Nationales Visum - FZF - Krankenversicherung??
Nationales Visum - FZF - Krankenversicherung??
Ich reise im Juli mit meinem russischen Mann endgültig nach Deutschland aus.
Wir haben für ihn ein Nationales Visum beantragt.
Die Ausländerbehörde will dann in Deutschland für seine Aufenthaltserlaubnis von mir einen Einkommensnachweis, einen Wohnraumnachweis und einen Nachweis der Krankenversicherung.
Ich bin auslandskrankenversichert, also nicht mehr in einer deutschen gesetzlichen oder privaten KV.
Mein Mann hat eine Reisekrankenversicherung bis September abgeschlossen.
Mein neuer Arbeitsvertrag ist ab 1. September, in die gesetzliche KV kann ich (und damit mein Mann als Familienmitversicherter) also erst ab September.
Könnte das Probleme geben? Hat jemand Erfahrungswerte?
Wir haben für ihn ein Nationales Visum beantragt.
Die Ausländerbehörde will dann in Deutschland für seine Aufenthaltserlaubnis von mir einen Einkommensnachweis, einen Wohnraumnachweis und einen Nachweis der Krankenversicherung.
Ich bin auslandskrankenversichert, also nicht mehr in einer deutschen gesetzlichen oder privaten KV.
Mein Mann hat eine Reisekrankenversicherung bis September abgeschlossen.
Mein neuer Arbeitsvertrag ist ab 1. September, in die gesetzliche KV kann ich (und damit mein Mann als Familienmitversicherter) also erst ab September.
Könnte das Probleme geben? Hat jemand Erfahrungswerte?
- Sibirier
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Re: Nationales Visum - FZF - Krankenversicherung??
Ich denke eher nur Erklärungsbedarf an die ABH.... Wenn Du den Arbeitsvertrag schon vorlegen kannst....
Bist Du vorher noch einmal in DE? Vielleicht kannst Du ja schon einen Mitgliedsantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen und die Stellen Dir dann schon eine Bescheinigung aus....
Bist Du vorher noch einmal in DE? Vielleicht kannst Du ja schon einen Mitgliedsantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen und die Stellen Dir dann schon eine Bescheinigung aus....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Nationales Visum - FZF - Krankenversicherung??
Wie so oft in diesem Forum, gilt auch in diesem Fall: Immer den fragen, der die Entscheidung trifft. Hier also die Krankenkasse.Sibirier hat geschrieben:Ich denke eher nur Erklärungsbedarf an die ABH.... Wenn Du den Arbeitsvertrag schon vorlegen kannst....
Bist Du vorher noch einmal in DE? Vielleicht kannst Du ja schon einen Mitgliedsantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen und die Stellen Dir dann schon eine Bescheinigung aus....
In Deutschland wird man erst ab dem Datum der Anmeldung bei der Meldebehörde (Bürgerbüro o.ä.) krankenversichert. Grundlage bei der Meldebehörde sind der Mietvertrag und der Tag des Einzugs, sonst keine Anmeldung und keine Eintragung im Personalausweis oder einem anderen Dokument. Eine vorherige Antragstellung bei einer Krankenkasse ist nicht möglich. Der Tag der Antragstellung bei der Krankenkasse - nach der Anmeldung bei der Behörde! - ist gleichzeitig der Tag des Beginns der Krankenversicherung.
Zur deutschen Krankenversicherung gibt es ein anderes Forum, in dem kompetente Fachleute verbindliche Auskunft erteilen.
Das von mir Dargelegte beruht auf einen langen Streit, den ich mit dem Vorstand der Berliner AOK auszufechten hatte.
Re: Nationales Visum - FZF - Krankenversicherung??
@Herlit
In Deutschland gemeldet bin ich ja (mit Erstwohnsitz). Ich bin z.Z. noch auslandskrankenversichert (gilt für Deutschland 3 Monate pro Jahr) und kann damit die Zeit in Deutschland bis zu meinem neuen Arbeitsvertrag ab 1.09. überbrücken. Nur halt meinen Mann nicht mitversichern.
Mit meinem Arbeitsvertrag zur KV laufen könnte ich also... Fragt sich nur, ob die eine "Absichtserklärung" rausrücken ("wir werden Sie in 10 Wochen versichern...")
Weiss den niemand, ob sich die Ausländerbehörde bei Familienzusammenführungen bei der Aufenthaltserlaubnis quer stellt, wenn der Ausländer vorläufig nur eine Reisekrankenversicherung hat?
In Deutschland gemeldet bin ich ja (mit Erstwohnsitz). Ich bin z.Z. noch auslandskrankenversichert (gilt für Deutschland 3 Monate pro Jahr) und kann damit die Zeit in Deutschland bis zu meinem neuen Arbeitsvertrag ab 1.09. überbrücken. Nur halt meinen Mann nicht mitversichern.
Mit meinem Arbeitsvertrag zur KV laufen könnte ich also... Fragt sich nur, ob die eine "Absichtserklärung" rausrücken ("wir werden Sie in 10 Wochen versichern...")
Weiss den niemand, ob sich die Ausländerbehörde bei Familienzusammenführungen bei der Aufenthaltserlaubnis quer stellt, wenn der Ausländer vorläufig nur eine Reisekrankenversicherung hat?
- Sibirier
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Re: Nationales Visum - FZF - Krankenversicherung??
@Aniki: Also ich kenne es mit der gesetzlichen KV so, dass man einen Antrag stellen kann, ab 01.09. bei dieser Krankenkasse Mitglied zu werden. Die stellen i. d. R. sofort eine Bescheinigung aus, dass Du ab dem 01.09. bei denen versichert bist (diese Bescheinigung ist normal für den AG gedacht, damit der die entsprechenden An- und Abmeldungen durchführt).
Dann brauchst Du eigentlich nur noch die Krankenkasse zu bitte, eine Bescheinigung auszustellen, wenn Dein Mann aus Russland "nachzieht" automatisch per Antrag in die Familienversicherung von Dir aufgenommen wird....
Bei Deiner 2. Frage habe ich selbstverständlich keine Erfahrung....
Dann brauchst Du eigentlich nur noch die Krankenkasse zu bitte, eine Bescheinigung auszustellen, wenn Dein Mann aus Russland "nachzieht" automatisch per Antrag in die Familienversicherung von Dir aufgenommen wird....
Bei Deiner 2. Frage habe ich selbstverständlich keine Erfahrung....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Nationales Visum - FZF - Krankenversicherung??
@Sibirier - Das klingt interessant, das werde ich mal prüfen - Danke ![Danke [Danke]](./images/smilies/dankeschoen.gif)
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Zeppelin
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Re: Nationales Visum - FZF - Krankenversicherung??
Kommt offenbar auf die KK an.Aniki hat geschrieben:... Mit meinem Arbeitsvertrag zur KV laufen könnte ich also... Fragt sich nur, ob die eine "Absichtserklärung" rausrücken ("wir werden Sie in 10 Wochen versichern...")
Meine ist (seit 20 Jahren) die TK und die hat das für meine Frau problemlos getan. Ich weiß den Text nicht mehr, aber sinngemäß wurde die sofortige Familienversicherung zugesagt, sobald Ehe geschlossen und Wohnsitz angemeldet ist.
Damit war unsere ABH absolut zufrieden.
Weiß ich nicht, glaub ich aber auch nicht; schon gar nicht in Verbindung mit der o.g. Vorabbescheinigung.Weiss den niemand, ob sich die Ausländerbehörde bei Familienzusammenführungen bei der Aufenthaltserlaubnis quer stellt, wenn der Ausländer vorläufig nur eine Reisekrankenversicherung hat?
Ruf doch einfach mal Deine KV an, wie die verfährt. Falls die nicht wollen, gehst Du halt zu einer, die Mitgliederorientierter ist.
TK kann ich nur empfehlen. Die zicken nie rum, wenn es um die Übernahme von Leistungen geht oder halt solchen Fragen wie mit der Fam.-Versicherung für nachziehende Ehegatten und Kinder.
Das entspricht also dem, was Sibirier schrieb.
Gruß,
Z.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: Nationales Visum - FZF - Krankenversicherung??
UPD - Reisekrankenversicherung reicht lt. Ausländerbehörde definitiv nicht als Grundlage für die Aufenthalsgenehmigung.
Zeppelin - danke! Mit der TK habe ich gesprochen - freiwillige Krankenversicherung ohne Aufenthaltsgenehnmigung geht nur für EU-Ausländer. Für Russen also nicht...
Zeppelin - danke! Mit der TK habe ich gesprochen - freiwillige Krankenversicherung ohne Aufenthaltsgenehnmigung geht nur für EU-Ausländer. Für Russen also nicht...
- Sibirier
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Re: Nationales Visum - FZF - Krankenversicherung??
Konntest Du der TK nicht abringen, dass wenn die ABH die Aufenthaltsgenehmigung gibt, Dein Mann sofort in die "Familienversicherung" aufgenommen wird, bzw. werden kann? Denn bisher war es doch so, dass die KV das dann nicht absagen kann (ich meine Familienversicherung...).
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Nationales Visum - FZF - Krankenversicherung??
Ich bin ja noch nicht in der TK drin, sondern komme erst in gut 2 Monaten rein, wenn mein neuer Arbeitsvertrag in Deutschland gültig wird. Ab dann kann ich meinen Mann erst familienmitversichern.Sibirier hat geschrieben:Konntest Du der TK nicht abringen, dass wenn die ABH die Aufenthaltsgenehmigung gibt, Dein Mann sofort in die "Familienversicherung" aufgenommen wird, bzw. werden kann? Denn bisher war es doch so, dass die KV das dann nicht absagen kann (ich meine Familienversicherung...).
Die TK würde eine Absichtserklärung geben, uns aufnehmen zu wollen, aber das reicht der Ausländerberhörde nicht.