jordin hat geschrieben:... Mehr Infos: Mein Verlobter lebt mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.
Ich habe jetzt überlegt ob wir uns den Passkram mit dem Namen erst sein lassen, sprich: Namen behalten nach Eheschließung und nach dem Urlaub ändern. Ich würde gern wissen ob es teurer wird oder genauso kosten wird wie gleich ändern?! ...
Die genauen russ. Bestimmungen kenne ich nicht. Aber wir hatten das in 2003 so praktiziert: Heirat in D (meine Fr. ist russ StAng.)
Sie reiste dann mit der AE im Reisepass (auf ihren Geburtsnamen ausgestellt) nach RUS und ließ sich einen neuen Inlandspass auf den neuen Namen und dem Vermerk über den Familienstand ausstellen.
Den Reisepass ließ sie vorerst unverändert, was auch niemanden störte (weder in D noch in RUS)
Erst als der Reisepass gegen Ende 2005 erneuert werden musste, ließ sie sich (in RUS) diesen auf unseren Ehenamen ausstellen.
Ärger gab es keinen.
Wir hatten nur von unserer ABH auf der AE den Zusatzvermerk anbringen lassen, dass der Nachname meiner Frau qua Heirat seit xx.xx.xxxx YYYZZZ lautet.
Reisen im Schengenraum sowie zw. D u. RUS waren damit kein Problem.
edit: Da war ein übler Vertippsler in meinem obigen Text, den ich hiermit getilgt habe.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)