Wenn man das langsam liest und mitdenkt, ist das alles sehr logisch und sinnvoll. Aber wenn man es nur kurz überfliegt, will man nur noch schreien. :-PSibirier hat geschrieben:Die Einverständniserklärung wird vor einem Notar unterschrieben. Der Notar beurkundet, dass diese Person diese Unterschrift geleistet hat und das zuständige Gericht/Notarkammer apostilliert, dass die Unterschrift von einem registrierten Notar geleistet wurde....
Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil
Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil
- bella_b33
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Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil
Da gibts noch viel schlimmere Beiträgeharald63 hat geschrieben:Sibirier hat geschrieben:Aber wenn man es nur kurz überfliegt, will man nur noch schreien. :-P
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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andyk
Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil
Vielen Dank für eure Antworten.
Es ist ein beschwerlicher Weg, leider sind die zuständige ABH und das GK sehr sehr unfreundlich bei unserem Weg und jede Info muss man denen aus der Nase ziehen. Sehr sehr anstrengend das ganze und da wir das nicht hauptberuflich machen und nebenbei auch arbeiten müssen , macht es das ganze nicht einfacher.
Besten Dank soweit!
Es ist ein beschwerlicher Weg, leider sind die zuständige ABH und das GK sehr sehr unfreundlich bei unserem Weg und jede Info muss man denen aus der Nase ziehen. Sehr sehr anstrengend das ganze und da wir das nicht hauptberuflich machen und nebenbei auch arbeiten müssen , macht es das ganze nicht einfacher.
Besten Dank soweit!
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andyk
Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil
Selbstgeschrieben reicht nun doch nicht, das Konsulat möchte einen Formular, bzw. vorgefertigtes Muster, leider konnten Sie uns nicht sagen wo es dies gibt, wenn also jemand ein solches hat, dann würde ich mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.
- Zejtnot
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Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil
Geht doch einfach mal zu einem Notar, ich vermute dass es dafür auch bei denen Standardformulierungen gibt. (In Novosibirsk schreiben Notare sowieso nicht einfach rein, was Du willst. Sondern sie kennen die genaue Form, von der sie auch nicht abweichen wollen!) Da es häufiger Urlaubsreisen mit nur einem Elternteil gibt, wo auch einige Länder so einen Wisch wollen, gibt es da sicher eine Vorlage. Geändert wird dann nur der Reisezweck, von "Urlaub" zu "Übersiedlung".
Wenn das Konsulat selbst keine Vorlage hat, ist das zwar peinlich - zeigt aber, dass der Akzent nur auf notariell beglaubigt und nicht auf irgendeinem bestimmten Satz liegt.
Wenn das Konsulat selbst keine Vorlage hat, ist das zwar peinlich - zeigt aber, dass der Akzent nur auf notariell beglaubigt und nicht auf irgendeinem bestimmten Satz liegt.
- Sibirier
- Ehrenmitglied

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Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil
Zur allergrößten Not kannst Du aber auch mal, fragen. Sie wollen von Dir die Erklärung mit dem entsprechenden Formular. Aufgrund welcher Verordnung/Gesetz usw. wird dieses Form so verlangt und wenn das in einer Verordnung gibt, gibt es auch die Musterexemplare..... Sie können doch nicht einfach was verlangen und wissen selber nicht, was sie da verlangen.....andyk hat geschrieben:Selbstgeschrieben reicht nun doch nicht, das Konsulat möchte einen Formular, bzw. vorgefertigtes Muster, leider konnten Sie uns nicht sagen wo es dies gibt, wenn also jemand ein solches hat, dann würde ich mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
