ein interessantes Urteil:
Berliner Urteil zur Visavergabe: Recht auf Familienleben hat Vorrang
Die restriktive Visumpraxis der deutschen Auslandsvertretungen ist ein leidvolles Thema, das unseren Verband seit langem beschäftigt. Denn: Wer ein Touristenvisum für die Einreise nach Deutschland beantragt, aber weder einen festen Job noch eine eigene Familie vorweisen kann, hat keine großen Erfolgsaussichten. Und selbst Familienangehörige, wenn sie aus visumpflichtigen Staaten kommen, haben zumeist große Schwierigkeiten, zwecks eines Besuchs ihrer Verwandten nach Deutschland einzureisen. So fehlen dann z.B. die Großeltern bei familiären Ereignissen wie Geburten, Taufen, Schuleintritt und Hochzeiten - oder einfach bei Anlässen wie Weihnachten, wenn die Familien gerne zusammen feiern würden. Ihr Visumantrag wird abgelehnt - aus wirtschaftlichen Gründen und weil das Auswärtige Amt an ihrer Rückkehrbereitschaft zweifelt. Immer wieder erreichen uns Beschwerden binationaler Familien über die kommentarlose Ablehnung von Visumanträgen naher Angehöriger.
Daher begrüßen wir ausdrücklich das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Erteilung eines Besuchervisums (Az: VG 4K 132.09 V).
Danach dürfen die vermeintlich mangelnden Bindungen einer Person im Herkunftsland oder ihre finanzielle Situation kein Grund mehr dafür sein, den Antrag auf ein Visum für Deutschland pauschal abzulehnen.
Das Verwaltungsgericht hat nun klargestellt: "Mangels der nötigen gründlichen Kenntnisse der Menschen wird man nur selten sicher sein können, dass jemand hier bleibt oder wieder ausreist." Die Behörde habe die Grenzen ihres Ermessens überschritten, und solche pauschalen Unterstellungen seien unzulässig.
Angesichts des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf Familienleben hat nach dem Urteil des VG Berlin bei der Erteilung eines Besuchervisums das Interesse der Familienangehörigen Vorrang vor etwaigen Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft.
www.verband-binationaler.de
Visaerteilung bei Verwandtenbesuch
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achim
Re: Visaerteilung bei Verwandtenbesuch
Bravo. Dadurch sollte der Behördenwillkür ein Stein in den Weg gelegt sein. Da bleibt nur zu hoffen, dass sich der ein oder andere Staatsdiener nicht zum Hindernissläufer berufen fühlt ...
- Sibirier
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Re: Visaerteilung bei Verwandtenbesuch
Ach man kann sich doch "rausreden", der im Urteil behandelte Fall war doch ganz anders.... Da war Oma erst 55 Jahre und noch voll am arbeiten... 
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- Zejtnot
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Re: Visaerteilung bei Verwandtenbesuch
Und es ist nur die erste Instanz. Das AA kann da noch locker Einspruch einlegen.
- Spätzleskosake
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Re: Visaerteilung bei Verwandtenbesuch
Zejtnot, seh doch die Sache positivZejtnot hat geschrieben:Und es ist nur die erste Instanz. Das AA kann da noch locker Einspruch einlegen.
- Zejtnot
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Re: Visaerteilung bei Verwandtenbesuch
Hmm, nun ja. Was ist im Moment positiv? Ein einzelner Fall hat Recht bekommen - dies hat meiner Ansicht nach leider keine Auswirkung auf die reelle Visavergabe vor Ort, so lange die Dienstanweisungen nicht geändert werden.
Tja, und ob wir wirklich wollen, dass die Großeltern vieler Russlanddeutscher das deutsche Gesundheitssystem belasten ... keine Ahnung. (Ich kann dazu nichts sagen, weil ich für das deutsche Gesundheitssystem keine Beiträge zahle und mir daher auch keine Meinung anmaßen will.)
Tja, und ob wir wirklich wollen, dass die Großeltern vieler Russlanddeutscher das deutsche Gesundheitssystem belasten ... keine Ahnung. (Ich kann dazu nichts sagen, weil ich für das deutsche Gesundheitssystem keine Beiträge zahle und mir daher auch keine Meinung anmaßen will.)
Re: Visaerteilung bei Verwandtenbesuch
So ist es. Ich habe mal nachgefragt, das Urteil hat erstmal keine Auswirkungen auf die jetzige Praxis.Zejtnot hat geschrieben:Hmm, nun ja. Was ist im Moment positiv? Ein einzelner Fall hat Recht bekommen - dies hat meiner Ansicht nach leider keine Auswirkung auf die reelle Visavergabe vor Ort, so lange die Dienstanweisungen nicht geändert werden.
