Hallo HaJoVa.HaJoVa hat geschrieben:@zeppelin
das ist eben in NRW das Problem. Es ist nicht möglich aufgrund des Diploms als Feldscher eine verkürzte Ausbildung (1 Jahr) mit einem staatlichen Abschluss zu machen. Und das obwohl das Arbeitsbuch eindeutig beweist, das man über 20 Jahr nur als Krankenschwester bzw. Stationsschwester gearbeitet hat.
Die Begründung hierfür lautet, dass die Ausbildung zum Feldscher höherwertig ist, als die Ausbildung zur exam. Krankenpflegerin in DE. Man kann aber aufgrund des Diploms eine verkürzte Ausbildung (1 Jahr) zur exam. Altenpflegerin machen. In meine Augen ist das Paradox.
@bella_b33
Du willst doch RU nicht mit Zimbabwe vergleichen!
Eine Ungerechtigkeit sehe ich hier auch in der Behandlung von EU-Bürgern und Non EU-Bürgern. Wer sagt mir denn, dass die Ausbildung in Polen, Estland etc. genauso gut wie die in DE ist? Als EU-Bürger wird meine Ausbildung nämlich anerkannt.
Ich wollte die Dinge wie sie sind nicht unbedingt verteidigen; heiße sie auch nicht in jedem Falle gut.
Meine Frau hat z.B. ein russ. Diplom als Sprachlehrerin, mit dem sie hier gar nichts anfangen kann.
Bzgl. Deiner Äußerungen an bella_b33: Um in die EU zu gelangen, müssen die Beitrittsstaaten u.a. auch Prüfungsstandards für bestimmte Berufe nachweisen. Das betrifft insbesondere sicherheitsrelevante Berufe.
Da RUS leider auch dafür bekannt ist, dass man so ziemlich jedes Dokument kaufen kann und es von dort i.d.R. keine qualifizierten Arbeitszeugnisse gibt, gelten Qualifikationen von dort hier eben als nicht besonders vertrauenswürdig.
Deine Fähigkeiten will ich hiermit nicht anzweifeln, sondern Dir nur die Sachlage erläutern.
Mir geht es ganz ähnlich. Ich verfüge über diverse Berufsabschlüsse aus der DDR, die mir leider gar nichts nichts nutzen.
Es ist halt so: Man muss ggf. eine entsprechende Ausbildung - womöglich verkürzt - nachholen.
Gruß,
Z.


