Reisepass für Minderjährige via Generalkonsulat Ekaterinburg

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Antworten
crion

Reisepass für Minderjährige via Generalkonsulat Ekaterinburg

Beitrag von crion »

Hallo Leute!

Meine Ehefrau, unsere Kinder und ich werden uns gegen Ende des Monats in Ekaterinburg treffen, um zum deutschen Generalkonsulat zu laufen. Einen Termin haben wir schon. Unter anderen geht es dabei um die Beantragung eines Reisepasses für unsere kleine Tochter Victoria, nun etwas mehr als 3 Monate alt. In dem Dokument von der Website des Generalkonsulats steht, dass wir folgendes benötigen, um ihren Pass beantragen zu können: (* = mein Geschreibsel dazwischen)

1. ein in deutscher Sprache ausgefüllter und unterschriebener Passantrag für minderjährige Antragsteller
* schaffen wir ;)
2. zwei aktuelle biometriefähige Passfotos (3,5 X 4,5 cm groß, farbig, mit hellem, aber nicht weißem
Hintergrund)
* schaffen wir ebenfalls :)
3. alle derzeit gültigen Ausweisdokumente (insbesondere Zweitpässe) oder letzter deutscher Reisepass des
Antragstellers und Kopie der Personaldatenseiten
* sie hat mittlerweile einen Russischen Pass, den wir natürlich mitbringen
4. Geburtsurkunde des Antragstellers
* da sie in der RF geboren worden ist, ist die Geburtsurkunde in Russischer Sprache, aber das Generalkonsulat scheint *keine* Übersetzung zu brauchen - liegt trotzdem vor, die Urkunde hat auch eine Apostille
5. bei einem während der Ehe geborenem Kind:
- Heiratsurkunde der Eltern
* wir haben in der RF geheiratet, aber Apostille & Übersetzung wären für Russische Heiratsurkunde vorhanden
6. bei einem außerhalb der Ehe geborenem Kind:
- gegebenenfalls Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
* in unserem Fall uninteressant
7. gegebenenfalls Nachweis über den Besitz der alleinigen Sorge, z.B. Geburtsurkunde des Kindes ohne
Eintragung des Vaters, Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss
* in unserem Fall uninteressant
8. Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort, sofern im letzten Pass noch ein deutscher
Wohnort eingetragen ist
* hier wirds interessant - evtl.: Victoria hat die RF bisher nie verlassen, war also nie in Deutschland - was kann das Generalkonsulat in diesem Fall aus Deutschland verlangen, ggf. als Beweis dafür, dass Victoria nie hier in DE war? Vom Einwohnermeldeamt habe ich bisher nur eine Meldebestätigung bekommen, auf der steht, dass Victoria mit "abweichender Anschrift" mein Kind ist, genau wie meine Ehefrau, natürlich leben beide in der RF
9. gegebenenfalls russischer Inlandspass der Eltern, falls das Kind auch die russische Staatsangehörigkeit
besitzt und Kopie der Personaldatenseiten
* unproblematisch
10. soweit die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben haben:
- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Einbürgerungsurkunde,
Staatsangehörigkeitsausweis
* in unserem Fall uninteressant
11. sofern die Eltern Spätaussiedler sind:
- Bescheinigung nach § 15 BVFG und ggf. Einbürgungsurkunde
- Erklärung gem. § 94 BVFG über die deutsche Schreibweise des Namens bzw. den Wegfall
des Vatersnamens
* in unserem Fall uninteressant
12. gegebenenfalls Aufenthaltsnachweis für die Russische Föderation (z.B. Visum)
* Um was geht es hier? Aufenthaltserlaubnis für unsere Tochter Victoria? Eine Meldebescheinigung für Deutschland, die sie nicht bekommen kann, da sie nicht hier gemeldet ist? Eine Russische Meldebescheinigung? Hmm. Hat jemand eine Ahnung bzw. vor allen Dingen eigene *Erfahrung*?

Dankeschön für Eure Hilfe und frohe Ostern! :-)

Beste Grüße,
Christian
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Reisepass für Minderjährige via Generalkonsulat Ekaterin

Beitrag von Zejtnot »

Achtung, wenn Ihr ein deutsches Familienbuch besitzt, dann kannst Du diese riesige Liste komplett ignorieren. Dann brauchst Du nur noch die apostillierte und übersetzte (notariell beglaubigt) Geburtsurkunde (wenn in Russland beglaubigt, dann mit nochmaliger (unbeglaubigter) Übersetzung der Beglaubigung), ferner Deinen Pass und den Pass der Frau. Von allem sicherheitshalber drei Kopien (zwei für die Geburtsanzeige - eine für das Konsulat, eine für das Standesamt 1 in Berlin -, eine für den Pass). Und das Antragsformular. Wenn Ihr kein solches Familienbuch habt, dann wird es in der Tat ein großer Berg Papier.
crion hat geschrieben:4. Geburtsurkunde des Antragstellers
* da sie in der RF geboren worden ist, ist die Geburtsurkunde in Russischer Sprache, aber das Generalkonsulat scheint *keine* Übersetzung zu brauchen - liegt trotzdem vor, die Urkunde hat auch eine Apostille
Zunächst muss ja eine Geburtsanzeige gemacht werden - und da braucht Ihr die Übersetzung samt Apostille eh, siehe oben.
crion hat geschrieben:8. Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort, sofern im letzten Pass noch ein deutscher
Wohnort eingetragen ist
* hier wirds interessant - evtl.: Victoria hat die RF bisher nie verlassen, war also nie in Deutschland - was kann das Generalkonsulat in diesem Fall aus Deutschland verlangen, ggf. als Beweis dafür, dass Victoria nie hier in DE war?
Von uns wurde überhaupt nichts dergleichen verlangt.
crion hat geschrieben:12. gegebenenfalls Aufenthaltsnachweis für die Russische Föderation (z.B. Visum)
* Um was geht es hier? Aufenthaltserlaubnis für unsere Tochter Victoria? Eine Meldebescheinigung für Deutschland, die sie nicht bekommen kann, da sie nicht hier gemeldet ist? Eine Russische Meldebescheinigung? Hmm. Hat jemand eine Ahnung bzw. vor allen Dingen eigene *Erfahrung*?
Es geht darum, wenn Deine Frau auch Deutsche wäre, dann bräuchtet Ihr ja für die Tochter ein Visum - weil sie keine Russin wäre. In Eurem Fall also nicht relevant. Nehme aber Dein Visum mit, bzw. Deine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Du eine hast.

Last Euch per E-Mail einen Termin geben und stelle da ggf. noch einmal alle Fragen. Dies war bei mir sehr (!) hilfreich!
crion

Re: Reisepass für Minderjährige via Generalkonsulat Ekaterin

Beitrag von crion »

Hallo Zejtnot!
Zejtnot hat geschrieben:Achtung, wenn Ihr ein deutsches Familienbuch besitzt, dann kannst Du diese riesige Liste komplett ignorieren. Dann brauchst Du nur noch die apostillierte und übersetzte (notariell beglaubigt) Geburtsurkunde (wenn in Russland beglaubigt, dann mit nochmaliger (unbeglaubigter) Übersetzung der Beglaubigung), ferner Deinen Pass und den Pass der Frau. Von allem sicherheitshalber drei Kopien (zwei für die Geburtsanzeige - eine für das Konsulat, eine für das Standesamt 1 in Berlin -, eine für den Pass). Und das Antragsformular. Wenn Ihr kein solches Familienbuch habt, dann wird es in der Tat ein großer Berg Papier.
Wir haben leider kein Familienbuch, nein...
Zejtnot hat geschrieben:
crion hat geschrieben:4. Geburtsurkunde des Antragstellers
* da sie in der RF geboren worden ist, ist die Geburtsurkunde in Russischer Sprache, aber das Generalkonsulat scheint *keine* Übersetzung zu brauchen - liegt trotzdem vor, die Urkunde hat auch eine Apostille
Zunächst muss ja eine Geburtsanzeige gemacht werden - und da braucht Ihr die Übersetzung samt Apostille eh, siehe oben.
Geburtsanzeige? Was genau ist das? Habe ich die möglicherweise vor ein paar Tagen eher zufällig gemacht, als ich im Einwohnermeldeamt war, von unserer Tochter erzählte und der Mitarbeiter dort dann meinte, ich sollte mal Victorias Geburtsurkunde vorlegen, was ich auch direkt gemacht habe, weil ich sie grad dabei hatte? Müsste man dann auch ein spezielles Dokument als Bescheinigung dieser Anzeige bekommen?
Zejtnot hat geschrieben:
crion hat geschrieben:8. Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort, sofern im letzten Pass noch ein deutscher
Wohnort eingetragen ist
* hier wirds interessant - evtl.: Victoria hat die RF bisher nie verlassen, war also nie in Deutschland - was kann das Generalkonsulat in diesem Fall aus Deutschland verlangen, ggf. als Beweis dafür, dass Victoria nie hier in DE war?
Von uns wurde überhaupt nichts dergleichen verlangt.
Hmm... Wie war das bei den anderen?
Zejtnot hat geschrieben:
crion hat geschrieben:12. gegebenenfalls Aufenthaltsnachweis für die Russische Föderation (z.B. Visum)
* Um was geht es hier? Aufenthaltserlaubnis für unsere Tochter Victoria? Eine Meldebescheinigung für Deutschland, die sie nicht bekommen kann, da sie nicht hier gemeldet ist? Eine Russische Meldebescheinigung? Hmm. Hat jemand eine Ahnung bzw. vor allen Dingen eigene *Erfahrung*?
Es geht darum, wenn Deine Frau auch Deutsche wäre, dann bräuchtet Ihr ja für die Tochter ein Visum - weil sie keine Russin wäre. In Eurem Fall also nicht relevant. Nehme aber Dein Visum mit, bzw. Deine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Du eine hast.
Aha, sehr gut :) Mein Visum ist in Form meines Reisepasses eh immer dabei.
Zejtnot hat geschrieben:Last Euch per E-Mail einen Termin geben und stelle da ggf. noch einmal alle Fragen. Dies war bei mir sehr (!) hilfreich!
Ich denke ich werde einfach nach Ostern nochmal dort anrufen.

Dankeschön & beste Grüße,
Christian
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Reisepass für Minderjährige via Generalkonsulat Ekaterin

Beitrag von Zejtnot »

crion hat geschrieben:Geburtsanzeige? Was genau ist das? Habe ich die möglicherweise vor ein paar Tagen eher zufällig gemacht, als ich im Einwohnermeldeamt war, von unserer Tochter erzählte und der Mitarbeiter dort dann meinte, ich sollte mal Victorias Geburtsurkunde vorlegen, was ich auch direkt gemacht habe, weil ich sie grad dabei hatte? Müsste man dann auch ein spezielles Dokument als Bescheinigung dieser Anzeige bekommen?
Dies ist ein Papier, worin sozusagen die Staatsbürgerschaft und der deutsche Name Deiner Tochter bestätigt wird. (Der deutsche Name kann sich wegen Schreibweise aber auch wegen Familienrecht vom russischen unterscheiden.) Dies macht im Normalfall das zuständige Standesamt - für Auslandsdeutsche das Standesamt 1. Dauert ewig, weil Berlin pleite ist und dem Standesamt daher die Mitarbeiter fehlen. Man bekommt zunächst nur eine Eingangsbestätigung, die reicht aber für den Pass. (Alternativ kann man den Pass auch ohne diese Eingangsbestätigung machen, dann bekommt man aber einen Stempel in den Pass, dass das Namensrecht des Kindes noch nicht endgültig geklärt wurde.)
crion hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben:
crion hat geschrieben:8. Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort, sofern im letzten Pass noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist
Von uns wurde überhaupt nichts dergleichen verlangt.
Hmm... Wie war das bei den anderen?
Manu hatte in Ihrer FAQ nichts dergleichen geschrieben: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=10080

Steht ja auch klar dort: "sofern im letzten Pass" ... bei Deiner Tochter gibt es keinen letzten Pass!
crion hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben:Last Euch per E-Mail einen Termin geben und stelle da ggf. noch einmal alle Fragen. Dies war bei mir sehr (!) hilfreich!
Ich denke ich werde einfach nach Ostern nochmal dort anrufen.
Mail ist besser, denn dann hast Du etwas in der Hand - meine Erfahrung.
crion

Re: Reisepass für Minderjährige via Generalkonsulat Ekaterin

Beitrag von crion »

Huhu Ihr Lieben!

Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe! :-)
Wir hatten mittlerweile unseren Termin im Generalkonsulat Ekaterinburg, am 26. April. Dank Vulkanausbruch um ein paar Tage verschoben (ohne Probleme). Die Beantragung des Kinderreisepasses hat etwa 10 Minuten gedauert, die Unterlagen waren natürlich komplett und ausgefüllt. Der Pass war nach etwa einer Stunde schon fertig! :-D
Die Beantragung der Visa hat etwas länger gedauert, etwa 20 - 30 Minuten. Die Unterlagen hatten wir auch alle dabei, jedenfalls hat das Konsulat sich nicht beschwert. Aber meine Frau ist zu ihrer Tochter aus erster Ehe Interviewt worden, und ihre Aussagen dazu sind fleißig von einer weiteren Kollegin protokolliert worden, vermutlich für die ABH. Mal schauen, was am Ende dabei herauskommt...
Das Wiener Café im Erdgeschoss ist recht teuer, aber ich fands ganz lecker, und es ist die einfachste Möglichkeit, sich mit einem Säugling und einem kleinen Kind in der Nähe des Konsulats aufzuhalten, jedenfalls wenn man sich nicht auskennt und nicht ewig suchen möchte. In der VTB24 im Erdgeschoss kann man übrigens am Automaten recht gut Euro in Rubel tauschen, vermutlich(?) aber nur mit VTB24-Karte. Das Konsulat soll ja angeblich keine Euro annehmen... *wunder*

Beste Grüße,
Christian
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Reisepass für Minderjährige via Generalkonsulat Ekaterin

Beitrag von Zejtnot »

crion hat geschrieben:Das Konsulat soll ja angeblich keine Euro annehmen... *wunder*
Ist in Novosibirsk genauso. Die Gebühren sind in Euro festgelegt, müssen aber in Rubel beglichen werden. Sehr eigenartig.
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“