@7punkt:
Ich habe in DK geheiratet und meine Ehe anschließend in D nachbeurkundet. Dafür brauchte ich die Geburtsurkunde und die entsprechende Übersetzung. Und zwar ohne Apostille. Ferner kenne ich eine Reihe weiterer Leute die in Deutschland geheiratet haben und keine Apostille für ihre Geburtsurkunde aus der UDSSR benötigt haben. Sie hatten allerdings auch den deutschen Pas.
bella_b33 hat geschrieben:
Wenn Die Aussage daß man zum Apostillieren nicht ins Ursprungsland oder wenigstens zur Botschaft des Landes muss, als falsch abstempelst, dann bleibt eben nichtmehr viel an Möglichkeiten über

, daher meine Frage!
Richtig, da bleiben nur noch zwei Möglichkeiten
1. Man bekommt in Deutschland eine Apostille für eine sovjetische Urkunde.
2. Man braucht keine Apostille.
Und jetzt kannst du dir überlegen welche davon Sinnvoll ist
Ich meinte mit meiner Antwort weiter oben also nicht, dass man nicht ins Ursprungsland zurück muss weil man die Apostille sonns wo herbekommt, sonndern weil man sie wahrscheinlich nicht braucht.