Heiraten, in Deutschland leben?!

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Zeppelin
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Re: Missbrauch der EU-Freizügigkeit...

Beitrag von Zeppelin »

flyaway hat geschrieben:Man kann gewinnen, dass der Ehepartner nicht wieder ausreisen und ein FZF-Visum beantragen muss, sondern mit etwas Glück und Verständnis seitens der ABH, sofort eine AE erteilt bekommt.
Deinen Beiträgen hierzu kann ich nur absolut zustimmen.

Mit der von lixil geäußerten Haltung würde man sich vermutlich jedes Wohlwollen der ABH verscherzen.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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lixil
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Re: Missbrauch der EU-Freizügigkeit...

Beitrag von lixil »

flyaway hat geschrieben:Man kann gewinnen, dass der Ehepartner nicht wieder ausreisen und ein FZF-Visum beantragen muss, sondern mit etwas Glück und Verständnis seitens der ABH, sofort eine AE erteilt bekommt.
Ja das stimmt. Ausserdem wäre eine Vorabzustimmung auch etwas was das ganze Prozedere erleichtern würde. Daran habe ich nicht gedacht. Allerdings mus man auch dazu sagen dass sowohl das Eine wie auch das Andere Ausnahmefälle sind. Und ob die ABH ihre Politik ändert, nur weil man den schon vorher mitteilt, dass man nach DK geht? Das weis wohl nur die ABH.
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Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Beitrag von Wlad1987 »

Hmm, am Donnerstag abend müssen wir schon nach DK. Jetzt bleiben nur noch 3-4 Tage für einen Termin bei der ABH.

Um das Ganze noch weiter auszuweiten.....ich bin grad seid 3 Wochen arbeitslos. In wieweit ist das wohl ein Problem? Ich meine, wir werden erstmal im Haus meiner Eltern wohnen und der Lebensunterhalt ist so oder so gesichert. Knapp ein Monat Arbeitslosigkeit ALG1 ist ja nicht gleichzustellen mit Sozialhilfe (Hartz4)...
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lixil
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Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Beitrag von lixil »

Wlad1987 hat geschrieben:Arbeitslosigkeit ALG1 ist ja nicht gleichzustellen mit Sozialhilfe (Hartz4)...
Das ist hier gleichgültig. Solange du deutscher bist und es nicht zumutbar ist dich mit deiner Frau nach Russland zu schicken, ist es egal ob du für den Lebensunterhalt sorgen kannst oder nicht. Ihre AE ist nicht davon abhängig.
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Sibirier
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Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Beitrag von Sibirier »

lixil hat geschrieben:Das ist hier gleichgültig. Solange du deutscher bist und es nicht zumutbar ist dich mit deiner Frau nach Russland zu schicken, ist es egal ob du für den Lebensunterhalt sorgen kannst oder nicht. Ihre AE ist nicht davon abhängig.
Meiner Meinung nach definitiv nicht, zumindest bei der Beantragung ist es darzulegen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Wenn man das nicht kann, kann die FZF abgelehnt werden.

P.S. Ist übrigens auch in der RF so, deswegen muss man ja auch bei der jährlichen Registrierung den Einkommensnachweis erbringen...
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Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Beitrag von harald63 »

lixil hat geschrieben:
Wlad1987 hat geschrieben:Arbeitslosigkeit ALG1 ist ja nicht gleichzustellen mit Sozialhilfe (Hartz4)...
Das ist hier gleichgültig. Solange du deutscher bist und es nicht zumutbar ist dich mit deiner Frau nach Russland zu schicken, ist es egal ob du für den Lebensunterhalt sorgen kannst oder nicht. Ihre AE ist nicht davon abhängig.
Wenn er Deutscher ist, kann er so oder so nicht nach Russland geschickt werden... Aber es kann sein, dass man es für zumutbar hält, dass die Frau erstmal in Russland leben soll...
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Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Beitrag von Nikolaus »

Sibirier hat geschrieben:Meiner Meinung nach definitiv nicht, zumindest bei der Beantragung ist es darzulegen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Wenn man das nicht kann, kann die FZF abgelehnt werden.
Hat sich Deine Meinung "aus dem Bauch" gebildet, oder gibt es eine Quelle zum Nachvollziehen? Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz haelt wohl in ihrem Pkt. 28.1.1.0 die Auslaenderbehoerden an, so zu verfahren, wie von Lixil beschrieben...
http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8694 ... 669-09.pdf
Ist übrigens auch in der RF so, deswegen muss man ja auch bei der jährlichen Registrierung den Einkommensnachweis erbringen...
Da gibt es freilich eine Menge Ausnahmen. Und hast Du schon mal gehoert, dass ein Deutscher diese bescheidenen Anforderungen nicht erfuellen konnte, also ich noch nicht...

"Nach Russland schicken" kann man einen Deutschen natuerlich nicht, aber man kann es ihm "nahelegen", mit seiner Ehefrau dort zu leben. Und das soll in sehr seltenen Faellen auch so praktiziert werden, insbesondere, wenn der Deutsche schon lange dort gelebt hat oder sogar Mehrstaater ist...
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Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Beitrag von Sibirier »

Also, wenn ich mich recht erinnere, hatten wir vor Jahren hier mal ein Posting dazu.

Und hier die Ausnahme, die manche ABH zugrunde legen:

Die Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen und nicht durchgängig zu prüfen. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann jedoch auch der Ehegattennachzug zu Deutschen von dieser Voraussetzung abhängig gemacht werden.

Und was heißt schon, nicht durchgängig zu prüfen...

Wir können ja hier gerne eine Umfrage machen, wer musste bei der FZF keine Gehaltsnachweise etc. erbringen? Bisher habe ich immer gehört, dass diese vorzulegen waren....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Beitrag von Sibirier »

harald63 hat geschrieben:
lixil hat geschrieben:
Wlad1987 hat geschrieben:Arbeitslosigkeit ALG1 ist ja nicht gleichzustellen mit Sozialhilfe (Hartz4)...
Das ist hier gleichgültig. Solange du deutscher bist und es nicht zumutbar ist dich mit deiner Frau nach Russland zu schicken, ist es egal ob du für den Lebensunterhalt sorgen kannst oder nicht. Ihre AE ist nicht davon abhängig.
Wenn er Deutscher ist, kann er so oder so nicht nach Russland geschickt werden... Aber es kann sein, dass man es für zumutbar hält, dass die Frau erstmal in Russland leben soll...
...und Russland kann wegen Fehlen von Einkommen dies auch ablehnen! Obwohl in Russland die Mindestvoraussetzung an das Existenzminimum geringer sind.... Ich glaube, Zejtnot hatte das mal gepostet....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Beitrag von harald63 »

Sibirier hat geschrieben:
harald63 hat geschrieben: Wenn er Deutscher ist, kann er so oder so nicht nach Russland geschickt werden... Aber es kann sein, dass man es für zumutbar hält, dass die Frau erstmal in Russland leben soll...
...und Russland kann wegen Fehlen von Einkommen dies auch ablehnen! Obwohl in Russland die Mindestvoraussetzung an das Existenzminimum geringer sind.... Ich glaube, Zejtnot hatte das mal gepostet....
Ähhh... wie soll Russland es ablehnen, dass eine Russin nach Willen der deutschen Behörden erst einmal in Russland bleiben soll?
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