justmee hat geschrieben:Eigentlich wollten wir die Eltern zur kirchlichen Trauung einladen, da die standesamtliche schon vorher stattfinden wird. Muss ich dann ein Termin der Kirche vorlegen bzw. hat das Aussicht auf Erfolg?
Warum so skeptisch? Also eine Hochzeit ist doch wirklich ein ehrenwerter Grund. Deine Schwiegereltern sind solide, kommen nur für zehn Tage, der Pfarrer kann sicher formlos die Trauung bestätigen, ... ich sehe da keinerlei Probleme und würde mich wirklich wundern, wenn solche Visa abgelehnt werden (Ausnahme: in der Vergangenheit gab es Visabetrug).
Deswegen aber wirklich ordentliche Bestätigungen einholen und alle gemeinsam zur Botschaft jagen!
Norbert hat geschrieben:Warum so skeptisch? Also eine Hochzeit ist doch wirklich ein ehrenwerter Grund. Deine Schwiegereltern sind solide, kommen nur für zehn Tage, der Pfarrer kann sicher formlos die Trauung bestätigen, ... ich sehe da keinerlei Probleme und würde mich wirklich wundern, wenn solche Visa abgelehnt werden (Ausnahme: in der Vergangenheit gab es Visabetrug).
Deswegen aber wirklich ordentliche Bestätigungen einholen und alle gemeinsam zur Botschaft jagen!
Ich will nur, dass alles so läuft, wie wir uns das vorstellen. Nicht dass dann im nachhinein die große Enttäuschung herrscht
Ich würde auch vorab bei der zuständigen Botschaft aus DE anrufen oder per Email den Sachverhalt schildern und fragen was evtl. noch gefordert werden kann. Lass Dich dort mit einem entscheidenden Beamten verbinden. Den Visaanträgen würde ich dann auch gleich ein Schreiben an diesen entscheidenden Beamten beilegen. Damit sich dieser Beamte an das Telefongespräch erinnert. Dann dürfte es wohl am sichersten sein.....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
bei den ganzen Überlegungen zur Beantragung eines finnischen Visums wollte ich fragen, wie das mit dem Hauptreiseziel geregelt wird. Gibt es da eine klare Definition, wie lange man sich in DE aufhalten darf, wenn das Visum für ein anderen Schengen-Staat ausgestellt wurde? Wie sieht es bei einem ein-Jahres-Visum aus, muss man immer durch den Staat einreisen, wo das Visum ausgestellt wurde?
Also da steht immer noch keine Angabe dazu, wie das Hauptreiseziel definiert wird. Zumindest ist jetzt klar, dass falls das Visum in einem Staat ausgestellt wurde, kann man bei der nächsten Einreise direkt in DE reinkommen
hindenburg hat geschrieben:Danke!Also da steht immer noch keine Angabe dazu, wie das Hauptreiseziel definiert wird. Zumindest ist jetzt klar, dass falls das Visum in einem Staat ausgestellt wurde, kann man bei der nächsten Einreise direkt in DE reinkommen
Zum Hauptreiseziel wurde im Forum schon viel diskutiert und das Ergebnis war nicht wirklich 1ßß% eindeutig. Ich denke, was NICHT sein sollte kam klarer raus als das was man darf. Man sollte NICHT in Visum vom Staat x holen und dort nicht einmal einreisen (oder nur ein paar Tage) und dann im Staat Y 2-3 Wochen Urlaub machen. Auch steht in dem Merkblatt auch nicht, dass man auch bei der ersten Einreise und eine logischen Begründung (z.B. Flug ins Land X ist billiger und liegt auch logisch zum Hauptreiseziel Y gelegen) nicht auch reingelassen wird. Schwammiger würde es zB bei einem Besuchsvisum, welches für einen Hochzeitsgast für´s Land X ausgestellt wird, dieser dann aber vielleicht noch einen Trip ins Land Y davor- oder dranhängen will. Nun kann argumentiert werden, dass hier natürlich die Hochzeit das wichtiger ist und man das Visum deshalb in X beantragt wurde. Von der Aufenthaltsdauer würde dann aber vielleicht der Trip nach Y länger gehen.
Letztendlich kommt es wohl eher auf den Grenzbeamten und eine logische Erklärung (die man vielleicht sogar noch mit einer Reservierung oder vorbezahlten Unterkunft belegen kann) an.
Andere Forummitglieder gehen da aber lieber den Weg des geringsten Widerstandes und beantragen generell in einem ´leichten´ Land (weil das ja immer so schön geklappt hat). Sollte es dann doch mal nicht klappen und ´auffliegen´ hilft dann aber ein ´Der XYZ aus dem Forum hat das aber auch immer so gemacht!´ recht wenig. XYZ muss die Folgen dann auch nicht ausbaden.
Soweit zu meinen Ansichten.
Irgendwie verstehe ich jetzt überhaupt nicht mehr die Fragestellung....
Sorry, wenn ich ein Schengen-Visum bzwi ich ein russisches Visum beantrage, dann plane ich es vorher... Ebenfalls habe ich es für das Schengenvisum für meine Frau gemacht... So, meine Frau hat ein Schengenvisum beantragt bei der dt. Botschaft, weil die 1. Reise nach DE geplant war, wir haben es ebenfalls für 3 Jahre erhalten, weil wir -wenn irgendwelche familiären Ereignisse geschehen- auch kurzfristig nach DE reisen können. Wir fliegen mind. 1 x im Jahr nach DE zu den Weihnachtsmärkten, jetzt waren wir dazwischen ebenfalls mit dem Visum 10 Tage in Griechenland, weil wir dort Urlaub gemacht haben. Insgesamt ist meine Frau 3 x nach DE a 4 Tage = 12 Tage geflogen und 1 x 10 Tage nach Griechenland... Das Hauptreisezeiel war geplant DE, sind auch dort mehr hingeflogen und haben uns dort aufgehalten....
So, wie ich hier mittlerweile den Thread verstehe, wollt Ihr einen Ratschlag haben, wie kann ich die Visenregelung umgehen, weil das dt. Konsulat irgendwelche zusätzlichen Dokumente verlangt, welche bem finnischen oder anderem Konsulat nicht verlangt werden und ich nun das Visum beim finnischen Konsulat beantrage, aber wie kann ich das erklären, dass der größte Aufenthalt in DE ist....
Wenn Ihr die Zeit habt, macht es ordentlich und gesetzlich. Beantrage die Visen im deutschen Konsulat, buche die Flüge direkt nacht DE, mach Dir keine Gedanken über "Hautpreiseziel, Einreiseland etc."...
Mann, beim deutschen Konsulat sitzen nur Monster am Fenster, die entscheidenden Beamten im Hintergrund sind Menschen, wie Du und ich....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Habe für meine Freundin aus Russland in Moskau eine VE gemacht und möchte einen begleit Brief hinzufügen.
Da ich mir aber nicht sicher bin wie ich so ein Brief verfassen soll werde ich es hier schreiben und hofe ihr könnt mir helfen dabei.
Sehr Geehrter Konsul,
Hiermit möchte ich meine freundin im September nach Deutschland einladen.
Wir haben uns im Internet in Mai letztes jahres könnengelernt und das erstes mal drei Monate später in Moskau getroffen.
Ich war bereits 7 mal in Moskau zur besuch bei meiner Freundin und möchte Sie jetzt im September für ein oder zwei Wochen nach Deutschland einladen.
Vorallem möchte ich ihr Traum erfühlen und das Schloss Neu Schwanstein in Bayern besichtigen.
Meine Freundin hat an der Moskauer Universität Ekonomie studiert und arbeitet zur zeit als Buchhalterin in einer Firma in Moskau.
Sie hat einen 6 jährigen Sohn der zur zeit bei ihrer Mutter lebt.
Ich bin mir der Verpflichtungen der Einladung bewusst und versichere das wir keine absichten haben die einreise Bestimmungen des Schengen Visums und der Bundes Republik Deutschland zu missbrauchen.
Mit Freundlichen Grüßen....
zurzeit
sieben Mal
Neuschwanstein
Ökonomie
sechsjährigen
des Schengen-Visums
Bundesrepublik
Absichten
versichere, dass
Einreisebestimmungen
freundlichen