doch, hier :
14.12. iss eindeutig vor den Geschenketagenolinka hat geschrieben: Als schon nach 5 Tagen der Pass mit dem Visum bei meiner Freundin angekommen ist, kam das Erwachen.
Visum gültig für 45 Tage. Gültig bis 14.12.2010
14.12. iss eindeutig vor den Geschenketagenolinka hat geschrieben: Als schon nach 5 Tagen der Pass mit dem Visum bei meiner Freundin angekommen ist, kam das Erwachen.
Visum gültig für 45 Tage. Gültig bis 14.12.2010

Kann man so nicht sagen. Da habe ich Geburtstag und bekomme immer viele Geschenke!m1009 hat geschrieben:14.12. iss eindeutig vor den Geschenketagen
Ganz einfach, ihr Lieben: Nutzt das Visum jetzt in dem Gültigkeitszeitraum, dann stellt die einladende Person eine neue Einladung ab 15.12.2010 bis irgendwann 2011 aus, die eingeladene Person besorgt sich einen Termin bei der Botschaft für Ende November oder Anfang Dezember, das Visum wird ausgestellt und Privet Weihnachten und Neujahr.olinka hat geschrieben:Das Visum wurde aber so ausgestellt.
Vom 15.06.2010 bis 14.12.2010 45 Tage mehrmalige Einreise.
Deshalb: Tschüss Weihnachten, und danke an den Weihnachtsmann.

Aber nicht einfach so mir-nix-dir-nix. weil es einem gut gefällt und/oder man einfach länger bleiben will...sorry.Spätzleskosake hat geschrieben:es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Visum in DE von der Ausländerbehörde verlängert wird.

Sorry, das glaube ich Dir nicht... Die Dame der Visastelle wird niemals einen Zeitraum von der Einladung ändern. Die Einladung erstellst Du bei der ABH und DU verpflichtest Dich in diesem Zeitraum zu haften. Eine Kopie bleibt bei der ABH, eine Kopie bleibt bei Dir und das Original bekommt der Antragssteller des Visums.... Daher kann die Visastelle das Original nicht einfach ändern, weil noch 2 Kopien im Umlauf sind.....olinka hat geschrieben:Einladung für 1 Jahr. Vom März 2010-Februar 2011 90 Tage mit mehrmaliger Einreise.
Die Dame auf der Visastelle in Moskau änderte die Daten.
Das sah dann so aus.
Einladung für 1 Jahr. Vom März 2010 bis Juni 2011 180 Tage mehrmalige Einreise.

Muss nicht mal sein, dass du falsch liegst. Bei uns ist es so, dass man einen Zeitraum für den geplanten Aufenthalt angibt, die eigentliche VE dann aber nur den angegebenen, voraussichtlichen Einreisetag als Beginn angibt. Aufgehoben wir die VE dann mit der ordnungsgemässen (ggf jeweiligen) Ausreise.Sibirier hat geschrieben:OK, vielleicht täusche ich mich. Ich habe damals (das letzte Mal für rd. 5 Jahren) eine VE immer erstellt, da musste ich den Zeitraum angeben....Sorry...