Hallo zusammen!
Vorgestern habe ich gehört, es wurde vor kurzem eine Änderung zum Staatsangehörigkeitsgesetz einführt.
Es betrifft den Leute, die entweder Leistungen von ALG II oder von Grundsicherung beziehen.
Es geht darum, dass es diese Personen die deutsche Staatsangehörigkeit nur nach 15 Jahre Aufenthalt in Deutschland erwerben dürfen.
Und es ist unabhängig davon, ob die Sprachtest abgelegt haben oder nicht.
Außerdem, dürfen die aber ihre vorige Staatsangehörigkeit auch beibehalten.
Stimmt das oder nicht?
Danke.
Stimmt das oder nicht?
- Saboteur
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Re: Stimmt das oder nicht?
ja mit dem hören ist das immer so eine Sache... ich sag mal nein!
lies mal §§ 8 - 10 StaG (http://www.gesetze-im-internet.de/rusta ... 30913.html)
Nachtrag:
Ausfertigungsdatum: 22.07.1913
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 5.2.2009 I 158
Quelle: Bundesministerium der Justiz
lies mal §§ 8 - 10 StaG (http://www.gesetze-im-internet.de/rusta ... 30913.html)
Nachtrag:
Ausfertigungsdatum: 22.07.1913
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 5.2.2009 I 158
Quelle: Bundesministerium der Justiz
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...