Ausreise mit abgelaufenem Visum

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
quasi

Ausreise mit abgelaufenem Visum

Beitrag von quasi »

Hallo!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen ;) Ich würde gerne wissen, was am Flughafen auf einen zukommen kann, wenn man aus Russland ausreisen will, das Visum aber schon abgelaufen ist. (Visum für 30 Tage und Ausreise 13 Tage nach Ablaufdatum).

Gruß
Quasi
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manuchka
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Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum

Beitrag von manuchka »

Die Antwort ist einfach: Jede Menge Ärger.
Du erntest, was du säst.
quasi

Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum

Beitrag von quasi »

Das hatte ich mir schon so ähnlich gedacht... Aber gibt es dafür sowas wie "Standardstrafen" - zB einen bestimmten Betrag als Strafe zahlen oder eine bestimmte Zeit im Gefängnis sitzen müssen?
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Hero 1964
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Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum

Beitrag von Hero 1964 »

Wenn Ihr Visum bereits abgelaufen ist, müssen Sie grundsätzlich ein Ausreisevisum beantragen. Dafür ist die innerrussische Ausländerbehörde, FMS (Federalni Migrationi Slushby) bzw. der zentrale UFMS (Uprawlenije Federalni Migrationi Slushby) der Stadt Moskau zuständig. Es ist unbedingt erforderlich, beim Besuch im FMS bzw. UFMS die Hilfe eines russischen Partners (einladende Firma, Reisebüro, o.ä.) in Anspruch zu nehmen.
Quelle: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... seite.html
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harald63
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Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum

Beitrag von harald63 »

quasi hat geschrieben:Das hatte ich mir schon so ähnlich gedacht... Aber gibt es dafür sowas wie "Standardstrafen" - zB einen bestimmten Betrag als Strafe zahlen oder eine bestimmte Zeit im Gefängnis sitzen müssen?
Gefängnis habe ich jetzt noch nicht gehört. Aber ich hoffe mal für Dich, das Du nicht vorhast, in den nächsten Jahren mal nach Russland reisen zu müssen...
quasi

Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum

Beitrag von quasi »

Einer Bekannten von mir - die zur Zeit in Russland Urlaub macht - wurde gesagt, sie müsse für eine Woche in ein Gefängnis, wenn sie tatsächlich an dem Datum ausreisen will, das auf ihrem Flugticket steht. Von anderer Seite hat sie gehört, sie könne das 'umgehen' indem sie ein Bußgeld zahlt (Höhe unbekannt)...

Das mit dem Ausreisevisum hatte ich gelesen - das gilt aber ja nur, wenn der Pass verloren gegangen ist.
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Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum

Beitrag von dog.88 »

Am günstigsten ist es wohl einfach Flug umbuchen und rechtzeitig ausreisen ;)
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zimdriver
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Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum

Beitrag von zimdriver »

Wie Manu richtig mitteilt, garantiert ein solches Vorhaben jede Menge Ärger.
FMS wäre die erste Anlaufstation, wo nicht nur die einladende Stelle miterscheinen sollte, sondern auch ein Rechtsanwalt, der dich vertritt.
... endlich hat jemand mein Standardargument gegen die Visafreiheit entkräftet: Es gibt doch illegale Deutsche in Russland ... Soviel Mut hatte ich wirklich niemandem zugetraut ...
quasi

Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum

Beitrag von quasi »

zimdriver hat geschrieben:... endlich hat jemand mein Standardargument gegen die Visafreiheit entkräftet: Es gibt doch illegale Deutsche in Russland ... Soviel Mut hatte ich wirklich niemandem zugetraut ...
Noch nicht - aber wenn du möchtest sage ich dir Bescheid, ab wann sich meine Bekannte in der Illegalität befindet.

Wie gesagt, es ging nicht darum ob es Ärger gibt, sondern wie dieser ausfällt - sie möchte abwägen, ob sie den Ärger in Kauf nimmt und dafür aber alle Verwandten in Russland besucht oder ob sie lieber darauf verzichtet...
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harald63
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Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum

Beitrag von harald63 »

quasi hat geschrieben:
zimdriver hat geschrieben:... endlich hat jemand mein Standardargument gegen die Visafreiheit entkräftet: Es gibt doch illegale Deutsche in Russland ... Soviel Mut hatte ich wirklich niemandem zugetraut ...
Noch nicht - aber wenn du möchtest sage ich dir Bescheid, ab wann sich meine Bekannte in der Illegalität befindet.

Wie gesagt, es ging nicht darum ob es Ärger gibt, sondern wie dieser ausfällt - sie möchte abwägen, ob sie den Ärger in Kauf nimmt und dafür aber alle Verwandten in Russland besucht oder ob sie lieber darauf verzichtet...
Also wenn es nur um Verwandtenbesuche geht und das Unglück noch gar nicht passiert ist, wäre sie absolut bescheuert, wenn sie das Visum überziehen würde. Dann ist nämlich auch für ein paar Jahre erstmal Schluss mit Verwandtenbesuche in Russland.
Pünktlich Ausreisen und dann mit neuem Visum wieder rein. Das ist billiger und schneller als alles andere.
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