zimdriver hat geschrieben:Erstens: Stelle keine Behauptungen in den Raum, die Du nicht belegen kannst! Da gibt es weder Bakschisch noch langjährige Beziehungen, sondern ganz einfach Gesetze, an die zu halten wir gewohnt sind.
Woher weisst Du denn das, eben hast Du doch noch glaubwuerdig mitgeteilt, das Du die Gesetze nicht kennst. Nicht nur das, Du liest ueberhaupt wenig sorgfaeltig, sonst haettest Du bemerkt, dass ich im Gegensatz zu Dir keine Behauptung aufgestellt habe, sondern lediglich eine Moeglichkeit in den Raum gestellt habe.
Zweitens: m1009 ist mein Kollege und hat die gleiche Office Managerin. Das ist das Gefährliche an Foren ...
Unverstaendlich! Wie m1009 mitgeteilt hat, liest er russische Gesetze im Gegensatz zu Dir, und zwar gruendlich...
Drittens: Was hat die jährliche Quote mit der Aufenthaltserlaubnis gemeinsam? Es gibt eine Quote für die Arbeitserlaubnis, es gibt Bedingungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Beides ist nicht miteinander verbunden, da bei Quote und Arbeitserlaubnis ein Arbeitsvisum erstellt wird und bei vorliegender Aufenthaltserlaubnis niemand irgendeiner Arbeit nachgehen muss, wenn er/ sie nicht will.
Das belegt erneut, dass Du das russische Auslaenderrecht nur vom Hoerensagen kennst. Es gibt eine jaehrliche Quote fuer zeitweilige Aufenthaltsgenehmigungen und eine (natuerlich andere) jaehrliche Quote fuer die Beschaeftigung auslaendischer Arbeitskraefte. Auch ein vielbeschaeftigter Moderator haette das zumindest aus der vorangehenden Diskussion verstehen koennen, wenn er etwas sorgfaeltiger lesen wuerde. Lass Dir das mal von m1009 oder von Deiner Office-Managerin erklaeren, einer von beiden wird doch den Passus im Auslaendergesetz als relevant erkannt haben.