Hallo!
Wir beginnen in Kürze das Verfahren der Familienzusammenführung.Meine Frage:Meine Frau wird das Visum Kategorie D erhalten,also national für Deutschland.Richtig?Wie schaut es mit der Bewegungsfreiheit in der EU aus?Beispielsweise Urlaubsreisen nach Frankreich od.Spanien?Muss dann jedesmal ein Visum für diese Länder beantragt werden?
FZV Visim Kat.D?
Re: FZV Visim Kat.D?
http://www.google.de/search?hl=de&clien ... =&gs_rfai=
Dann den ersten Link (http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/dvisum.html)
bringt DAS:
(§ 21 des Schengener Übereinkommens:)
Dann den ersten Link (http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/dvisum.html)
bringt DAS:
Das D-Visum berechtigt also nur zur Reise in das Ausstellerland. DORT muss dann eine Aufenthaltsgenehmigung (in dem Fall wohl eine Aufenthaltserlaubnis) ausgestellt werden, mit der man dann frei im Schengengebiet reisen kann.Ein D-Visum ist ein nationales Visum eines Schengen-Staates mit dem zum Beispiel die Einreise zum Zwecke eines Daueraufenthaltes oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglicht wird. Die inhaltlichen Erteilungsvoraussetzungen für das nationale Visum stimmen mit denen für die im Inland erteilten Aufenthaltserlaubnissen oder der Niederlassungserlaubnis überein. Inhaber eines nationalen Visums sind berechtigt, durch das Vertragsgebiet der Schengener Staaten zu reisen, um das Zielland zu erreichen (Artikel 18 SDÜ). Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Länder, für die der Ausländer zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist.
(§ 21 des Schengener Übereinkommens:)
Artikel 21
(1) Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einer der Vertragsparteien ausgestellten Aufenthaltstitels sind, können sich auf Grund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments höchstens bis zu drei Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien bewegen, soweit sie die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c und e aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllen und nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste der betroffenen Vertragspartei stehen.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: FZV Visim Kat.D?
Sobald Du weißt, wann Deine Frau etwa hier eintreffen wird, vereinbare schon mal einen Termin bei der zuständigen ABH. Dort würde dann das Visum in eine AE gemäß § 28 (1) AufenthG umgewandelt und ihr könnt im Schengenland herumreisen, soviel ihr wollt.Matthias99 hat geschrieben:Meine Frau wird das Visum Kategorie D erhalten,also national für Deutschland.Richtig?Wie schaut es mit der Bewegungsfreiheit in der EU aus?Beispielsweise Urlaubsreisen nach Frankreich od.Spanien?Muss dann jedesmal ein Visum für diese Länder beantragt werden?
Bei dem Telefonat mit der ABH wird dir sicher auch gesagt, welche Dokumente die noch sehen wollen. Wenn ihr die vollständig mitbringt, dürfte die Sache in Kürze erledigt sein.
Z.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: FZV Visim Kat.D?
Ab 05.04. gilt nun freilich der neue Visakodex, und der sieht gerade in dieser Hinsicht Verbesserungen vor. Im neuen Artikel 21 SDÜ erhaelt ein Visum der Kategorie D u.a. dann wohl im freien Personenverkehr Rechte analog zu einer nationalen Aufenthaltserlaubnis.
http://www.migrationsrecht.net/doc_deta ... 02009.html
Gegebenfalls braucht ihr mit einem Urlaub in einem EU-Land also nicht auf die Aufenthaltserlaubnis zu warten.
Da das aber neu ist, ist eine Rueckversicherung vor der Reise sicherlich sinnvoll.
http://www.migrationsrecht.net/doc_deta ... 02009.html
Gegebenfalls braucht ihr mit einem Urlaub in einem EU-Land also nicht auf die Aufenthaltserlaubnis zu warten.
Da das aber neu ist, ist eine Rueckversicherung vor der Reise sicherlich sinnvoll.
