Es ist bemerkenswert, wie viel Leute sich hier immer wieder zu einem Thema äußern, von dem sie glauben etwas zu verstehen. Der Fragesteller erhält somit eine Vielzahl von Meinungen, die ihn aber nicht befriedigen. Hinzu kommen die vielen Abkürzungen, wie VE, FZ, ABH usw., vermutlich weil die Verfasser oft mit der deutschen Sprache Probleme haben oder andere unentschuldbare Gründe. Zum eigentlichen Thema: Die Verpflichtungserklärung ist ein in Deutschland einheitliches Formular, das die eigentliche Einladung ist. Dort steht auf der ersten Seite unten: "Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit am:" Das Original des vom Einladenden ausgfüllten Formulars verbleibt bei der Ausländerbehörde bzw. (in Berlin) beim Bürgerbüro.
Der Einladende erhält eine andere -in der Form und Aufmachung gleiche - Ausfertigung der Einladung/Verpflichtungserklärung für den Gast . Mit diesem Original, das mit Stempel und Unterschrift der Behörde versehen ist, geht der Eingeladene in Russland zum deutschen Konsulat und beantragt ein Visum. Das alles und noch viel mehr kann man aber im Internet allgemeinverständlich nachlesen. Bei Fragen erhält man von den Mitarbeitern der Ausländerbehörde schnell und vor allem verbindliche Auskünfte. Auch im Moskauer Konsulat gibt es eine deutsche Mitarbeiterin, die auch telefonisch kompetente Auskunft erteilt.
Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
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m1009
Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Deswegen heisst es : FORUMherlit hat geschrieben:Es ist bemerkenswert, wie viel Leute sich hier immer wieder zu einem Thema äußern, von dem sie glauben etwas zu verstehen.
Andererseits, ist das auf einer russ. oder deutschen Behoerde anders? Frag 3 Leute vom "Fach"
- bella_b33
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Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Würde jeder Mensch nur von Dingen reden, von Denen er wirklich etwas verstünde......die Stille wäre unerträglich!herlit hat geschrieben:Es ist bemerkenswert, wie viel Leute sich hier immer wieder zu einem Thema äußern, von dem sie glauben etwas zu verstehen.
....ohne WorteAuch im Moskauer Konsulat gibt es eine deutsche Mitarbeiterin, die auch telefonisch kompetente Auskunft erteilt.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Na da haben wir ja Glück, dass wenigstens du dich auskennst... alle anderen sind ja wohl zu dämlich dafür. Wir sind froh, dass wir dich haben, und werden in Zukunft alle andächtig schweigen und auf deine erlösenden Worte warten.herlit hat geschrieben:Es ist bemerkenswert, wie viel Leute sich hier immer wieder zu einem Thema äußern, von dem sie glauben etwas zu verstehen. ... Zum eigentlichen Thema: ...
Du erntest, was du säst.
Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Da hat der Oberlehrer aber die Kopie der Verpflichtungserklärung vergessen, die ist nämlich sehr wichtig, die verbleibt im Konsulat und das Original bekommt der Eingeladene wieder mit um es ggf. an der Grenze vorzeigen zu könnenherlit hat geschrieben: Mit diesem Original, das mit Stempel und Unterschrift der Behörde versehen ist, geht der Eingeladene in Russland zum deutschen Konsulat und beantragt ein Visum. .
Form und Aufmachung des von mir auszufüllenden Formulars ist übrigens hier ganz anders als die VE und bedarf nichtmal einer Unterschrift.
http://www.wartburgkreis.de/wak/cmswak. ... penElement
Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
herlit, ist ja echt toll. Dann dürfte man hier ja nur schreiben: Frag´ die Ausländerbehörde! Frag´ das Standesamt! Frag´das Konsulat! Oder wie?? Und demnächst muss man wohl auch noch BRD ausschreiben, da man sowas ja auch überhaupt nicht versteht (oder man es ja wohl ansonsten sicher nicht einmal richtig schreiben könnte)
Abgesehen davon steigst du mitten in eine Diskussion ein, erklärst dich als einzig Wissenden und korrekt Schreibenden. Aber auf das eigentliche Thema antwortest du nicht wirklich, sondern erklärst nur wieder abstrakt die Verpflichtungserklärung. Dabei kann es sich hier nicht nur um die eigentliche Verpflichtungserklärung handeln, denn an der wird nicht einfach so rumgeändert. Und auch wenn eine Verpflichtungserklärung überall in Deutschland gleich sein sollte bzw ist, so sind die Formulare für die Beantragung desselben sehr vielzählig (siehe auch Aussage dog.88) .
Ausserdem ist eine Verpflichtungserklärung eine Verpflichtungserklärung und wird nicht zur ´eigentlichen Einladung´. Eine Einladung (formlos) wir nur benötigt, wenn der Verpflichtungsgeber nicht mit dem Einlader identisch ist.
Man, müssen wir hier im Forum schon dämlich und unwissend sein
Gut, dass es unter uns Blinden wenigstens einen Sehenden gibt.
Abgesehen davon steigst du mitten in eine Diskussion ein, erklärst dich als einzig Wissenden und korrekt Schreibenden. Aber auf das eigentliche Thema antwortest du nicht wirklich, sondern erklärst nur wieder abstrakt die Verpflichtungserklärung. Dabei kann es sich hier nicht nur um die eigentliche Verpflichtungserklärung handeln, denn an der wird nicht einfach so rumgeändert. Und auch wenn eine Verpflichtungserklärung überall in Deutschland gleich sein sollte bzw ist, so sind die Formulare für die Beantragung desselben sehr vielzählig (siehe auch Aussage dog.88) .
Ausserdem ist eine Verpflichtungserklärung eine Verpflichtungserklärung und wird nicht zur ´eigentlichen Einladung´. Eine Einladung (formlos) wir nur benötigt, wenn der Verpflichtungsgeber nicht mit dem Einlader identisch ist.
Man, müssen wir hier im Forum schon dämlich und unwissend sein
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Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
@manuchka
"Na da haben wir ja Glück, dass wenigstens du dich auskennst... alle anderen sind ja wohl zu dämlich dafür. Wir sind froh, dass wir dich haben, und werden in Zukunft alle andächtig schweigen und auf deine erlösenden Worte warten".
***ggg***
Wie waere es im Uebrigen mit einem 3- oder 5-Jahres-Visum ?
Wir erhielten diese, ohne jemals eine "Einladung" oder "Verpflichtungserklaerung" vorgelegt zu haben.
Moeglicherweise mangelt es der Antragstellerin an Grundvoraussetzungen wie
--sicherer Job
--Grundeigentum
--belastbare Kreditkarten mit Abrechnungen der letzten sechs Monate.
"Na da haben wir ja Glück, dass wenigstens du dich auskennst... alle anderen sind ja wohl zu dämlich dafür. Wir sind froh, dass wir dich haben, und werden in Zukunft alle andächtig schweigen und auf deine erlösenden Worte warten".
***ggg***
Wie waere es im Uebrigen mit einem 3- oder 5-Jahres-Visum ?
Wir erhielten diese, ohne jemals eine "Einladung" oder "Verpflichtungserklaerung" vorgelegt zu haben.
Moeglicherweise mangelt es der Antragstellerin an Grundvoraussetzungen wie
--sicherer Job
--Grundeigentum
--belastbare Kreditkarten mit Abrechnungen der letzten sechs Monate.
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Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Nach neuerlichem Überlegen gebe ich Manuchka Recht. Nutzen und neu beantragen!manuchka hat geschrieben:Remonstrieren würde ich nicht, das Visum wurde ja erteilt.

