Einladung,
Einladung,
Hallo,
Meine Freundin hat von einer Bekannte hier in Deutschland eine Einladung gekriegt.
Hab nun mehre Fragen. Muss Sie sich bei Ihrer Bekannten aufhalten oder kann Sie zu mir kommen?
Wie lange ist eine Einladung gültig? Visum hat Sie noch nicht beantragt, hat nur die Einladung jetzt gekriegt.
Wir wollten dann nach Dänemark fahren zwecks Heirat. Geht das ohne Problem?
Ich war schon jetzt bei Ihr gewesen. Und war gut. Was müsste man beachten? Hab auch schon mit Ihrer Bekannten gesprochen,
ich hole Sie von Flughafen ab. Ihre Bekannte hätte nichts dagegen wen Sie bei mir ist. Aber es gibt doch bestimmt einiges zu beachten?
Oder kann Sie vielleicht auch ein Heiratsvisum für Hier in Deutschland beantragen? Wie geschrieben Einladung hat Sie nun.
Meine Freundin hat von einer Bekannte hier in Deutschland eine Einladung gekriegt.
Hab nun mehre Fragen. Muss Sie sich bei Ihrer Bekannten aufhalten oder kann Sie zu mir kommen?
Wie lange ist eine Einladung gültig? Visum hat Sie noch nicht beantragt, hat nur die Einladung jetzt gekriegt.
Wir wollten dann nach Dänemark fahren zwecks Heirat. Geht das ohne Problem?
Ich war schon jetzt bei Ihr gewesen. Und war gut. Was müsste man beachten? Hab auch schon mit Ihrer Bekannten gesprochen,
ich hole Sie von Flughafen ab. Ihre Bekannte hätte nichts dagegen wen Sie bei mir ist. Aber es gibt doch bestimmt einiges zu beachten?
Oder kann Sie vielleicht auch ein Heiratsvisum für Hier in Deutschland beantragen? Wie geschrieben Einladung hat Sie nun.
Re: Einladung,
Hallo raim792,
wenn du von ´Einladung´ redest - meinst du dann die Verpflichtungserklärung (VE)?
Wenn ja: mit einer VE kann man innerhalb von 6 Monaten ein Visum beantragen (die Beantragung ist hier wichtig, nicht der Einreisezeitpunkt). Aber ich würde da auch nicht zu lange warten. Allgemein macht man einen VE ja auch nicht soooo weit im Vorfeld.
Ich hoffe ihr habt euch vorher Gedanken gemacht, was ihr eigentlich machen wollt .. und wann.
Zugegeben: den Eindruck habe ich nicht, sonst käme nicht zu diesem Zeitpunkt - nämlich nachdem man schon mal prophylaktisch eine Einladung für einen Besuch bei einer anderen Person ausstellen lassen hat - die Frage nach einem Verfahren für einen Heirat.
Zum Thema Heirat in Dänemark bzw Deutschland: nutze hier bitte die Suchfunktion und die FAQs (ganz oben bei den Themen hier im Unterforum Deutsch-Russische Partnerschaften/Ehen. Dazu wurde tonnenweise geschrieben. Das Suchwort Dänemark ist ja ziemlich spezifisch.
wenn du von ´Einladung´ redest - meinst du dann die Verpflichtungserklärung (VE)?
Wenn ja: mit einer VE kann man innerhalb von 6 Monaten ein Visum beantragen (die Beantragung ist hier wichtig, nicht der Einreisezeitpunkt). Aber ich würde da auch nicht zu lange warten. Allgemein macht man einen VE ja auch nicht soooo weit im Vorfeld.
Ich hoffe ihr habt euch vorher Gedanken gemacht, was ihr eigentlich machen wollt .. und wann.
Zugegeben: den Eindruck habe ich nicht, sonst käme nicht zu diesem Zeitpunkt - nämlich nachdem man schon mal prophylaktisch eine Einladung für einen Besuch bei einer anderen Person ausstellen lassen hat - die Frage nach einem Verfahren für einen Heirat.
Zum Thema Heirat in Dänemark bzw Deutschland: nutze hier bitte die Suchfunktion und die FAQs (ganz oben bei den Themen hier im Unterforum Deutsch-Russische Partnerschaften/Ehen. Dazu wurde tonnenweise geschrieben. Das Suchwort Dänemark ist ja ziemlich spezifisch.
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
Re: Einladung,
Verpflichtungserklärung. Die meinte ich. Hat Sie von Ihrer Bekannten. Das über die Bekannte jetzt läuft hat andere Gründe.
Ich hab meine Kündigung erhalten. Und jeder weiß das das noch schwieriger wird wen man sein Job verliert.
Ich hab meine Kündigung erhalten. Und jeder weiß das das noch schwieriger wird wen man sein Job verliert.
Re: Einladung,
Mal off-topic: habt Ihr denn Euch schon überlegt, was passieren kann, wenn Deine Frau nach der Eheschließung in DK nach RU zurückkommt und beim DE Konsulat das Familienzusammenführungsvisum beantrag. Es wird ganz bestimmt gefragt, wie sie geheiratet hat, wieso DK, und WARUM mit dem Besuchervisum, welches man anhand der privaten VE der Bekannten mit dem Zweck der Reise "Besuch" gekriegt hat? Ich glaube nicht, dass Eure Bekannte dann nochmals jemandem eine VE machen kann
Im Prinzip geht es dann um eine Lüge mit Absicht, was beim DE Konsulat sehr ernste Konsequenzen haben kann....Für alle Beteligten...
Ach übrigens, wenn Du keinen Job hast, kann Deine Frau keine Aufenthaltserlaubnis in DE kriegen, wenn ich mich jetzt nicht täusche..
7punkt
Ach übrigens, wenn Du keinen Job hast, kann Deine Frau keine Aufenthaltserlaubnis in DE kriegen, wenn ich mich jetzt nicht täusche..
7punkt
Zuletzt geändert von 7punkt am 05 Mai 2010, 13:39, insgesamt 2-mal geändert.
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
- Sibirier
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- Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast
Re: Einladung,
Sie kann, da Arbeitslosengeld nicht als Hartz IV zählt. Aber auch bei Hartz IV könnte man FZF machen, nur es wird evtl. langwieriger.... Aber es kommt immer auf die ABH an......7punkt hat geschrieben:Ach übrigens, wenn Du keinen Job hast, kann Deine Frau keine Aufenthaltserlaubnis in DE kriegen, wenn ich mich jetzt nicht täusche..7punkt
Eine Frage ist überhaupt, spricht Sie deutsch, denn sie muss eh den Sprachtest vorweisen.....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Einladung,
Achsoo, das wusste ich nicht so genau. Sorry für Desinformation.Sibirier hat geschrieben:Sie kann, da Arbeitslosengeld nicht als Hartz IV zählt. Aber auch bei Hartz IV könnte man FZF machen, nur es wird evtl. langwieriger.... Aber es kommt immer auf die ABH an...........7punkt hat geschrieben:Ach übrigens, wenn Du keinen Job hast, kann Deine Frau keine Aufenthaltserlaubnis in DE kriegen, wenn ich mich jetzt nicht täusche.
7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Re: Einladung,
Und auf die deutsche Staatsbürgerschaft.Sibirier hat geschrieben: Aber auch bei Hartz IV könnte man FZF machen, nur es wird evtl. langwieriger.... Aber es kommt immer auf die ABH an......
Re: Einladung,
Ja Sie spricht Perfekt Deutsch. Bestimmt besser als viele Deutsche selber. Auch schreiben aber das geht so.
Also Ratet Ihr nicht Heiraten? Nur das wir uns treffen und sehen wieder.
Verpflichtungserklärung von der Bekannten nicht ausnutzen.
Also Ratet Ihr nicht Heiraten? Nur das wir uns treffen und sehen wieder.
Verpflichtungserklärung von der Bekannten nicht ausnutzen.
- Sibirier
- Ehrenmitglied

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- Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
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Re: Einladung,
Also, läßt Du Dich von anderen "betraschen", ob geheiratet werden soll oder nicht?
Wir wissen doch gar nicht "schnell" Ihr zusammenkommen wollt....
Wir wissen doch gar nicht "schnell" Ihr zusammenkommen wollt....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Einladung,
Ob Du heiratest oder nicht, ist doch Deine Entscheidung. Da helfen Dir unbekannte Forumler aber kaumraim792 hat geschrieben:...Also Ratet Ihr nicht Heiraten?..
Ich würde aber in RU heiraten (ich gehe mal davon aus, dass es um eine russische Staatsangehörige geht mit Wohnsitz auch in Russland). Ist der einfachste, kürzeste und legale Weg m.E.
Deine Zukünftige geht zum Standesamt in RU, fragt nach Unterlagen, die man von Dir gefordert werden.
Du sammelst die Papiere, besorsgt Dir ein RU Touristenvisum. Kommst nach RU, heiratest, reist ab.
Die Frau beantragt FZF und kommt zu Dir nach DE. Einfach und schmerzlos.
Alle Infos gibt es auf der Seite der DE Botschaft in Moskau.
7punk
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"


