Visum zur Eheschließung: Krankenversicherung?
Visum zur Eheschließung: Krankenversicherung?
Hallo zusammen,
Zeppelin schreibt in seiner lobenswerten FAQ zur Eheschließung in Deutschland (http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=6594):
Visum zur Eheschließung:
[...] Das Formular für den Visaantrag ist nicht speziell für ein solches "Heiratsvisum" ausgelegt. Es taucht immer wieder die Frage auf, was man bei der "beabsichtigten Aufenthaltsdauer" eintragen soll. Dort kann man getrost die vorgegebenen Antwortoptionen streichen und "dauerhaft" hinschreiben.
Frage:
Wird hier nun "dauerhaft" eingetragen- wie verhält es sich dann mit der Krankenversicherung? Wird eine Reiseversicherung für 3 Monate im Antragsverfahren akzeptiert? Ich kann meine russische Blume ja schlecht bereits jetzt in der deutschen Krankenkasse versichern. Ein spitzfindiger Beamter könnte aber aus meiner Sicht beim Vermerk "Dauerhaft" auch einen Nachweis über eine dauerhafte Krankenversicherung in D fordern.
Danke für jeden Hinweis!
PS: Ich denke schon wie ein Botschaftsbeamter- ist das nun gut oder nicht? :-)))
Zeppelin schreibt in seiner lobenswerten FAQ zur Eheschließung in Deutschland (http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=6594):
Visum zur Eheschließung:
[...] Das Formular für den Visaantrag ist nicht speziell für ein solches "Heiratsvisum" ausgelegt. Es taucht immer wieder die Frage auf, was man bei der "beabsichtigten Aufenthaltsdauer" eintragen soll. Dort kann man getrost die vorgegebenen Antwortoptionen streichen und "dauerhaft" hinschreiben.
Frage:
Wird hier nun "dauerhaft" eingetragen- wie verhält es sich dann mit der Krankenversicherung? Wird eine Reiseversicherung für 3 Monate im Antragsverfahren akzeptiert? Ich kann meine russische Blume ja schlecht bereits jetzt in der deutschen Krankenkasse versichern. Ein spitzfindiger Beamter könnte aber aus meiner Sicht beim Vermerk "Dauerhaft" auch einen Nachweis über eine dauerhafte Krankenversicherung in D fordern.
Danke für jeden Hinweis!
PS: Ich denke schon wie ein Botschaftsbeamter- ist das nun gut oder nicht? :-)))
- Sibirier
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Re: Visum zur Eheschließung: Krankenversicherung?
Hier "beisst" sich wohl die Katze in den Schwanz....
Ich gehe davon aus, dass Du sie zuerst in Deiner privaten Krankenversicherung versichern musst (eine Reisekrankenversicherung sollte wohl nicht zählen, da sie keine Reise macht, sondern "umzieht"...). Wenn Du Sie dann als "geringfügige" Beschäftigte in Deinem Unternehmen einstellst, wird sie "pflichtversichert" in der gesetzlichen KV und Du kannst sie bei der privaten KV wieder abmelden...
Ich gehe davon aus, dass Du sie zuerst in Deiner privaten Krankenversicherung versichern musst (eine Reisekrankenversicherung sollte wohl nicht zählen, da sie keine Reise macht, sondern "umzieht"...). Wenn Du Sie dann als "geringfügige" Beschäftigte in Deinem Unternehmen einstellst, wird sie "pflichtversichert" in der gesetzlichen KV und Du kannst sie bei der privaten KV wieder abmelden...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Visum zur Eheschließung: Krankenversicherung?
@Sibirier
Die Katze beißt sich aber nochmals in den Schwanz: Ich kann meine Zukünftige erst dann in D außerhalb einer Reisekrankenversicherung versichern, wenn sie in Deutschland gemeldet bzw. die Heirat vollzogen ist.
Wäre es nicht folgerichtiger, im Visum tatsächlich nur einen Zeitraum von 3 Monaten anzugeben? Oder ist DIESES Visum die "letzte Instanz" zur Genehmigung des dauerhaften Aufenthaltes als Ehefrau? Muss nach der Heirat keine weitere Beantragung mehr erfolgen, so daß dort dann die dauerhafte Krankenversicherung anzugeben wäre?
Fragen über Fragen :-)
Die Katze beißt sich aber nochmals in den Schwanz: Ich kann meine Zukünftige erst dann in D außerhalb einer Reisekrankenversicherung versichern, wenn sie in Deutschland gemeldet bzw. die Heirat vollzogen ist.
Wäre es nicht folgerichtiger, im Visum tatsächlich nur einen Zeitraum von 3 Monaten anzugeben? Oder ist DIESES Visum die "letzte Instanz" zur Genehmigung des dauerhaften Aufenthaltes als Ehefrau? Muss nach der Heirat keine weitere Beantragung mehr erfolgen, so daß dort dann die dauerhafte Krankenversicherung anzugeben wäre?
Fragen über Fragen :-)
- Sibirier
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Re: Visum zur Eheschließung: Krankenversicherung?
Also ich gehe davon aus, dass Ihr das Heiratsvisum mit Familienzusammenführung gleichzeitig macht....dann "müsste so ein Wisch" Deiner privaten KV ausreichen, die besagt, dass mit Einreise nach DE die zukünftige Ehefrau versichert ist.....
Wenn jedoch nur Heiratsvisum ohne FZF, dann müsste eine ReiseKV ausreichen....
Aber das kläre besser mit Eurer ABH bzw. der Botschaft/Konsulat ab.....
Wenn jedoch nur Heiratsvisum ohne FZF, dann müsste eine ReiseKV ausreichen....
Aber das kläre besser mit Eurer ABH bzw. der Botschaft/Konsulat ab.....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Visum zur Eheschließung: Krankenversicherung?
@Sibirier
Danke für Deine Info. Ich muß zugeben, daß ich nun etwas verwirrt bin. Ist es empfehlenswert und möglich, beide Prozeduren gleich auf einmal durchzuführen ("Heiratsvisum" + FZF)? Bislang ging ich davon aus, daß zunächst das Visum zur Eheschließung und erst nach der Heirat FZF beantragt wird. Muss meine Auserwählte in diesem Fall für das FZF nochmals nach Russland reisen oder geht das dann komplett von Deutschland aus?
Ich habe schon einiges im Forum gelesen, aber so richtig schlau bin ich zu dieser Frage nicht geworden. Die Frage mit der Krankenversicherung wurde übrigens hier beantwortet: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=7960.
Viele Grüße,
cdev
Danke für Deine Info. Ich muß zugeben, daß ich nun etwas verwirrt bin. Ist es empfehlenswert und möglich, beide Prozeduren gleich auf einmal durchzuführen ("Heiratsvisum" + FZF)? Bislang ging ich davon aus, daß zunächst das Visum zur Eheschließung und erst nach der Heirat FZF beantragt wird. Muss meine Auserwählte in diesem Fall für das FZF nochmals nach Russland reisen oder geht das dann komplett von Deutschland aus?
Ich habe schon einiges im Forum gelesen, aber so richtig schlau bin ich zu dieser Frage nicht geworden. Die Frage mit der Krankenversicherung wurde übrigens hier beantwortet: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=7960.
Viele Grüße,
cdev
- Sibirier
- Ehrenmitglied

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Re: Visum zur Eheschließung: Krankenversicherung?
Das idiotische ist, dass bei einem "reinen" Heiratsvisum z. B. auch der Sprachtest etc. gefordert wird, obwohl der russ. Partner evtl. nur für 1-2 Wochen nach DE kommt um zu heiraten (lt. Merkblätter)....Aber man kann eigentlich so etwas auch nur mit einem Touristenvisum machen....
Wenn Heirat mit FZF beantragt wird, dann wir alles vorher überprüft und Ihr habt weniger Schwierigkeiten "danach". Nach Überprüfung des Konsulaes und der ABH wird das Visum erteilt, Deine Braut reist nach DE, Ihr heiratet dort und nach Eheschließung bekommt Deien Frau "umgehend" die Aufenthaltsgenehmigung in den russischen Reisepass gestempelt...(keine Rückreise erforderlich....).
Wenn Heirat mit FZF beantragt wird, dann wir alles vorher überprüft und Ihr habt weniger Schwierigkeiten "danach". Nach Überprüfung des Konsulaes und der ABH wird das Visum erteilt, Deine Braut reist nach DE, Ihr heiratet dort und nach Eheschließung bekommt Deien Frau "umgehend" die Aufenthaltsgenehmigung in den russischen Reisepass gestempelt...(keine Rückreise erforderlich....).
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Zeppelin
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Re: Visum zur Eheschließung: Krankenversicherung?
Deine Befürchtung ist berechtigt, aber im Zusammenhang des gesamten Verfahrens unlogisch bzw. unbegründet.cdev hat geschrieben:... Frage:
Wird hier nun "dauerhaft" eingetragen- wie verhält es sich dann mit der Krankenversicherung? Wird eine Reiseversicherung für 3 Monate im Antragsverfahren akzeptiert? Ich kann meine russische Blume ja schlecht bereits jetzt in der deutschen Krankenkasse versichern. Ein spitzfindiger Beamter könnte aber aus meiner Sicht beim Vermerk "Dauerhaft" auch einen Nachweis über eine dauerhafte Krankenversicherung in D fordern.
Das Visum zur Eheschließung benötigt zunächst mal nur eine Reisekrankenversicherung.
Die Grundlage für einen Daueraufenthalt wird ja schließlich erst durch die tatsächliche Heirat (das JA-Wort) geschaffen. Sollte dieses doch nicht gegeben werden, erübrigt sich die Frage nach einer dauernden KV in D, weil dann nach Ablauf der Gültigkeit des Visums ohnehin Ausreisepflicht besteht.
Eure Heiratsabsicht zweifle ich mal nicht an! Deshalb rate ich Dir, Dich zu erkundigen, ob eine gesetzliche KV Deine künftige Gattin aufnehmen würde, auch wenn sie zunächst evtl. nur ein geringfügiges Arbeitsverhältnis bekäme bzw. auf Harz IV (ALG II) angewiesen wäre.
An Deiner bzw. ihrer Stelle würde ich sie nach der Eheschließung direkt als "arbeitssuchend" bei der ARGE anmelden. Dann würde dort Eurer konkreter Einzelfall geprüft.
Daraus ergibt sich dann, welcher KV-Status möglich ist.
Zumindest ist es nicht verkehrt, sich den 'worst case' vorzustellen.cdev hat geschrieben:...PS: Ich denke schon wie ein Botschaftsbeamter- ist das nun gut oder nicht? :-)))
Aber man sollte nicht in Panik verfallen, sondern realistisch bleiben und sich mit den Regeln befassen.
"Familienversicherung" bei einer privaten KV ist wohl eher unwahrscheinlich. Aber anerkannte Arbeitssuchende werden IMHO in die GKV aufgenommen und bekommen ihre Beitragsanteile (vorererst) auch von der ARGE.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: Visum zur Eheschließung: Krankenversicherung?
Mal unwissend gefragt: so etwas gibt esSibirier hat geschrieben:..Wenn Heirat mit FZF beantragt wird, ...
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
Re: Visum zur Eheschließung: Krankenversicherung?
Du erhälst ja erstmal nur ein Visum. Die eigentliche FZF, also die Ausstellung einer Aufenthaltserklaubnis führt dann in D die Ausländerbehörde durch. Und DIE macht das natürlich erst nach dem eigentlichen Ja-Wort.wolk0815 hat geschrieben:Mal unwissend gefragt: so etwas gibt esSibirier hat geschrieben:..Wenn Heirat mit FZF beantragt wird, ...Hätte gedacht so etwas gibt es garnicht, da ja bei einer erst geplanten Heirat eine entscheidende Bedingungen für das FZF-Verfahren (nämlich das eigentliche JA-Wort) noch nicht gegeben ist und daher der Antrag nicht gestellt werden könnte. Wohlgemerkt: ich bezweifel es nicht prinzipiell. wundere mich nur mit meinem Laienverständnis der Sache.
Wird die Hochzeit abgeblasen, so endet die Gültigkeit des Visums nach 3 Monaten (oder so) und man muss ausreisen.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
Re: Visum zur Eheschließung: Krankenversicherung?
Ich ging dann fälschlicherweise von einem FZF-Visum aus. Ich nahm dann an, dass der Antrag dazu ich dann nicht gleich angenommen würde, da man ja noch nicht verheiratet ist. Naja, daran das man dann bei Heirat in D das über die ABH machen kann, habe ich nicht gedacht.
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