Hallo!
Hat jemand von euch Erfahrung, wie man die Aufwendungen für Kinder( die in Russland ihren Wohnsitz haben) beim Finanzamt absetzen kann.
Geht dabei um folgenden Sachverhalt: Der 17.jährige Sohn meiner russischen Frau (mein Stiefsohn also), der in Russland geblieben ist um dort seine schulische Ausbildung zu beenden, erhält von mir für seinen Lebensunterhalt 350 € monatlich (das Geld schicken wir mit WESTERN UNION an die Schwester meiner Frau, bei der er lebt).
Kann man also diese Aufwendungen beim Finanzamt in Form eines Freibetrages oder als Unterhaltszahlungen absetzen?
Bin für jeden Tip oder gemachte Erfahrung dankbar. Grüße :-)
Steuererklärung
Re: Steuererklärung
Hallo,
das müsste bei der Einkommenserklärung mit der Software "WISO" ausreichend erklärt werden.
Dort kannst Du Deine Kinder (auch die im Ausland wohnen) ausreichend veranlagen. Dein Kind müsste allerdings
Dein eigenes sein oder es hat eine Adoption stattgefunden. Für ungefähr 29,-Euro im Handel erhältlich die CD
PS: Das kannst Du auch unter "Aussergewöhnliche Belastungen" absetzen. Dort gibt es eine Rubrik "Unterstützungen
von Familienangehörigen im Ausland". Am besten Du kaufst die Software oder gehst zum Lohnsteuerhilfeverein.
Aber dort zahlst Du Aufnahmegebühr und jedes Jahr Deinen Obulus, entsprechend Deinem Bruttoeinkommen.
das müsste bei der Einkommenserklärung mit der Software "WISO" ausreichend erklärt werden.
Dort kannst Du Deine Kinder (auch die im Ausland wohnen) ausreichend veranlagen. Dein Kind müsste allerdings
Dein eigenes sein oder es hat eine Adoption stattgefunden. Für ungefähr 29,-Euro im Handel erhältlich die CD
PS: Das kannst Du auch unter "Aussergewöhnliche Belastungen" absetzen. Dort gibt es eine Rubrik "Unterstützungen
von Familienangehörigen im Ausland". Am besten Du kaufst die Software oder gehst zum Lohnsteuerhilfeverein.
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"Uns findet man in jedem Winkel der Erde, wir sind im Auftrag des Herr`n"
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Re: Steuererklärung
ja also wenn es nicht dein Kind ist, verschenkst du ja freiwillig dein Geld an jemanden.. denke nicht, dass man das absetzten kann. Ist allerdings nur ne Vermutung und Bauchgefühl
PS: mit Wiso hab ich auch mal gearbeitet.. mein letztes war aber n anderes Programm und das fand ich besser...
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помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Steuererklärung
Na denn mach mal nen Spruch und sag den Namen...und was kostet die Software im Handel ? 
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Re: Steuererklärung
also die Zeitung hasse ich aber es ist das von Bild
http://www.steuertipps.de/bildsteuer/in ... sionType=0
dazu muss ich aber sagen, dass ich der absolute Idiot in dem Thema bin
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Re: Steuererklärung
Hauptsache Du hast ordentlich Knete wiederbekommen vom Finanzamt. Wieviel Prozent waren es denn mehr mit der
neuen Software ? Natürlich ist die Frage "blöd", ich weiss. Jedes Jahr ändert sich die Gesetzgebung und Deine
Situation. Hauptsache, Du musst nichts nachzahlen.
Aber wie im vorliegenden Fall ist es doch so, als ob Du einem armen Kind auf der Strasse eine grosse Geldsumme schenkst.
Gott der Herr beschütze Eure Wege und sei auch Du bedacht nicht nur finanziellen Nutzen aus Deiner Beziehung zu
erhoffen. Dein Leben wird schwer, aber voll interessanter Eindrücke in Deine humanitäre Seele
Ende der Durchsage
neuen Software ? Natürlich ist die Frage "blöd", ich weiss. Jedes Jahr ändert sich die Gesetzgebung und Deine
Situation. Hauptsache, Du musst nichts nachzahlen.
Aber wie im vorliegenden Fall ist es doch so, als ob Du einem armen Kind auf der Strasse eine grosse Geldsumme schenkst.
Gott der Herr beschütze Eure Wege und sei auch Du bedacht nicht nur finanziellen Nutzen aus Deiner Beziehung zu
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Re: Steuererklärung
Also, wenn sich in DE nicht viel geändert hat, dann kannst Du mit Deiner Frau Zusammenveranlagung beantragen, ebenfalls ist dann unter Rubrik Kinder, der leibliche Sohn Deiner Frau einzutragen.
Ich weiss jetzt nicht, ob die Ausgaben als "Kinderbetreuungskosten/Ausbildungskosten" oder als "außergewöhnliche Belastung" anzusetzen sind. Bei beiden war früher jeweils immer eine "zumutbare Eigenbelastung" in Ansatz zu bringen....
Auch die dt. Finanzbeamten sollen "Beratungsfunktion" ausüben, d. h. wo man was "eintragen" muss bzw. kann.... Sonst halt Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein fragen...
Ich weiss jetzt nicht, ob die Ausgaben als "Kinderbetreuungskosten/Ausbildungskosten" oder als "außergewöhnliche Belastung" anzusetzen sind. Bei beiden war früher jeweils immer eine "zumutbare Eigenbelastung" in Ansatz zu bringen....
Auch die dt. Finanzbeamten sollen "Beratungsfunktion" ausüben, d. h. wo man was "eintragen" muss bzw. kann.... Sonst halt Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein fragen...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....