Heirat meiner schwangeren russischen Verlobten
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ocidho
Heirat meiner schwangeren russischen Verlobten
Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen auf die Sprünge helfen da ich noch nicht schlüssig bin was denn jetzt in meiner Situation am besten ist, erst mal ein bisschen was zu meiner Vorgeschichte.
Ich bin jetzt seit 2 Jahren fast auf den Tag genau mit meiner russischen (mittlerweile) Verlobten zusammen und sie ist auch schwanger von mir, das Kind kommt im Oktober zur Welt und ich bin jetzt am hin und her rätseln was denn in unserer Situation das beste ist, sie will auf jedenfall mit mir hier in Deutschland leben aber heirate ich sie nun besser in Deutschland, was ich alles brauche weis ich von meiner ABH, oder ist es besser sie in Russland zu Heiraten und dann ein Visum auf FZF zu stellen ? Bzw. ich habe von einigen Bekannten gehört die auch Frauen ausserhalb der EU geheiratet haben das es besser sei im Ausland zu Heiraten als in Deutschland und dann das Visum für FZF zu beantragen --- Worin bestehen denn die genauen Unterschiede hierbei ?
Danke für eure Hilfe
ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen auf die Sprünge helfen da ich noch nicht schlüssig bin was denn jetzt in meiner Situation am besten ist, erst mal ein bisschen was zu meiner Vorgeschichte.
Ich bin jetzt seit 2 Jahren fast auf den Tag genau mit meiner russischen (mittlerweile) Verlobten zusammen und sie ist auch schwanger von mir, das Kind kommt im Oktober zur Welt und ich bin jetzt am hin und her rätseln was denn in unserer Situation das beste ist, sie will auf jedenfall mit mir hier in Deutschland leben aber heirate ich sie nun besser in Deutschland, was ich alles brauche weis ich von meiner ABH, oder ist es besser sie in Russland zu Heiraten und dann ein Visum auf FZF zu stellen ? Bzw. ich habe von einigen Bekannten gehört die auch Frauen ausserhalb der EU geheiratet haben das es besser sei im Ausland zu Heiraten als in Deutschland und dann das Visum für FZF zu beantragen --- Worin bestehen denn die genauen Unterschiede hierbei ?
Danke für eure Hilfe
Re: Heirat meiner schwangeren russischen Verlobten
Ein Unterschied ist zum Beispiel, dass ein Visum zur Familienzusammenführung nicht so einfach abgelehnt werden kann wie ein Heiratsvisum. Wenn du also Probleme beim Heiratsvisum befürchtest, wäre eine Heirat im Ausland eventuel sinvoller. Andererseits, kann sie auch mit einem Touristenvisum in Deutschland heiraten.
Re: Heirat meiner schwangeren russischen Verlobten
Hallo Lixil,
das geht wohl nicht mehr. Es war wohl vor 18 Jahren noch so, aber heute ist ein "Heiratsvisum" zu beantragen.
Aber bestimmt werden sich hier bald kompetente Leute äussern.
das geht wohl nicht mehr. Es war wohl vor 18 Jahren noch so, aber heute ist ein "Heiratsvisum" zu beantragen.
Aber bestimmt werden sich hier bald kompetente Leute äussern.
https://www.tripadvisor.de/members/Baranowka
"Uns findet man in jedem Winkel der Erde, wir sind im Auftrag des Herr`n"
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Re: Heirat meiner schwangeren russischen Verlobten
Was soll nicht mehr gehen? Heiraten mit Touristenvisum? Selbstverständlich geht das noch. Vor 18 Jahren konnte man auch noch davon ausgehen, dass es anschließend eine Aufenthaltserlaubnis gibt. Dies ist heute eher selten der Fall. Es kann aber dennoch sinnvoll sein, da man ja anschließend ein FZF-Visum beantragt.
Re: Heirat meiner schwangeren russischen Verlobten
Da kennst Du wohl die heutigen Gesetze besser als ich. Also wenn ein russisches Mädchen mit Touristenvisum heute
in Deutschland einen Deutschen heiratet, muss sie danach sofort wieder nach Russland ?
in Deutschland einen Deutschen heiratet, muss sie danach sofort wieder nach Russland ?
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Re: Heirat meiner schwangeren russischen Verlobten
Hallo werner,
ja es ist möglich mit einen Touristenvisum zu heiraten, wenn das Standesamt nicht quer schiesst. Und in den meisten Fällen muss sie auch zurückkehren, und dann das FZF-Visumverfahren von Russland starten. Möglich ist eine Aufenthaltserlaubnis gleich nach der Heirat nur, wenn ein Visumverfahren im Heimatland ein Härtefall wäre, z.B. Hochzeit in einer Risiko-Schwangerschaft.
ja es ist möglich mit einen Touristenvisum zu heiraten, wenn das Standesamt nicht quer schiesst. Und in den meisten Fällen muss sie auch zurückkehren, und dann das FZF-Visumverfahren von Russland starten. Möglich ist eine Aufenthaltserlaubnis gleich nach der Heirat nur, wenn ein Visumverfahren im Heimatland ein Härtefall wäre, z.B. Hochzeit in einer Risiko-Schwangerschaft.
Re: Heirat meiner schwangeren russischen Verlobten
Vielen dank für Eure hilfreichen und konkreten Antworten !
Auf jeden Fall müßte sich der Deutsche erstmal in seinem Standesamt und Ausländerbüro informieren.
Pauschale Antworten hier können nicht helfen, nur sachdienliche Hinweise sind sehr hilfreich hier zu bekommen
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Re: Heirat meiner schwangeren russischen Verlobten
Was mir gerade noch einfällt, es gibt auch das FZF-Visum zum deutschen Kind, das heisst der ausländische Elternteil kann auch ohne Hochzeit in Deutschland leben, wenn der deutsche Elternteil damit einverstanden ist und sich um das KInd kümmert, also an der Erziehung teilnimmt. Diese Variante hat den Vorteil, dass weder Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen noch der Unterhalt des ausländischen Elternteils gesichert sein müssen. Und unter bestimmten Vorraussetzungen gibt es eine Visaerteilung schon zum ungeborenen Kind, z.B. Risikoschwangerschaft.
Re: Heirat meiner schwangeren russischen Verlobten
nur mal nebenbei erwähnt und nicht als Hauptargument: je weniger eine schwangere Frau reisen muss, desto einfacher für sie. Und je nach Verlauf der Schwangerschaft kann das zu einem der Hauptargumente werden. Besser natürlich, wenn es nicht zu Schwierigkeiten dieser Art kommt, aber wer weiss das schon.
Gruß
Oletsch
Gruß
Oletsch
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ocidho
Re: Heirat meiner schwangeren russischen Verlobten
Romflens hat geschrieben:Was mir gerade noch einfällt, es gibt auch das FZF-Visum zum deutschen Kind, das heisst der ausländische Elternteil kann auch ohne Hochzeit in Deutschland leben, wenn der deutsche Elternteil damit einverstanden ist und sich um das KInd kümmert, also an der Erziehung teilnimmt. Diese Variante hat den Vorteil, dass weder Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen noch der Unterhalt des ausländischen Elternteils gesichert sein müssen. Und unter bestimmten Vorraussetzungen gibt es eine Visaerteilung schon zum ungeborenen Kind, z.B. Risikoschwangerschaft.
Danke mal soweit für eure Informationen ... ich denke ich weis was ich machen werde und heirate meine Verlobte in Russland und beantrage dann das FZF Visum,
diese Möglichkeit was Romflens beschrieben hat würde mich aber auch mal interessieren ... muss mich da mal genau in meiner ABH informieren.
Grüsse

