Frage zur Apostille

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azazello
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Frage zur Apostille

Beitrag von azazello »

Hallo,
zum Heiraten mit einer russischer Frau brauche ich anscheinend, laut dem, was die russischen Behörden sagen, eine Urkunde, wo man begläubigt, dass ich nicht schon verheiratet bin. Diese Urkunde muss von einer Apostille begleitet werden. Nun, ich wohne in München, die Urkunde ist die Aufenthaltsbescheinigung, und die kriege ich beim Kreisverwaltungsreferat, aber wohin soll ich mich begeben, um die Apostille zu beantragen?

Danke sehr.
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werner
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Re: Frage zur Apostille

Beitrag von werner »

Die Apostille kannst Du bei Deinem Regierungspräsidium beantragen. Per Nachnahme bekommst Du die Dokumente wieder
nach Hause geschickt. Deine post dorthin solltest Du per Einschreiben schicken.
Ansonsten frage bitte nach in Deinem Standesamt vor Ort.

Mit besten Grüßen von Werner
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"Uns findet man in jedem Winkel der Erde, wir sind im Auftrag des Herr`n"
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7punkt
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Re: Frage zur Apostille

Beitrag von 7punkt »

Die Suchfunktion nutzen hilft manchmal auch.....
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=6982

7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
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Sibirier
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Re: Frage zur Apostille

Beitrag von Sibirier »

Frage beim "Kreisverwaltungsreferat" (bei uns heißt das Einwohnermeldeamt...) nach, die wissen das. Auch solltest Du Dich vergewissern, dass bei der Wohnsitzbescheinigung jemand unterschreibt, dessen Unterschrift auch bei "übergeordneten" Behörde hinterlegt ist. Sonst könnte es länger dauern...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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zimdriver
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Re: Frage zur Apostille

Beitrag von zimdriver »

... die Stelle, die die Urkunde ausstellt, sagt auch, welche die übergeordnete Behörde zur Überbeglaubigung ist ...
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Zejtnot
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Re: Frage zur Apostille

Beitrag von Zejtnot »

zimdriver hat geschrieben:... die Stelle, die die Urkunde ausstellt, sagt auch, welche die übergeordnete Behörde zur Überbeglaubigung ist ...
Richtig. Denn dies ist in jedem Bundesland anders, weswegen ein Tipp aus Sachsen möglicherweise falsch ist.
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