Da würde ich mal raten: Anfrage bei AusländerBeHörde am 19. Mai 2010.Kationok hat geschrieben:ABH 190510
Warten auf Nationales Visum - Jahresvisum weiter gültig?
- Zejtnot
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Re: Warten auf Nationales Visum - Jahresvisum weiter gültig?
Re: Warten auf Nationales Visum - Jahresvisum weiter gültig?
@manuchka:
Ich hatte extra vorher bei der Rechtsabteilung im Konsulat um Rat gebeten und man schrieb mir: bitte nicht ein Geschaeftsvisum beantragen, sondern nationales Visum. Alles habe ich dargelegt, dass Niederlassungserlaubnis schon besteht und er nur nicht einreisen kann.
Geschaeftsvisum waere ja am einfachsten und er muss ja geschaeftlich auch nach D oft. Tja, jetzt wissen wir auch nicht weiter - werde wohl alleine in den Urlaub fahren - mit den Kids, wofuer ich natuerlich eine notarielle Zustimmung meines Mannes bedarf.
-Gruss
Ich hatte extra vorher bei der Rechtsabteilung im Konsulat um Rat gebeten und man schrieb mir: bitte nicht ein Geschaeftsvisum beantragen, sondern nationales Visum. Alles habe ich dargelegt, dass Niederlassungserlaubnis schon besteht und er nur nicht einreisen kann.
Geschaeftsvisum waere ja am einfachsten und er muss ja geschaeftlich auch nach D oft. Tja, jetzt wissen wir auch nicht weiter - werde wohl alleine in den Urlaub fahren - mit den Kids, wofuer ich natuerlich eine notarielle Zustimmung meines Mannes bedarf.
-Gruss
kationok
Re: Warten auf Nationales Visum - Jahresvisum weiter gültig?
Diese Einverständniserklärung bracuht man doch aber meines Wissens gar nicht mehr?!
Du erntest, was du säst.
Re: Warten auf Nationales Visum - Jahresvisum weiter gültig?
Und wozu ein nationales Visum mit erneuter Prüfung der ABH, wenn die Aufenthaltserlaubnis doch schon besteht? Komisch.
Du erntest, was du säst.
Re: Warten auf Nationales Visum - Jahresvisum weiter gültig?
Wegen der Einverstaendniserklaerung will ich sicher gehen, dass die Russen mich auch wirklich raus lassen.
Hier in Tyumen behauptet man jedenfalls, dass sie bei Auslandreisen von nur einem Elternteil noetig ist.
Aber die doppelte Pruefung ist schon komisch, aber ev. gaebe es in DD Probleme, wenn er ploetzlich mit einem anderen Visum einreist? Aber morgen ist ja noch ein Tag.
Hier in Tyumen behauptet man jedenfalls, dass sie bei Auslandreisen von nur einem Elternteil noetig ist.
Aber die doppelte Pruefung ist schon komisch, aber ev. gaebe es in DD Probleme, wenn er ploetzlich mit einem anderen Visum einreist? Aber morgen ist ja noch ein Tag.
kationok

