Ich und mein russischer Mann reisen Ende Juni nach Deutschland aus.
Mein Mann hat ein Nationales Visum Typ D(Einreise nur nach Deutschland) bekommen, um in Deutschland die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Gleichzeitig hat er noch sein Schengen-Jahresvisum (gilt noch bis November) im Pass.
Im Konsulat meinte die Sachbearbeiterin auf Nachfrage ,das sei so ok.
Die Ausländerbehörde meint - "kann nicht sein, das Jahresvisum würden wir ungültig stempeln".
Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Können zwei gültige Visa in einem Pass sein?
Es gibt ja das Visum D+C, also Nationales Visum mit Schengen-Reiserecht. Aber wahrscheinlich in EINEM Visum kombiniert? Oder ist das unser Fall?
dank schon mal
Ani *beunruhigt*
Nationales Visum + Jahresvisum gleichzeitig im Pass??
- Zejtnot
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Re: Nationales Visum + Jahresvisum gleichzeitig im Pass??
Ich habe mich mal informiert.
Für Visa, die vor dem 05.04.2010 ausgestellt wurden, gilt: Nationales Visum und Schengenvisum stehen nicht im Konflikt miteinander (können also beide im Pass sein). Man darf jedoch nicht zwei gleiche Visa im Pass haben, also beispielsweise zwei sich zeitlich überschneidende Schengenvisa. Zwei nationale Visa verschiedener Länder sind hingegen möglich.
Nun gibt es jedoch einen neuen Visakodex (EU-Verordnung) und mit dem die nationalen Visa in ihrer Gültigkeit erweitert: diese beinhalten nun automatisch auch das Recht, sich im Schengenraum aufzuhalten. (Vorher war nur ein Transit - 5 Tage - erlaubt.) Deshalb gibt es nun keine D+C Visa mehr (und auch keine Transit-Visa).
Visa, die vor der Verordnung ausgestellt wurden, sind davon nicht betroffen. (Das gilt nur für nationale Visa, die ab dem 05.04.2010 ausgestellt wurden.)
Aniki, wichtig ist also, wann Dein Mann das nationale Visum erhalten hat. Wenn dies erst kürzlich erfolgte, dann hat die ABH theoretisch recht (da das D-Visum ja quasi auch ein Schengenvisum beinhaltet). Die ABH darf das Schengenvisum aber nicht einfach ungültig machen, dazu hat immer nur die ausstellende Behörde das Recht oder eine von ihr ermächtigte.
Aber Dein Mann verliert mit der Annullierung des Schengenvisums nichts. Er ja nun auch mit seinem Deutschland-Visum durch ganz Schengenland reisen, wie mit dem dann später zu erteilenden Aufenthaltstitel (bis max. 90 Tage innerhalb 180 Tage).
Für Visa, die vor dem 05.04.2010 ausgestellt wurden, gilt: Nationales Visum und Schengenvisum stehen nicht im Konflikt miteinander (können also beide im Pass sein). Man darf jedoch nicht zwei gleiche Visa im Pass haben, also beispielsweise zwei sich zeitlich überschneidende Schengenvisa. Zwei nationale Visa verschiedener Länder sind hingegen möglich.
Nun gibt es jedoch einen neuen Visakodex (EU-Verordnung) und mit dem die nationalen Visa in ihrer Gültigkeit erweitert: diese beinhalten nun automatisch auch das Recht, sich im Schengenraum aufzuhalten. (Vorher war nur ein Transit - 5 Tage - erlaubt.) Deshalb gibt es nun keine D+C Visa mehr (und auch keine Transit-Visa).
Visa, die vor der Verordnung ausgestellt wurden, sind davon nicht betroffen. (Das gilt nur für nationale Visa, die ab dem 05.04.2010 ausgestellt wurden.)
Aniki, wichtig ist also, wann Dein Mann das nationale Visum erhalten hat. Wenn dies erst kürzlich erfolgte, dann hat die ABH theoretisch recht (da das D-Visum ja quasi auch ein Schengenvisum beinhaltet). Die ABH darf das Schengenvisum aber nicht einfach ungültig machen, dazu hat immer nur die ausstellende Behörde das Recht oder eine von ihr ermächtigte.
Aber Dein Mann verliert mit der Annullierung des Schengenvisums nichts. Er ja nun auch mit seinem Deutschland-Visum durch ganz Schengenland reisen, wie mit dem dann später zu erteilenden Aufenthaltstitel (bis max. 90 Tage innerhalb 180 Tage).
Re: Nationales Visum + Jahresvisum gleichzeitig im Pass??
Zejtnot, das ist hochinteressant!
Mein Mann hat das Nationale Visum am Montag, 31.05., erhalten.
Hast Du Informationen gefunden, dass der neue Visakodex schon umgesetzt ist?. Dass mein Mann also mit seinem Nationalen Visum schon im Schengen-Raum reisen darf? Ich finde nur die Formulierungen "in Zukunft soll..." (...ein Nationales Visum das Schengen-Reiserecht enthalten).
Hintergrund des ganzen Ärgers: Wir müssen im Juli auf eine Hochzeit in Spanien. Wir bekommen aber für meinen Mann keine Aufenthaltserlaubnis, bis mein neuer deutscher Arbeitsvertrag gültig ist, also ab September. (Grund: keine Möglichkeit, Nicht-EU-Ausländer bis zum 1.9. in Deutschland hinreichend krankenzuversichern (Reise-KV wird von der Ausländerbehörde nicht anerkannt)). Ab 1.9. komme ich ja in die Gesetzliche, mein Mann als Familienversicherer auch, und wir bekommen seine Aufenthaltserlaubnis.
Mein Mann hat das Nationale Visum am Montag, 31.05., erhalten.
Hast Du Informationen gefunden, dass der neue Visakodex schon umgesetzt ist?. Dass mein Mann also mit seinem Nationalen Visum schon im Schengen-Raum reisen darf? Ich finde nur die Formulierungen "in Zukunft soll..." (...ein Nationales Visum das Schengen-Reiserecht enthalten).
Hintergrund des ganzen Ärgers: Wir müssen im Juli auf eine Hochzeit in Spanien. Wir bekommen aber für meinen Mann keine Aufenthaltserlaubnis, bis mein neuer deutscher Arbeitsvertrag gültig ist, also ab September. (Grund: keine Möglichkeit, Nicht-EU-Ausländer bis zum 1.9. in Deutschland hinreichend krankenzuversichern (Reise-KV wird von der Ausländerbehörde nicht anerkannt)). Ab 1.9. komme ich ja in die Gesetzliche, mein Mann als Familienversicherer auch, und wir bekommen seine Aufenthaltserlaubnis.
Re: Nationales Visum + Jahresvisum gleichzeitig im Pass??
Das die Behörde keine Reiseversicherung anerkennt ist verständlich, da diese nicht zahlt, wenn der Zweck der Reise zum dauerhaften Aufenthalt und nicht zum vorübergehenden Aufenthalt ist. Ggf. solltet ihr euch bei der KV freiwillig versichern für die Zeit, da ihr beide ohne KV seid. Oder sind die Bedingungen einer russischen Reiseversicherung andere als bei einer deutschen?
Re: Nationales Visum + Jahresvisum gleichzeitig im Pass??
So, ich hab die Antwort aus der Botschaft Moskau:
EIn Nationales Visum und ein Schengenvisum können in getrennter Form zusammen im Pass existieren, auch wenn sie zu unterschiedlichen Zeiten ausgestellt wurden und der Gültigkeitszeitraum sich zeitlich teilweise überschneidet. NICHT zusammen existieren können zwei Schengen-Visa.
Das Nationale Visum alleine beinhaltet noch keine Schengen-Reiserechte.
Der neue Visakodex ist also noch nicht umgesetzt, der Botschaft liegt noch nichts Schriftliches vor.
EIn Nationales Visum und ein Schengenvisum können in getrennter Form zusammen im Pass existieren, auch wenn sie zu unterschiedlichen Zeiten ausgestellt wurden und der Gültigkeitszeitraum sich zeitlich teilweise überschneidet. NICHT zusammen existieren können zwei Schengen-Visa.
Das Nationale Visum alleine beinhaltet noch keine Schengen-Reiserechte.
Der neue Visakodex ist also noch nicht umgesetzt, der Botschaft liegt noch nichts Schriftliches vor.
- Sibirier
- Ehrenmitglied

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Re: Nationales Visum + Jahresvisum gleichzeitig im Pass??
Dann müsst Ihr nur bei der Passkontrolle in DE aufpassen, dass das richtige Visum abgestempelt wird (nämlich Schengen und nicht das Einreisevisum!!!1).
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Nationales Visum + Jahresvisum gleichzeitig im Pass??
Wieso das denn??Sibirier hat geschrieben:Dann müsst Ihr nur bei der Passkontrolle in DE aufpassen, dass das richtige Visum abgestempelt wird (nämlich Schengen und nicht das Einreisevisum!!!1).
Wird ein Jahres-Multivisum überhaupt abgestempelt? Benutzt hat mein Mann es schon Weihnachten.
- Sibirier
- Ehrenmitglied

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Re: Nationales Visum + Jahresvisum gleichzeitig im Pass??
Ne, dann weitere Stempel auf der leeren Seite.... Aber aufpassen, dass dann das Einreisevisum nicht abgestempelt wird, damit dürfte er dann wohl nicht nach Spanien....Erst nach Aufenthaltsgenehmigung!!!
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
