Seit dem 16.02.10 gelten Aenderungen zum Reglement, u.a. auch zum Punkt 229. Und siehe da: Die eben eingefuehrte Beschraenkung der Immunitaet beim begruendeten Verdacht auf "Alkoholvergehen" wurde wieder aufgehoben.Nikolaus hat geschrieben:Uebrigens: Wie wohl schon lange die Schweiz und Grossbritannien, gesteht nun auch Russland niemandem Immunitaet bzgl. notwendiger Tests auf Alkohol/Drogen/Medikamente zu, vorausgesetzt, dass entsprechende Verdachtsmomente vorliegen.
Das seit 01.09.09 geltende Reglement fuer die GAIschniki regelt das im Punkt 229.
http://www.rg.ru/2009/07/07/mvd-reglament-dok.html
http://www.rg.ru/2010/02/05/dps-dok.html
http://www.autopravo39.ru/info/zakon/30 ... 185red2010


