Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

crion

Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Beitrag von crion »

Hallo Ihr Lieben!

Mein heutiger Anruf bei der Deutschen Botschaft (bzw. einem Konsulat) in der Russischen Föderation hat folgendes ergeben:
1. wenn unser gemeinsames Kind in Deutschland zur Welt käme hätte es nur die deutsche Staatsbürgerschaft
2. wenn unser gemeinsames Kind in der Russischen Föderation zur Welt käme hätte es die russische und die deutsche Staatsbürgerschaft
3. wenn meine Ehefrau unser gemeinsames Kind in der Russischen Föderation zur Welt brächte, hätte sie automatisch einen Rechtsanspruch auf eine Einreise nach Deutschland, ohne einen Sprachtest ablegen zu müssen, sie müsste nur ein Visum beantragen, welches ihr unter keinen Umständen verwehrt werden könnte
4. wenn unser gemeinsames Kind volljährig wird, behält es weiterhin beide Staatsbürgerschaften, auch in den folgenden Jahren wird es nicht vor die Wahl gestellt werden, d.h. die beiden Staatsbürgerschaften wird es sein ganzes Leben lang haben

Was sagt Ihr zu diesen Aussagen? Sind das bekannte Tatsachen, oder große Neuigkeiten?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Münscher
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Sibirier
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Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Beitrag von Sibirier »

Punkt 1 wäre mir neu. Vielleicht wollte aber das Konsulat keine Auskunft zur russischen Staatsbürgerschaft machen.

Punkt 2 ist hier bekannt

Punkt 3 ist hier bekannt, sogar noch mehr, Deine Frau könnte schon in der Schwangerschaft das Visum beantragen (ohne Sprachtest). Hatten wir die Tage erst in einem anderen Thread

Punkt 4 weiss ich echt nicht....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
crion

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Beitrag von crion »

Sibirier hat geschrieben:Punkt 1 wäre mir neu. Vielleicht wollte aber das Konsulat keine Auskunft zur russischen Staatsbürgerschaft machen.

Punkt 2 ist hier bekannt

Punkt 3 ist hier bekannt, sogar noch mehr, Deine Frau könnte schon in der Schwangerschaft das Visum beantragen (ohne Sprachtest). Hatten wir die Tage erst in einem anderen Thread

Punkt 4 weiss ich echt nicht....
Sibirier, danke Dir!

Zu Punkt 3: Das ist möglicherweise ein Thread, an dem ich auch beteiligt bin. Ich habe den Konsulatsmitarbeiter (Leiter der Konsularabteilung) darauf angesprochen, er sagte, dass der Sprachtest trotz vorliegender Schwangerschaft im 5. Monat weiterhin nötig sein. Möglicherweise wüsste das die Leiterin der Visastelle etwas besser, aber eigentlich glaube ich nicht, dass die beiden da verschiedene Informationen haben...
Wichtig ist mir besonders bei Punkt *3*, dass das Visum für Mutter (und Kind?) dann *keinesfalls* abgelehnt werden kann, ich hoffe sehr, dass das wirklich so ist... Ist zufällig jemandem bekannt, wie lange die Ausstellung eines solchen Visums *etwa* dauert? Kann man das vielleicht sogar ohne persönliche Vorsprache beantragen, und dann erst kurz vor dem Abflug beim Deutschen Konsulat abholen? Die Reise zum Deutschen Konsulat ist sehr weit (~ 6 Stunden), mit unserem kleinen Kind und im Winter ist das (hoffentlich) verständlicherweise nicht machbar.

Ach ja: Hat vielleicht sogar jemand die zu den einzelnen Punkten zugehörigen Gesetzesstellen parat, dass man das gleich mal untermauern und fixieren kann?
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Sibirier
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Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Beitrag von Sibirier »

Wie lange so ein Visum braucht, kann Dir Dietrich besser schreiben. Seine Frau hat es letztes Jahr gemacht. Hatte er hier aber darüber berichtet (meine ich)...

So weit ich weiss, ist eine Visabeantragung nur persönlich möglich....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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wolk0815
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Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Beitrag von wolk0815 »

Hatte Punkt 1 bisher auch so verstanden. ABER: eben diesem, meinem Verständnis nach, geht es hier nur um die automatische Staatsbürgerschaft. Unsere Tochter ist auch hier in D geboren. Ist aber mit einer, ich nenne sie mal mangels besseren Wissen hier einfach ´Anmeldung´ im russischen Konsulat (und Eintrag in den Pass meiner Frau) ist sie nun auch zu 50% Russin.
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Elefant

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Beitrag von Elefant »

crion hat geschrieben:4. wenn unser gemeinsames Kind volljährig wird, behält es weiterhin beide Staatsbürgerschaften, auch in den folgenden Jahren wird es nicht vor die Wahl gestellt werden, d.h. die beiden Staatsbürgerschaften wird es sein ganzes Leben lang haben
Genau, und ich denke das wurde vor einigen Tagen erst hier im Forum erwähnt. Während ich aber den Beitrag nicht mehr finden konnte, ist es mir gelungen, die Seite zu finden, auf die dort hingewiesen wurde :)

http://www.info4alien.de/einbuergerung/ ... kinder.htm
sunshine123

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Beitrag von sunshine123 »

crion hat geschrieben: 1. wenn unser gemeinsames Kind in Deutschland zur Welt käme hätte es nur die deutsche Staatsbürgerschaft
Richtig, weil das RUS Staatsangehörigkeitsrecht besagt, dass bei Geburt außerhalb der Russischen Föderation die russische Staatsangehörigkeit nur dann durch Geburt erworben wird, wenn beide Elternteile die russische Staatsangehörigkeit besitzen.
Bei Geburt im Ausland und nur einem russischen Elternteil, kann jedoch die russische Staatsangehörigkeit durch Anmeldung beim russischen Konsulat erworben werden. Achtung! Dies stellt ein Antragserwerb dar (also nicht Erwerb durch Geburt). Das Problem hierbei: Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht besagt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag. Zum Glück gibt es hier aber ein Hintertürchen: Bei minderjährigen Kindern greift dieser Tatbestand nur, wenn zuvor die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts eingeholt wurde - was ihr natürlich schön bleiben lasst !!!
2. wenn unser gemeinsames Kind in der Russischen Föderation zur Welt käme hätte es die russische und die deutsche Staatsbürgerschaft
Richtig, weil das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht die Einschränkung wie das russische Staatsangehörigkeitsrecht bei Frage 1 nicht kennt. Bei uns muss lediglich mind. ein Elternteil deutsch sein.
3. wenn meine Ehefrau unser gemeinsames Kind in der Russischen Föderation zur Welt brächte, hätte sie automatisch einen Rechtsanspruch auf eine Einreise nach Deutschland, ohne einen Sprachtest ablegen zu müssen, sie müsste nur ein Visum beantragen, welches ihr unter keinen Umständen verwehrt werden könnte
Richtig, weil sie in dem Fall keinen Ehegattennachzug beantragt (§ 30 AufenthG), wo der Sprachnachweis erforderlich ist, sondern Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind zur Ausübung der Personensorge (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG). Dieses Visum IST zu erteilen, d.h. es besteht ein Anspruch darauf. § 28 AufenthG sieht keinen Sprachnachweis vor. Hier muss deine Frau bis zur Volljährigkeit des Kindes dann aber Deutsch auf Niveau A1 können - sollte jedoch in eurem Fall kein Problem sein ;-)
4. wenn unser gemeinsames Kind volljährig wird, behält es weiterhin beide Staatsbürgerschaften, auch in den folgenden Jahren wird es nicht vor die Wahl gestellt werden, d.h. die beiden Staatsbürgerschaften wird es sein ganzes Leben lang haben
Richtig, jedoch mit der Einschränkung aus Frage 1. Im Fall von Frage 2 erwirbt es beide Staatsangehörigkeiten durch Geburt und behält diese normalerweise auch ein Leben lang.
crion hat geschrieben:
Sibirier hat geschrieben:
Punkt 3 ist hier bekannt, sogar noch mehr, Deine Frau könnte schon in der Schwangerschaft das Visum beantragen (ohne Sprachtest). Hatten wir die Tage erst in einem anderen Thread
Sibirier, danke Dir!

Zu Punkt 3: Das ist möglicherweise ein Thread, an dem ich auch beteiligt bin. Ich habe den Konsulatsmitarbeiter (Leiter der Konsularabteilung) darauf angesprochen, er sagte, dass der Sprachtest trotz vorliegender Schwangerschaft im 5. Monat weiterhin nötig sein. Möglicherweise wüsste das die Leiterin der Visastelle etwas besser, aber eigentlich glaube ich nicht, dass die beiden da verschiedene Informationen haben...
Wichtig ist mir besonders bei Punkt *3*, dass das Visum für Mutter (und Kind?) dann *keinesfalls* abgelehnt werden kann, ich hoffe sehr, dass das wirklich so ist... Ist zufällig jemandem bekannt, wie lange die Ausstellung eines solchen Visums *etwa* dauert?
Stichwort Schwangerschaft und Sprachtest: Hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift, sondern ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Berlin (?) aus dem Jahr 2006 wonach sinngemäß der werdenden Mutter eines deutschen Kindes nicht die Einreise und der Aufenthalt versagt werden können, man also einem deutschen Kind nicht verwehren kann, in Deutschland geboren zu werden. Das Gericht setzt dabei ein paar Bedingungen (normaler Schwangerschaftsverlauf, mindestens schon im zweiten Drittel etc.) Wenn mir jemand erklärt, ob / wie man Dateien hier posten kann, kann ich das Urteil ja einstellen ... Obwohl schon aus dem Jahr 2006 (also zu einer Zeit, als noch kein Sprachnachweis erforderlich war), bewirkt es auch heute noch, dass die Zustimmung zur Erteilung des Visums von der Ausländerbehörde gegeben wird. Ich habe zumindest schon diese Erfahrung gemacht ...

Zur Dauer des Verfahrens: nationale Visa bedürfen der Zustimmung der für den zukünftigen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde. Also leider keine Möglichkeit, das Visum unmittelbar im Zusammenhang mit der Reise "abzuholen", ein paar Wochen solltet ihr schon einplanen. Jenachdem welchen Weg ihr nun nehmen wollt, Geburt in Deutschland oder Russland, kann man auch ein wenig "drängeln" - je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto schwieriger wird es ja mit der Reise, besonders, wenn es per Flugzeug gehen soll. Deine Frau wird auf jeden Fall persönlich ins Konsulat müssen.

Ich hoffe, das war nun nicht zu viel Input auf einmal.

Gruß, sunshine :D
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Norbert
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Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Beitrag von Norbert »

Danke für die hilfreichen Erläuterungen. Wir werden daraus mal eine FAQ machen, wenn alles beisammen ist.
sunshine123 hat geschrieben:
crion hat geschrieben: 1. wenn unser gemeinsames Kind in Deutschland zur Welt käme hätte es nur die deutsche Staatsbürgerschaft
Richtig, weil das RUS Staatsangehörigkeitsrecht besagt, dass bei Geburt außerhalb der Russischen Föderation die russische Staatsangehörigkeit nur dann durch Geburt erworben wird, wenn beide Elternteile die russische Staatsangehörigkeit besitzen.
Bei Geburt im Ausland und nur einem russischen Elternteil, kann jedoch die russische Staatsangehörigkeit durch Anmeldung beim russischen Konsulat erworben werden. Achtung! Dies stellt ein Antragserwerb dar (also nicht Erwerb durch Geburt). Das Problem hierbei: Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht besagt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag. Zum Glück gibt es hier aber ein Hintertürchen: Bei minderjährigen Kindern greift dieser Tatbestand nur, wenn zuvor die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts eingeholt wurde - was ihr natürlich schön bleiben lasst !!!
Gibt es nicht noch ein zweites Hintertürchen? Die Geburt erst bei den Russen melden und danach bei den Deutschen? So hatte dies hier mal jemand berichtet.

Ich schalte Dir den Upload frei, sobald mir Achim erklärt hat, wie dies geht. :idea:
achim

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Beitrag von achim »

sunshine123 hat geschrieben:Wenn mir jemand erklärt, ob / wie man Dateien hier posten kann, kann ich das Urteil ja einstellen ...
Hallo sunshine,

ich habe Deinen Account zum hochladen von Dateien freigeschaltet. Bitte teile mir noch mit, um was für ein Dateiformat es sich handelt, damit ich die Forensoftware entsprechend einstellen kann.

Vielen Dank für die sehr ausführliche Darstellung des Sachverhaltes. Ist es danach so zu verstehen, dass ein Kind welches in Deuschland geboren wird (Vater und Muter "binational") sich mit Volljährigkeit für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müßte?
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Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Beitrag von Norbert »

achim hat geschrieben:Ist es danach so zu verstehen, dass ein Kind welches in Deuschland geboren wird (Vater und Muter "binational") sich mit Volljährigkeit für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müßte?
Nein, muss es nicht. Nur wenn die Eltern beispielsweise beide Russen wären, in Deutschland ihren Wohnsitz haben (warum auch immer) und das Kind aber in Deutschland zur Welt kommt. Dann bekommt es auch beide Staatsbürgerschaften, muss sich aber mit dem 18. Geburtstag entscheiden.

Die Kinder von binationalen dürfen beide Staatsbürgerschaften behalten. (Nur das Gesetz dazu kann ich nicht aus dem FF sagen.)
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