht, werden wir erst sehen, wenn wir in Rente gehen. In einem anderen Thread habe ich ja schon mal die Information mit der BfA reingestellt. Wenn das wirklich kommt, das Russland und DE dieses Sozialversicherungsabkommen unterschreiben, kann es passieren, das unsere Beiträge zur russischen Rentenversicherung in der deutschen Rente mit eingerechnet werden und somit -wenn auch minimal- die deutsche Rente höher wird.
Ich habe noch über 20 Jahre zu arbeiten, in 20 Jahren kann vieles passieren. Wer weiß, vielleicht werden wir froh sein, wenn wir russische Rente beziehen können. Auch wenn es nur umgerechnet 100 Euro sein sollten, wenn Du aber am Existenzminimum bist, wirst Du schon froh sein, wenn Du 100 EUR bekommst.
Einfache Rechnung: Dt. Rente = 500,00 EUR - Ausgaben zum Leben 500,00 EUR = 0, jedoch plus 100 EUR russische Rente, Möglichkeit sich 50 Eis für 2 EUR zu kaufen!
Zumal auch in Russland nicht wir als Arbeitnehmer zahlen, sondern nur der Arbeitgeber. Wenn Du persönlich was davon haben solltest, dann sollte der AG Dir seine Ersparnis auf dem Gehalt zuschlagen und das machen die meisten nicht....
Naja, wenn ich den max. einzuzahlenden Betrag zugrunde lege - das wären 56.800 Rub p.a., bezweifel ich nach wie vor stark, dass es irgendetwas bringt. In D geht mehr als das 5-fache für die Rente drauf und ich habe ja kaum etwas davon. Ganz im Gegenteil, wenn ich in 35 Jahren in die Rente gehen sollte, bekomme ich wohl trotz erheblicher Einzahlungen kaum noch mehr als eine Basisrente. Also lieber bleiben lassen und selbst kümmern.
"Wenn Du persönlich was davon haben solltest, dann sollte der AG Dir seine Ersparnis auf dem Gehalt zuschlagen " - genauso sollte man es machen, 100 EUR privat gespart bringt mehr als 500 EUR an die staatliche RV überwiesen (egal an welche).
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Verfasst: 19 Aug 2009, 14:59
von Sibirier
Ja, wenn man danach geht, dürfte man nirgends Rente einzahlen... Weder in DE noch in RU.
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Verfasst: 19 Aug 2009, 15:09
von harald63
Rente hier (und RU?) funktioniert ja nach dem Umlageprinzip, wenn auch mit mittlerweile kräftigen Zuschüssen aus der Steuerkasse. Aus dem, was ich heute an die jetzigen Rentner transferiere kann ich nur schwer ableiten, was die Arbeiter in 20, 30 Jahren an mich transferieren. Wenn in Russland auch Umlage ist und das Land boomt mal richtig, kann aus ein paar Rubeln Beitrag später mal ein nettes Sümmchen Rente werden.
Kann. Muss nicht.
Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung
Verfasst: 19 Aug 2009, 15:58
von Zejtnot
harald63 hat geschrieben:Wenn in Russland auch Umlage ist und das Land boomt mal richtig, kann aus ein paar Rubeln Beitrag später mal ein nettes Sümmchen Rente werden.
Russlands Rentensystem ist halbe halbe - ein Teil geht in eine Anlage und ein Teil wird auf die heutigen Rentner umgelegt. "Накопительная часть" und "Страховая часть"
daveg hat geschrieben:Ich möchte das von Zejtnot oben geschriebene mal korrigieren. "prozhivaniye" egal ob zeitweilig oder länger ist ja wohnhaft - also rentenversicherungspflichtig.
Stimmt, ich habe es oben korrigiert. Ich hatte einfach etwas verwechselt.