Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Sibirier
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Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Beitrag von Sibirier »

Frage (einfach zu meinem Verständnis), darf eine dt. Baufirma hier z. B. keine Repräsentanz gründen, Leute einstellen und einen bzw. mehrere Aufträge in Russland ausführen?

Was heißt operativ tätig??? Keine Vertriebsmitarbeiter?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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zimdriver
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Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Beitrag von zimdriver »

Nein, soweit ich dies kenne, da eine Repräsentanz ausschliesslich nicht- kommerzielle Tätigkeiten ausführen darf. Randbereich ist, wenn die Repräsentanz einen Ingenieur hat, der mit Händen in den Hosentaschen zum Beispiel Qualitätskontrollen kostenfrei ausführt bzw. diese Leistung offshore abgerechnet wird.
Keinesfalls darf eine Repräsentanz etwa einen Monteurswagen haben, Monteure im Blaumann mit Werkzeug losschicken und auf Rechnung der Repräsentanz oder der deutschen Mutterfirma Aufträge ausführen.
--- Dies ist meine Erfahrung aus 9 Jahren Repräsentanz und lokaler Gesellschaft in der exSU. Da es hier manchmal zu Missverständnissen kommt, weise ich audrücklich darauf hin. Wenn wer andere Erfahrungen hat oder/ und die russischen Gesetze zitieren möchte,- bitte, dafür sind Foren da.-----
Repräsentanzen werden in allen Ländern, auch in D, von den Steuerbehörden misstrauisch beobachtet. Versucht mal, eine Repräsentanz einer russischen Gesellschaft im Ausland zu eröffnen.
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Sibirier
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Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Beitrag von Sibirier »

Hmm... irgendwie verstehe ich das dann nicht.....

Ich habe mal überprüft und es hat auch geklappt (für einem Mandanten, wo ich bei einer Beraterfirma war), dass z. B. eine Repräsentanz eines Bauunternehmens eine Großkrananlage sogar zollfrei nach Russland einführen konnte um ein Großprojekt hier durchzuführen... Handelswaren darf eine Repräsentanz nicht einführen, Anlagevermögen schon.... Zollfrei auch, wenn dieses Anlagengut mind. 5 Jahre hier im Bestand bleibt, d. h. nicht verkauft wird.... (war zumindest vor 4 Jahren so....).

Auch war ich selber schon bei einer Rep. angestellt und hatten rd. 150 Mitarbeiter, die nur Werbung und Marketing gemacht haben.... Gab in dieser Hinsicht keine steuerlichen Probleme, da anfallende Vermögenssteuer, Transport-(Kfz-)Steuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer mit der dazugehörigen ESN bezahlt wurden..... Mittlerweile ist dies jetzt eine OOO.
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Sibirier
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Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Beitrag von Sibirier »

Hier ein Artikel zur Änderungen ab 01.07.2010:

http://www.roedl.com/fileadmin/user_upl ... 052010.pdf
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zimdriver
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Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Beitrag von zimdriver »

Ja, da hast Du vollkommen recht, Sibirier. Wie Du richtig schreibst, haben die 150 Mitarbeiter nur Werbung und Marketing gemacht. Das ist nicht- kommerzielle Tätigkeit.
Wie sich das bei einem Kran als Anlagevermögen verhält, kann ich nicht beurteilen. Ein Kundendienst- Fahrzeug mit Einbauten kann eine Repräsentanz besitzen, als Teil des Anlagevermögens. Ich habe jedoch lernen müssen, dass diese Repräsentanz ihren Mechaniker nicht losschicken kann, um für RUB eine Wartung durchführen zu dürfen. Der Kran kann dann zum Verladen der Werbemittel der Repräsentanz kostenlos eingesetzt werden.

Vielleicht gibt es für diesen Grenzfall einen Spezialisten?
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Sibirier
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Re: Erleichterte Migrationsgesetzgebung

Beitrag von Sibirier »

Also, der Kran war für eine Großbaustelle und nicht für Werbematerial..... ;)
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E.P.H.
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Hochqualifizierte: echte Erleichterungen fürs Arbeitsvisum

Beitrag von E.P.H. »

Da es dieses Thema schon gab, habe ich beide zusammengefügt. Admin, Zejtnot.

Hallo Forum,

falls das folgende schon gepostet wurde, bitte löschen; ich bin im Blindflug reingestürzt um folgende gute Neuigkeiten zu vermelden:

Änderungen im Gesetz „Über die rechtliche Lage von Ausländern in der Russischen Föderation“ treten mit dem 01.07.2010 in Kraft.

Darin neu für sog. Hochqualifizierte:

- Geltungsbereich: Personen mit Jahresgehalt /-honorar > 2.000.000 RUB
- Qualifikation wird nur durch AG geprüft, d.h. keine Notwendigkeit des Verfahrens über die reionalen Arbeitsministerien; keine Zeugnisnachweise mehr nötig
- Quotenverfahren entfällt für Arbeitsgenehmigung und Arbeitsvisum
- Genehmigungsverfahren zur Einstellung entfällt
- keine medizinischen Nachweise mehr nötig
- Arbeitsgenehmigung wird für 3 Jahre ausgestellt, Verlängerung möglich
- Arbeitserlaubnis kann auch für mehrere Regionen ausgestellt werden
- Steuersatz 13 % vom ersten Tag an

Link zum Änderungsgesetz: http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... W;n=100517

oder auch hier: http://www.rg.ru/2010/05/21/grajdane-dok.html

(Nach dem 01.07. dann wohl regulär in base-consultant zu finden).

Hier im Anhang eine Kurzfassung von Rödl&Partner deutsch/ russisch, aber noch vor der Veröffentlichung in der RG.

Ich habe mir die Einzelheiten im Gesetz nicht angeschaut und vertraue mal auf Rödl&Partner.

Grüße,
E.P.H.
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Simone
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Re: Hochqualifizierte: echte Erleichterungen fürs Arbeitsvis

Beitrag von Simone »

Zimdriver - vielen herzlichen Dank für die Datein und rundrum positiven Infos!
Ich will ja nicht meckern, aber bleibt das idiotische Registrierungsverfahren von den beschlossenen Erleichterung wirklich unangetastet?
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manuchka
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Re: Hochqualifizierte: echte Erleichterungen fürs Arbeitsvis

Beitrag von manuchka »

Zimdriver? Hm.. hab ich da einen Beitrag übersehen?

Registrierung bleibt wohl bestehen.
Du erntest, was du säst.
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