Ich hatte mich auf dem Deutschen bezogen.....harald63 hat geschrieben:Ähhh... wie soll Russland es ablehnen, dass eine Russin nach Willen der deutschen Behörden erst einmal in Russland bleiben soll?Sibirier hat geschrieben:...und Russland kann wegen Fehlen von Einkommen dies auch ablehnen! Obwohl in Russland die Mindestvoraussetzung an das Existenzminimum geringer sind.... Ich glaube, Zejtnot hatte das mal gepostet....harald63 hat geschrieben: Wenn er Deutscher ist, kann er so oder so nicht nach Russland geschickt werden... Aber es kann sein, dass man es für zumutbar hält, dass die Frau erstmal in Russland leben soll...
Bei mir musste meine Frau auch für die ersten Monate ihre Verdienstbescheinigungen vorlegen, weil ich bei Beantragung des Vid (damals ging es noch sofort, ohne Rareshenije...) noch keine definitive Zusage hatte...

