Niederkunft der Ehefrau in Deutschland mit Schengen-Visum
Verfasst: 06 Sep 2009, 03:01
Hallo Ihr Lieben!
Derzeit kommen am laufenden Band komplizierte Fragen von mir - hier nun wohl die Krönung:
Gesetzt den Fall, eine mit einem Deutschen verheiratete russische Staatsbürgerin und ihr deutscher Ehemann treffen sich zur gemeinsamen Hochzeitsreise in einer schönen Stadt des Schengen-Raums, außerhalb Deutschlands. Gesetzt den Fall, dass sie zu diesem Zeitpunkt in der 33. Woche schwanger ist, und dass die beiden nach einer Woche beschließen, für ein paar Tage Deutschland zu erkunden. Gesetzt den Fall, dass nach zwei Tagen in Deutschland Schwangerschaftskomplikationen auftreten und ihre Rückreise in die Russische Föderation ärztlich attestiert unmöglich wird. Gesetzt den Fall, dass irgendwann ihr Visum ausläuft, dass sie aber nach wie vor nicht reisefähig ist. Gesetzt den Fall, dass es nun irgendwann zur Geburt kommt. Wer kommt dann für die Kosten dieser Geburt auf? Ihr Ehemann? Oder ist sie über ihren Ehemann quasi automatisch gesetzlich krankenversichert, auch wenn sie sich nur mit einem Schengen-Visum für einen anderen Schengen-Staat in Deutschland aufhält? Eine Familienzusammenführung hat zuvor noch nicht stattgefunden. Falls sie in diesem Fall nicht familienversichert sein sollte: Welche incoming-KV o.ä. (gern mit z.B. 500+ Euro Monatsbeitrag) trägt die Kosten einer Niederkunft ohne Wartezeit oder mit maximal 3 Monaten Wartezeit (nach Abschluss durch den Ehemann)?
Es gab da vor etwas mehr als einem Jahr schon einen Beitrag mit einem sehr ähnlichen Betreff, in dem jemand (Zeppelin?) geschrieben hatte, dass es in einem ähnlichen Fall möglich gewesen sein soll, dass die dort schwangere Frau bzw. das Kind(?) vor der Geburt in die Familienversicherung mit aufgenommen worden ist, sodass die Kosten der Geburt von der KV der Familienversicherung getragen worden sind. Wäre dies in dem von mir geschilderten Beispiel ebenfalls eine Möglichkeit?
Danke Euch vielmals!
Beste Grüße,
Christian
Derzeit kommen am laufenden Band komplizierte Fragen von mir - hier nun wohl die Krönung:
Gesetzt den Fall, eine mit einem Deutschen verheiratete russische Staatsbürgerin und ihr deutscher Ehemann treffen sich zur gemeinsamen Hochzeitsreise in einer schönen Stadt des Schengen-Raums, außerhalb Deutschlands. Gesetzt den Fall, dass sie zu diesem Zeitpunkt in der 33. Woche schwanger ist, und dass die beiden nach einer Woche beschließen, für ein paar Tage Deutschland zu erkunden. Gesetzt den Fall, dass nach zwei Tagen in Deutschland Schwangerschaftskomplikationen auftreten und ihre Rückreise in die Russische Föderation ärztlich attestiert unmöglich wird. Gesetzt den Fall, dass irgendwann ihr Visum ausläuft, dass sie aber nach wie vor nicht reisefähig ist. Gesetzt den Fall, dass es nun irgendwann zur Geburt kommt. Wer kommt dann für die Kosten dieser Geburt auf? Ihr Ehemann? Oder ist sie über ihren Ehemann quasi automatisch gesetzlich krankenversichert, auch wenn sie sich nur mit einem Schengen-Visum für einen anderen Schengen-Staat in Deutschland aufhält? Eine Familienzusammenführung hat zuvor noch nicht stattgefunden. Falls sie in diesem Fall nicht familienversichert sein sollte: Welche incoming-KV o.ä. (gern mit z.B. 500+ Euro Monatsbeitrag) trägt die Kosten einer Niederkunft ohne Wartezeit oder mit maximal 3 Monaten Wartezeit (nach Abschluss durch den Ehemann)?
Es gab da vor etwas mehr als einem Jahr schon einen Beitrag mit einem sehr ähnlichen Betreff, in dem jemand (Zeppelin?) geschrieben hatte, dass es in einem ähnlichen Fall möglich gewesen sein soll, dass die dort schwangere Frau bzw. das Kind(?) vor der Geburt in die Familienversicherung mit aufgenommen worden ist, sodass die Kosten der Geburt von der KV der Familienversicherung getragen worden sind. Wäre dies in dem von mir geschilderten Beispiel ebenfalls eine Möglichkeit?
Danke Euch vielmals!
Beste Grüße,
Christian