Zejtnot, sorry, da hast du wohl nicht richtig gelesen - er HAT als Sohn eines Deutschen und einer Russin bereits beide Staatsangehörigkeiten und will nun die russische loswerden.Zejtnot hat geschrieben:Ich würde in diesem Fall einen Termin beim Botschafter/Konsul beantragen, wegen Schikane. Wenn Dein Sohn nie in Russland gelebt hat, muss er doch nicht extra nach Russland, um seine Staatsbürgerschaft abzulegen?! Im Gegenteil - wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, sollte er die russische automatisch verlieren (!), da Russland mit wenigen Ausnahmen (binationale Eltern) keine doppelte SA akzeptiert.
Außerdem hast du unrecht mit dem 2. Punkt: man verliert nicht automatisch mit der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft die russische, weil Voraussetzung des Erwerbs der dt. StB nämlich die Entlassung aus der russischen ist. Man bekommt eine Einbürgerungszusage der dt. Seite, muss dann die russische StB ablegen und bekommt dann die dt. StB. Ausnahmen gibt es nur in Fällen, in denen eine Entlassung aus der StB eines Staates nicht vorgesehen oder unzumutbar für den Betroffenen ist - Russland gehört nicht dazu.
kst, eine Frage: Warum wollt ihr die Staatsbürgerschaft überhaupt ablegen? Wenn dein Sohn bis zum 27. Lebensjahr Reisen nach Russland meidet, hat sich die Frage nach dem Armeedienst erledigt. Überall sonst auf der Welt kann es als Deutscher mit dt. Pass unterwegs sein. Ich würde mir den Stress womöglich gar nicht antun, sondern die 2. Staatsangehörigkeit einfach "ruhen lassen", sie stört ja sonst nicht. Auf uns kommt eine Entlassung des Kindes irgendwann nur deswegen zu, wenn mein Ehepartner die dt. Staatsbürgerschaft erwerben möchte, weil das gemeinsame Kind unter 14 Jahre automatisch die russische StB verliert, wenn sein russischer Elternteil diese aufgibt.
